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Abschaffung der besonders besonderen Mehrheiten für Ordnungen

2019-10-59: Abschaffung der besonders besonderen Mehrheiten für Ordnungen in allen Ordnungen beim Erhalt einer notwendigen Mehrheit der (stimmberechtigten) Mitglieder

 

Antrag

AntragstellerIn

Präsidium

Antragsdatum

2019-10-11

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die besonders besonderen Mehrheiten für Ordnungen abzuschaffen. Eine einheitliche Mehrheit (Mehrheit der Mitglieder) soll für Ordnungen der Studentinnen- und Studentenschaft erhalten bleiben.

Begründung zum Antrag

Nachfolgende Legislaturen sollen "normal" mehrheitlich abgestimmt werden. Es soll nicht sein, dass eine mehrheitliche Meinung (aller Mitglieder) keine notwendige Mehrheit ist.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

(abgelehnter) Antrag Abschaffung der besonders besonderen Mehrheiten für Ordnungen (2019-09-16)

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2 StuRa-GO in Verbindung mit § Beschlüsse zu dieser Ordnung GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung der Grundordnung der Studentinnen- und Studentenschaft)
Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2 StuRa-GO in Verbindung mit § In- und Außerkrafttreten HärteO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung der Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft)

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2019
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2019-10-15

Beschlussfähigkeit

10 von 11

Ergebnis

Ja 9
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung und Unterzeichnung

2019-10-18
Präsidium

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