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Zuständige ordentlich verordnen lassen!

2020-11-50: Regelung der Verordnungen durch Zuständige

 

Antrag

AntragstellerIn

Ausschuss Ordentliches

Antragsdatum

2020-10-04

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass Zuständige bestimmter Zuständigkeitsbereiche einfach selbst Verordnungen erlassen (ändern und abschaffen) dürfen. Verordnungen regeln Belange im Rahmen der Ordnungen.

ZuständigkeitZuständigemount pointmögliche Bezeichnung
Vertretung des StuRa und Vertretung der Studentinnenschaft soll Sprecherinnen StuRa-GrundO allgemeine Vertretungsverordnung
Vertretung innerhalb der KSS soll Vertretung in der KSS StuRa-GrundO KSS-Vertretungsverordnung
Vertretung innerhalb des fzs soll Vertretung im fzs StuRa-GrundO fzs-Vertretungsverordnung
Sitzungen soll Präsidium StuRa-GO Sitzungsverordnung
Anträge und Beschlüsse soll Präsidium StuRa-GrundO Antrags- und Beschlussverordnung AB-VO
Räume soll Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation StuRa-GrundO Raumnutzungsvereordnung RN-VO
Semesterticket, samt Betrag beim Beitrag der Studentinnenschaft muss Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation BO Semesterticketverordnung TicketVO
Verleih kann Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation StuRa-GrundO Verleihverordnung VerleihVO
Abrechnung von Geldern der Studentinnenschaft soll Referat Finanzen FO Abrechnungsverordnung FinA-VO
Beitrag der Studentinnenschaft, insbesondere Betrag für die studentische Selbstverwaltung kann Referat Finanzen BO Beitragsverordnung Bei-VO
Angestellte kann Referat Personal StuRa-GrundO Beschäftigungsverordnung Personal-VO
Fachausschüsse (FAU) soll Sprecherinnen StuRa-GrundO Fachausschussverordnung FAU-VO
Sachausschuss (SAU) soll Sprecherinnen StuRa-GrundO Sachausschussverordnung SAU-VO
einzelne Haushaltspläne kann jeweils haushaltsplanverantwortliche Person FO Haushaltsverordnung H-VO
Stellenplan kann (Ausschuss Personelles) AE-O Stellenverordnung S-VO
Bestätigung der Mitwirkung kann Referat Personal MitO Gremiensemesterverordnung Gremiensemester-VO
Aushänge, insbesondere zu Veranstaltungen, Aktionen und Angeboten kann Referat Hochschulpolitik StuRa-GrundO Aushangverordnung Aushang-VO
Erscheinungsbild kann Referat Öffentlichkeitsarbeit StuRa-GrundO Erscheinungsverordnung CD-VO
Mitgliederverwaltung soll Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation StuRa-GrundO Mitgliederverwaltungsverordnung MitV-VO
Bekanntgabe und Ablage, insbesondere von Ordnungen soll Präsidium GO Verkündungsverordnung Verk-VO
Kriterien zur Erfüllung vom Anspruch einzelnen Beauftragungen soll jeweilige einzelne Beauftragung StuRa-GrundO Beauftragungsverordnung

Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von finanziellen Mitteln ist das Einvernehmen vom Referat Finanzen einzuholen.
Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Verwaltung ist das Einvernehmen vom studentische Selbstverwaltung & Organisationen einzuholen.
Bei Änderungen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Angestellten ist das Einvernehmen vom Referat Personal einzuholen.

Beschlüsse zu Verordnung treten mit der Verkündung in Kraft.

Begründung zum Antrag

Die Referate (oder eben auch andere Stellen, die durch direkt durch den StuRa dazu Gewählte, wie die Sprecherinnen) sollen in ihrem Zuständigkeitsbereich selbst Verordnungen erlassen können.

Das Präsidium verkündet Änderungen. Somit ist auch sichergestellt, dass das Plenum informiert wird und Änderungen zu Verordnungen alsbald ändern kann.

Der konkrete Auslöser ist die (völlig übertriebene) Forderung der Hochschulverwaltung, dass der StuRa eine "Raumnutzungsordnung" haben soll. Es erscheint realitätsfern, dass das Plenum sich mit Details zur Bestimmung der zulässigen Anzahl von Arbeitsplätzen bei der Definition gewisser Arten der Raumnutzung auseinandersetzt. Das ist "das Business" vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation. Ein (demokratischer) Einfluss ist über die Besetzung der Leitung des Referates sichergestellt. (Beispielsweise Lotte wird uns da schon sachgemäße "Auflagen" machen und ist zugänglich für konstruktive Verbesserungsvorschläge.)
Das Aufräumen mit der Überfrachtung der Beitragsordnung zu verwaltungstechnischen Belangen für den Antrag zum Semesterticket steht schon länger im Raum. Die Beitragsordnung soll die Grundsätze, wie die Existenz vom Semesterticket mit den einzelnen Teilen bestimmen, aber nicht konkrete Preise gemäß der Verträge, die der StuRa selbstverständlich "normal" zu beschließen hat.

Ein gutes Beispiel ist vielleicht noch kürzlich erlassene SchließfachO. Das kann doch einfach das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation regeln. (Da muss dann das Referat nicht sinnlos beim Plenum antreten.)
Irgendwie ist es auch eine "gefühlte" Selbstverständlichkeit, dass das Referat Internationales den StuRa beim Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD) vertritt. Eine Grundlage dafür gibt es aber nicht. Solche (arg zweckmäßigen) Reglungen können und sollen die Sprecherinnen - in deren Zuständigkeitsbereich das gemäß § Sprecherinnen und Sprecher Absatz 2 Nummer 3 gemäß StuRa-GrundO fällt - festlegen können.

Ausblendung von bestehenden Ordnungen

Wegen des Umfangs und der Detaillierheit der FO wurde sie "ausgeblendet". Sie soll hinsichtlich des Gegenstandes der Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen geprüft werden und eine "Ausgliederung" stattfinden. Die "Aufgliederung" der Beitragsordnung kann dabei als Orientierung dienen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

studentische Beitragsordnung HTW Dresden

initiale studentische Ticketverordnung HTW Dresden

aufzuhebende studentische Schließfachordnung HTW Dresden

weitere Änderungen von Ordnung

Füge der GrundO einen Paragraphen

§ Verordnungen

 

1Organe des StuRa und anderen Stellen gemäß § Befugnisse können durch Ordnungen in ihrer Zuständigkeit der Studentinnen- und Studentenschaft Verordnungen geben.

2Die Zuständigkeit regelt der StuRa durch Ordnung.

 

hinzu.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

11. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 9
GO-Antrag auf Vertagung

12. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 3
vom Antragssteller zurückgezogen

 

Beschlussdatum

2020-11-24

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

zurückgezogen

Beschluss

Beschlusstext

Der Antrag wurde zurückgezogen

Ausfertigung

2020-11-27
Präsidium 

 

Unterzeichnung

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