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Streichung Satzteil Mitwirkungsordnung

2020-11-023: Streichung Satzteil Mitwirkungsordnung

 

Antrag

AntragstellerIn

Sprecherinnen

Antragsdatum

2020-09-04

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, in der Mitwirkungsordnung (MitO) im Paragraph Mitwirkung Abs. 1 den zweiten Satz "Durch ein Organ gewählt werden kann nur, wer nicht Mitglied in Parteien, Vereinen und anderen Organisationen mit erkennbarer politischer Betätigung ist, die sich nicht ausdrücklich gegen Rassismus, Antisemitismus, Sexismus und Islamfeindlichkeit aussprechen." zu streichen

Begründung zum Antrag

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Sprecherinnen und Sprecher Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch die Sprecherinnen und Sprecher)

Behandlung

22. Sitzung Vorstand Geschäftsführung 2020
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2020-09-04

Beschlussfähigkeit

3 (anwesende Stimmberechtigte) von 3 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 3
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-09-14
Präsidium

 

Unterzeichnung

 

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