Berichtigung der Berechtigung zur Unterzeichnung der Bescheinigung der Mitwirkung für das Präsidium
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2020-09-02
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass statt der Referatsleitung studentische Selbstverwaltung & Organisation jedes der Mitglieder des Präsidiums die Bescheinigungen der Mitwirkung unterzeichnen darf.
Ersetze in der Aufzählung bei § Bescheinigung MitO
Referatsleitung studentische Selbstverwaltung & Organisation
durch
Präsidium
.
Begründung zum Antrag
Es ist fragwürdig, wieso die Mitglieder des Präsidiums die Bescheinigung, wer mitgewirkt hat, nicht unterzeichnen dürfen. Es kann vermutet werden, dass damals - als der erste Entwurf für eine Mitwirkungsordnung erarbeitet wurde - das neue Präsidium einfach vergessen wurde. Vor der Einführung des Organs Präsidium war das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation für den Bereich Sitzungsleitung zuständig.
Das Präsidium, das die Geschäfte vom Plenum führt, erscheint mindestens auch dazu legitimiert, die Mitwirkung mit bescheinigen zu dürfen. Oder?
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
MitO anpassen!
Anlagen
Änderungsanträge
Alternative: neben zusätzlich dem Präsidium, sollen auch sachkundige Referatsleitungen weiterhin unterzeichnen können.
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass auch Mitglieder des Präsidiums und die Referatsleitung Personal die Bescheinigungen der Mitwirkung unterzeichnen dürfen.
Begründung zum Antrag
Im Unterschied zum ursprünglichen Antrag, soll auch die Referatsleitung studentische Selbstverwaltung & Organisation weiterhin die Bescheinigung der erfolgten Mitwirkung mit bescheinigen dürfen. Jedoch sollte das dann auch die Referatsleitung Personal dürfen, die mindestens gleichermaßen die Mitwirkung von (ehemaligen) Mitwirkenden bestätigen können sollte.
Somit könnten die 2 Unterschriften Aktive aus 5 unterschiedlichen Gruppen leisten. Das hätte den Vorteil, dass "schnell" wer "greifbar" ist, um die Unterzeichnung vornehmen zu können. Der Nachteil ist, dass es - um Chaos zu vermeiden - es eine Stelle im StuRa geben muss, die das koordiniert. (KW 35 2020 ist die Zuständigkeit zum Referat Personal übergangen.) Auch wird die Hochschulverwaltung "irritierter" sein, denn 2 Person aus 5 Gruppen auf einem möglichen Formular (vom StuRa) überschreitet den bürokratischen Horizont der klassischen Verwaltung.
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 12 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis Abstimmung Änderungsantrag
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
4. Sitzung Plenum Sommer 2020
Tagesordnungspunkt 4
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit
11. Sitzung Plenum Sommer 2020
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2020-10-13
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 12 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, dass auch Mitglieder des Präsidiums und die Referatsleitung Personal die Bescheinigungen der Mitwirkung unterzeichnen dürfen.
Ausfertigung
2020-10-15
Präsidium
Unterzeichnung