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Sitzungszusammenfassung des Plenums vom 14.12.2021

Die 8. Sitzung des Plenums in der Legislatur 2021/2022
Sitzungszusammenfassung des Plenums vom 14.12.2021

Quick Info Plenumssitzung #08


Die letzte Plenumssitzung des Jahres 2021 gestaltete sich thematisch nicht so harmonisch, wie man sich das in der Weihnachtszeit wünschen würde. Mit der vorangegangenen Sitzung des Senates musste die gesamte Studierendenschaft eine große Enttäuschung hinnehmen:

Ausbleiben des Nachteilsausgleichs


Die 194. Senatssitzung sorgte für Diskussionen im Plenum: Die Frage, ob es dieses Semester wieder einen Nachteilsausgleich in Form der Ablehnung von Prüfungsergebnissen geben wird, wurde vom Senat klar mit Nein beantwortet. Mit diesem Nachteilsausgleich hätte die Mehrbelastung durch den Switch zur Online-Lehre in der aktuellen wieder kritischen Pandemielage abgefedert werden und mehr Studierende zum Ablegen von Prüfungsleistungen bewegt werden können. Leider stellten sich die Senator:innen der HTW in dieser Sache vehement gegen die Anträge von StuRa und einigen studentischen Senator:innen, mit teils für uns nicht nachvollziehbaren Begründungen. 
Weder mit einem Nachteilsausgleich wie im letzten Semester, noch mit einem Aufruf möglichst viele Prüfungen online anzubieten, um dem gesellschaftlichen Auftrag zur Beschränkung von Kontakten gerecht zu werden, konnten die Lehrenden sympathisieren. Warum man lieber einzelne Studierende davon abhält möglicherweise unverhältnismäßig oft eine Prüfung zu versuchen, anstatt dem überwiegenden Anteil der Studierenden faire Bedingungen zu ermöglichen, ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Hochschule bestraft hier (anders als andere sächsische Hochschulen wie z.B. die TU Dresden oder die HTWK Leipzig) alle Studierenden für die mutmaßlich möglichen Verfehlungen einiger weniger. 
Die Zusammenfassung der Senatssitzung könnt ihr ausführlich in unserem letzten Newsartikel nachlesen.

Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten


Auch wenn das Thema eigentlich schon abgehakt sein sollte, bleibt ein offener Konfliktpunkt: die Einsicht inkl. Kopie/Ablichtung in die eigene Prüfungsakte. Selbst nachdem sich auch im Senat im vergangenen Juli klar dafür ausgesprochen wurde, dass allen Studierenden die Kopie der eigenen Prüfungsakte zusteht, weigern sich noch immer einzelne Lehrende gegen dieses Recht.
Der StuRa hat daher beschlossen bis zu 3.000 € der möglicherweise anfallenden Anwalts- und Verfahrenskosten zu tragen, die ein Studierender für den Rechtsstreit, um seine vollständige Prüfungsakte zu erlangen, verursacht. 
Ein ähnlich lautender Beschluss wurde auch bereits einige Monate zuvor durch den StuRa für einen anderen Studierenden gefasst. Der damals angefangene Rechtsstreit konnte durch Einlenken der Hochschule schnell beigelegt werden. Entsprechend konnten damals die verursachten Kosten der Hochschule in Rechnung gestellt werden. Dies ist auch in diesem Fall zu erwarten.
Falls sich die Hochschule weiterhin nicht kooperativ zeigen sollte, sind wir bereit auch weitere Rechtsstreite zu finanzieren bis sich ein entsprechendes Verfahren etabliert hat.

Personelle Änderungen


Einige personelle Weichen konnten wir für 2022 stellen:
Hannes Günther hat sich bereit erklärt als Verantwortlicher für den Haushaltsplan 2022. Damit füllt er erneut eine große Lücke im StuRa.
Eine weitere tragende Rolle kommt Stephan "James" Rankl zu, der erneut zur Wahlleitung der Studentinnenschaft der HTW Dresden gewählt wurde. Wir freuen uns bereits darauf, dass er mit seinen Ideen die Prozesse bei der Wahl z.B. der Plenumsvertretungen der Fakultäten effizienter machen wird. Die Stellvertretung wird Maximilian Franke übernehmen, der ebenfalls bereits Erfahrung in diesem Bereich sammeln konnte.
Schlussendlich freuen sich die Referate Kultur und Qualitätsmanagement über weiteren Zuwachs bei den beratenden Mitgliedern.

Anpassung Aufwandsentschädigung 2021


Bereits im April wurde für das Jahr 2021 bundesweit die Obergrenze für den Erhalt von steuerfreien Aufwandsentschädigungen (AE) für ehrenamtlich Aktive von 2,4k€ auf 3k€ je Kalenderjahr angehoben. Die besonders Aktiven in der studentischen Vertretung erhalten durch den StuRa für ihre Arbeit solch eine Aufwandsentschädigung laut unserer AE-Ordnung. Mit diesem Beschluss wurde die Obergrenze nun auch in unserer Ordnung angepasst. Damit können unsere studentischen Vertreter:innen für ihren anfallenden (mitunter enormen!) Aufwand nun gerechter entschädigt werden.

Suchtprävention gegen Alkoholkonsum


Wir begrüßen die Bestrebungen der HTW ein Präventionsangebot gegen Alkoholmissbrauch zu etablieren. Unserer Meinung nach ist dies inzwischen an den meisten größeren Betrieben mit Erfolg Gang und Gäbe, weswegen wir diesen Vorstoß unterstützen und uns beteiligen werden.

Neuigkeiten vom Hochschulsport


Für alle sportlich Aktiven könnten einige Infos von der Tagung des Hochschulsportbeirats interessant sein. Die Bestrebungen, die anderen Dresdener Hochschulen ins DHSZ (Dresdner Hochschulsportzentrum) zu holen, werden weiter fortgesetzt, um Synergien zu erzeugen. Ebenso wird auch versucht, neue Sport- und Kooperationspartner zu finden.
Eine große Neuerung: Ab dem Sommersemester 2022 werden die Sportkurse nicht mehr über das ganze Semester laufen, sondern in kürzere Abschnitte unterteilt. Sinn des Ganzen ist es, durch kürzere Laufzeiten mehr Studierenden Zugang zu den Kursen zu ermöglichen. Auch die abweichenden Semester- und Prüfungszeiten von Dresden Hochschulen können so berücksichtigt werden.


Das vollständige Protokoll zur Sitzung kann in Kürze hier eingesehen werden.

Verweise
8. Sitzung

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