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Sitzungszusammenfassung des Plenums vom 05.10.2021

Die 3. Sitzung des Plenums in der Legislatur 2021/2022
Sitzungszusammenfassung des Plenums vom 05.10.2021

Quick Info Plenumssitzung #03

 

Stadtfest in Dresden, Erstsemestereinführung an der HTW und beim StuRa tagte das Plenum zum dritten Mal in dieser Legislatur. Besonders durch die ESE waren so viele Mitglieder abwesend, dass der StuRa mit nur 2 anwesenden der sonst 18 Stimmberechtigten beschlussfähig ist (kleiner Wink für weitere Unterstützer:innen!!). Hier ist wieder eure Zusammenfassung mit den wichtigsten Infos aus der 3. Sitzung des Plenums:

 

1. Wahlen der Mitglieder und verschiedener Ämter

 

Die wichtigste Wahl zuerst: Die Position des Vorstandes muss langfristig besetzt werden, nachdem Hanna Liebrecht aufgrund ihres Auslandssemesters und Tino Köhler aufgrund seines Praxissemesters diese Position nicht weiter übernehmen können. Für die Legislaturperiode 2021/2022 übernimmt nun offiziell Hannes Günther als gewählter neuer Vorstand die alleinige Leitung des Student:innenrates.
An dieser Stelle möchten wir unsere Vorständinnen a.D. Hanna Liebrecht und Tino Köhler mit einem riesigen Dankeschön für ihre Verdienste in weit über einem Jahr Amtszeit in ihren wohlverdienten "Ruhestand" verabschieden. Natürlich werden sie uns auch während und nach diesem Semesters unterstützen, nicht zuletzt da Tino weiterhin seinen Ämtern als studentische Vertretung im Senat sowie als Referatsleitung Qualitätsmanagement gerecht werden möchte.

Außerdem stand die Wahl für die Referatsleitung Öffentlichkeitsarbeit an, da diese Stelle bis zuletzt unbesetzt war und durch den Vorstand übernommen werden musste. Als neue Referatsleitung begrüßen wir Alexander Däbritz im Amt, der bereits in den letzten Wochen schon fleißig für das Referat tätig war.

Des Weiteren begrüßen wir wieder 3 "neue" beratende Mitglieder, die bereits in der letzten Legislatur aktiv waren und nun wieder werden.

 

2. Übernahme von Anwalts- und Verfahrenskosten für eine Klage gegen die HTW Dresden

 

Wie ihr bereits mitbekommen habt, setzt sich der StuRa seit geraumer Zeit für das Recht auf die Anfertigung von Kopien und Fotos der eigenen Prüfungsakte ein. Obwohl die rechtliche Lage in dieser Thematik seit einiger Zeit klar war, hielt die HTW Dresden bisher an dem Paragraphen in der Musterprüfungsordnung fest, der dies explizit ausschloss. Erst nach Nachfrage des StuRa beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) und dessen Bestätigung der Rechtswidrigkeit des Paragraphen, wurde in der Sitzung des Senates im Juli dieser Paragraph gestrichen.

In all dem Trubel hat ein Student eine vollständige Kopie seiner Prüfungsakte angefordert, die ihm allerdings - in vollständiger Form - verwehrt wurde. Auch Rektorat und betreffendes Dekanat wurden eingeschalten, und obwohl die Lage zwar rechtlich eigentlich klar ist, sind Recht haben und Recht bekommen wohl leider zwei unterschiedliche Schuhe. Dem Studenten wurde zur Klage geraten - Klagen gehört schließlich manchmal auch zum Hochschulalltag dazu - und genau das wird er mit finanzieller Unterstützung des StuRa nun tun. Da sich mindestens das betreuende Referat Studium und dank des heutigen Beschlusses auch der gesamte StuRa sicher sind, dass die Klage aufgrund der eindeutigen Rechtslage nur gewonnen werden kann, freuen wir uns, dass die Kosten anschließend von der Hochschule übernommen werden (müssen).

Diese Klage setzt auch ein Zeichen für alle Student:innen, denn hiermit wird die Thematik rund um die Prüfungseinsicht ein für alle mal geklärt. Ebenso öffnet es die Tür für die Unterstützung von Student:innen bei anderen Streitpunkten mit der Hochschule, für die sich der StuRa ebenso einsetzen wird.

 

 

Bei Interesse findest Du das Protokoll in Kürze hier.

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