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Keine Möglichkeit zur Ablehnung von Prüfungsergebnissen im Wintersemester 21/22: Zusammenfassung der Senatssitzung vom 14.12.21

Im Wintersemester 2021/2022 wird es keine Möglichkeit zur Ablehnung von Prüfungsergebnissen mehr geben. Auch wenn das SMWK erneut die pandemiebedingte sachsenweite Erhöhung der Regelstudienzeit beschließen wird, hat sich der Senat der HTW Dresden in der Sitzung vom 14.12.21 dafür ausgesprochen, dass Corona an der HTW Dresden endlich beendet werden müsste und es deswegen auch keine Nachteilsausgleiche geben sollte.

 

Die 194. Sitzung des Senates stand ganz im Sterne des kommenden Prüfungsgeschehens. Soll die Mehrbelastung für alle durch die pandemische Lage anerkannt und gegensteuert werden? Will man der gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden und möglichst viele Prüfungen auch online anbieten? Diese Fragen wurden mit einem klaren Nein beantwortet. Aber der Reihe nach:


Die Sitzung begann mit den üblichen Informationen aus dem Rektorat. Dabei ging es im Wesentlichem um die derzeitig laufende Analyse zum verspäteten Semesterstart für unsere Erstsemester (Beginn Wintersemester am 01.09., Immatrikulation zum 01.10.). Der Senat hatte in der 192. Sitzung das Rektorat damit beauftragt Lösungen für die dadurch entstehenden Probleme zu finden. Es wurde vor allem dargestellt, warum sich keine einfache Lösung finden lässt, da vor allem praktische und organisatorische Gründe dem entgegen stehen.


Der nächste Tagesordnungspunkt drehte sich um den Haushaltsplan 2023/2024. Unser kommissarischer Kanzler und der Dezernent für Finanzen und Beschaffung hatten im letzten Senat einiges zum Thema vorgestellt und der Senat konnte nun zum fertigen Dokument Stellung nehmen. Es gab vor allem Fragen zu personellen Ausgaben und zum erheblich größeren Budget für die Beschaffung von Büromöbeln im Jahr 2023. Da zu diesem Zeitpunkt im neugebauten U-Gebäude die Einrichtung der Büros beginnt, konnte auch dieses Rätsel gelöst werden. Der Senat hatte keine weiteren Anmerkungen zum Haushaltsplan und dieser kann nun seinen Gremienlauf zum Hochschulrat fortführen.


Es folgte der für uns Studierende wichtigste Tagesordnungspunkt: Nachteilsausgleich aka die Möglichkeit zur Annullierung von Prüfungsergebnissen im Wintersemester 2021/2022. Der durch den StuRa erarbeitete und durch zwei studentische Senator:innen gestellte Antrag wurde dankenswerterweise durch die Hochschulleitung mit einer Rahmenordnung - wie man sie aus den vorherigen Semestern kennt - unterlegt. Der studentische Senator Tino Köhler leitete das Thema ein: "Dieser Nachteilsausgleich ist jetzt keine Sache, die nur die studentischen Senatorinnen fordern, sondern viel mehr der StuRa HTW Dresden, die Landesstudierendenvertretung Konferenz Sächsischer Studierendenschaften und sogar unsere Bundesstudierendenvertretung freier zusammenschluss von student*innenschaften. Mittlerweile hat sich auch Staatsminister Gemkow zum Thema Mehrbelastung durch die Pandemie und Nachteilsausgleiche geäußert und es wird wohl zur erneuten Verlängerung des Paragraphen 114a des SächsHSFG kommen. Die soziale und finanzielle Mehrbelastung der Studierenden ist wieder genauso bittere Realität wie die Vereinsamung im kleinen WG-Zimmer. Diese Mehrbelastung sollte der Senat und die Hochschule anerkennen und abfedern."

Schnell zeigte sich, dass man bei dem Thema wohl auf verlorenen Posten kämpfte und sich weder die professoralen Mitglieder noch die Mitarbeiter:innen erneut mit den Studierenden unserer Hochschule solidarisieren wollten. Man wolle verhindern, dass einzelne Studierende eine Prüfung nun zum fünften oder gar sechsten Mal ablegen könnten. Außerdem habe sich ein "Bugwelle" an offenen Prüfungen angehäuft, die man abbauen wolle. 
Die studentische Vertretung versuchte mit Verständnis dafür gegenzusteuern: Man könne diese Punkte sehr gut nachvollziehen. Die pandemische Lage geht natürlich auch an den Lehrenden nicht spurlos vorüber. "Auch mir sind Studierende, die das System ausnutzen wollen, ein Dorn im Auge, weil sie zu solchen Diskussionen führen. Aber wir sollten unser Augenmerk viel mehr auf die richten, die unter der aktuellen Lage leiden und nicht wissen, wie sie es schaffen sollen. Die ihren Nebenjob und soziale Kontakte verloren haben, deren Einsamkeit und die Angst vor dem Virus den Kopf blockieren", griff Tino das Thema wieder auf. 

Einzig und allein ein professorales Senatsmitglied wollte der Logik des Antrages folgen: Wenn selbst das zuständige Staatsministerium die pandemische Lage als Mehrbelastung anerkennt und deswegen den § 114a SächsHSFG (Erhöhung der individuellen Regelstudienzeit) verlängern will, dann sollten wir das als HTW Dresden auch tun. Letztendlich stimmten nur 5 der anwesenden 16 Stimmenberechtigten für unseren Antrag. 
"Der Antrag sollte bezwecken, dass die Angst genommen wird und sich unsere Student:innen an mehr Prüfungen versuchen. Leider konnte die Mehrheit des Senates nicht überzeugt werden, dass besonders unserere unerfahrenen Erstsemester in einer so schwierigen Situation ein Entgegenkommen brauchen, damit sie ohne Corona-Nachwehen in ihr zweites Semester starten können", sagte Hannes Günther, Vorstand des StuRa, nach der Sitzung und ergänzte: "Nachteilsausgleiche abzulehnen, weil man möchte, dass die Pandemie vorbei ist, grenzt nicht nur an Realitätsverweigerung, sondern ist zumindest aus unserer Perspektive in einem akademischen Kontext unangebracht."

Mit dieser Entscheidung entsteht für viele ein Problem im Umgang mit Alternativen Prüfungsleistungen in diesem Semester. Die Umstellung auf Online-Lehre sorgte bei vielen Studierenden dafür, dass Belege, Laborpraktika und Co. aufgrund der erhöhten Arbeitslast hinten runter fielen. Die Abmeldung von semesterbegleitenden APL ist jedoch nur zu Beginn des Semesters möglich. Damit bleiben die Studierenden auf Fehlversuchen sitzen, die innerhalb eines Jahres erneut erbracht werden müssen.


Der letzte Tagesordnungspunkt zielte darauf ab, eine Verpflichtung der Prüfenden für Onlineprüfungen im Februar zu etablieren. Alternativ sah der Antrag des StuRa vor, dass gegenüber der jeweiligen Dekan:in und der zu Prüfenden zu begründen sei, wenn die Prüfung lediglich in Präsenz abgelegt werden könne.
Viele werden vielleicht sogar froh sein, wenn Prüfungen in Präsenz stattfinden und nicht online. Eine Hochschule hat eine gesellschaftliche Verantwortung, der wir derzeit mit Online-Vorlesungen gerecht werden, also warum sollte dies nicht auch für den Prüfungsabschnitt möglich sein? In einer vorigen Sitzung in diesem Semester hatte der Senat bereits die datenschutzkonforme Möglichkeit zur Onlineprüfung mit Überwachung ermöglicht. Letztendlich war Intention des Antrages, dass die Prüfenden nur transparent begründen, ob und warum sie auf eine Onlineprüfung verzichten. 
Aber auch dieser Antrag wurde mit 12 von 16 Stimmen abgelehnt.


Wir als StuRa finden die Ablehnungen unverständlich: Obwohl die Lehre im Laufe des Semesters wieder vom Konzept her umgeworfen werden musste, soll hinsichtlich Prüfungen so getan werden, also ob es keine besonderen Umstände gegeben hätte. Die Pandemie wird als vermeintlicher Normalzustand hinsichtlich der Studienbedingungen und dem Prüfungsgeschehen einfach ausgeblendet, denn - wie ein professorales Mitglied meinte - "Corona muss auch mal vorbei sein".