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Erhöhung der vom StuRa übernommenen Übernachtungskosten

25/26-04-08: Erhöhung der vom StuRa übernommenen Übernachtungskosten laut Finanzordnung

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-10-09) Referat Finanzen

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die vom StuRa laut Finanzordnung übernommenen Übernachtungskosten auf 80 € zu erhöhen.

Begründung zum Antrag

Im Schnitt ist es in 2025 sehr schwer eine Übernachtungsmöglichkeit mit maximal 40 € pro Nacht zu finden. Der Deutsche Reiseverband rechnet zum Beispiel mit 113 € pro Person pro Nacht in Deutschland. Unterkünfte: DRV und Statista hat 2022 mit mind. 108 € pro Person pro Nacht gerechnet. Hotelpreise in Deutschland 2019-2022| Statista

Um eine Übernachtung, die 40 € pro Nacht übersteigt, möglich zu machen, wollen wir den Betrag in der FO und KontO auf die heutigen Standards anpassen. Die letzten drei Übernachtungen, die vom Referat Finanzen genehmigt und übernommen wurden, haben sich auf

  • 40 € ("Es hat sich gezeigt, dass es für alle Beteiligten stressfreier war, wenn man nur zu zweit oder zu viert in einem Raum schläft und nicht mit 200 weiteren Personen. In der Kalkulation der Reisekosten als Maximalrechung wird daher der maximal mögliche Betrag gemäß der Finanzordnung (FO) von 40,00 € pro Person pro Übernachtung angesetzt." (Wahl Vertretung (Delegation) 52,5 KIF WiSe 2024),
  • ca. 33 € (finanzielle Unterstützung faranto Teilnahme Erasmus Generation Meeting 2024) und
  • 40 € ("Es hat sich gezeigt, dass es für alle Beteiligten stressfreier war, wenn man nur zu zweit oder zu viert in einem Raum schläft und nicht mit 100 weiteren Personen. In der Kalkulation der Reisekosten als Maximalrechnung wird daher der maximal mögliche Betrag gemäß der Finanzordnung (FO) von 40,00 € pro Person pro Übernachtung angesetzt." (Wahl Vertretung (Delegation) 52,0 KIF SoSe 2024)

bezogen. Heißt es wurde für Übernachtungen innerhalb von Deutschland die maximale Höhe von 40 € beantragt.

Im Vergleich zu unseren 40 € steht in der sächsischen Reisekostenverordnung 80 € pro Person pro Nacht, die wir übernehmen wollen.

Verwendung geplanter Einnahmen und Ausgaben, samt Titel im Haushalt (2025)

4942: Absicherung Teilnahme BuFaTas lt. Finanzordnung

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO
FO

Anlagen

Vorschlag Anpassung Finanzordnung (FO) Teil 2 § 16 Nr. 6.

Abs.1

"Für entstandene Übernachtungskosten werden maximal 80 € pro Nacht und pro Person übernommen (Belege sind vorzuweisen)."

Abs.3

"Übernachtungskosten, die 80 € überschreiten, müssen vorher durch das Referat Finanzen genehmigt werden."

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Änderungsantrag Titel eines ersten möglichen Änderungsantrages

Ersetze den Antragstext durch

Der StuRa möge beschließen, .

.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

4. Sitzung Plenum 2025/2026
Tagesordnungspunkt Y

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

zugestimmt/abgelehnt

Ausfertigung

20yy-mm-dd 20yy-mm-dd

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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