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Grundlage Beschlussfähigkeit Referatskollegium

24/25-23-07: Grundlage Beschlussfähigkeit Referatskollegium

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa möge beschließen, die Beschlussfähigkeit (nun auch in der StuRa-GO) wie bisher praktisch durchgeführt zu regeln.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-07-29) [Assistenz zur Geschäftsführung] Ausschuss Strukturelles

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass sich die Anzahl der Stimmen - insbesondere auch für die Beschlussfähigkeit - an der Anzahl der Referate gemäß StuRa-GrundO ergibt.

Der StuRa möge beschließen, die Beschlussfähigkeit (nun auch in der StuRa-GO) wie bisher praktisch durchgeführt zu regeln.

Begründung zum Antrag

Das Komitee Referatskollegium ist im Geltungsbereich der Geschäftsordnung.

Praktisch wird die Reglungen der bisherigen Praxis, bevor das Referatskollegium Teil der Geschäftsordnung war, wiedergegeben, um nun Bestandteil der Geschäftsordnung zu werden.

Im Übrigen wurde die (bei Ausschuss Strukturelles) geplante Änderung zum Abweichen von der bisherigen Praxis - Bildet alle Referate, nicht nur die besetzten Referate die Grundlage für die Feststellung der Beschlussfähigkeit - in einen weiteren (nachgelagerten) Antrag ausgegliedert, um ihn eigenständig beraten und befassen zu können. Erst einmal sollen die bisherigen Verfahren schlicht zur Reglung in einer Ordnung werden.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

StuRa-GO

Anlagen

praktischer Modus

Das Referatskollegium ist beschlussfähig, wenn eine Mehrheit der besetzten Referate anwesend ist.

Die Vertretung eines Referates ist (selbstverständlich) die Leitung des Referates.

  • [Zur Vertretung der Leitung soll die Leitung (ohnhin) eine Stellvertretung der Leitung bestellen, die (selbstverständlich auch) das Referat vertreten kann, insbesondere bei Abwesenheit der Leitung des Referates zu einer Sitzung des Referatskollegiums. Bei der Anwesenheit der Leitung des Referates zu einer Sitzung des Referatskollegiums kann stets die Leitung die Vertretung des Referates übernehmen (, auch wenn eine anderes Mitglied für die Vertretung des Referates bestellt ist).]

 

Der Vorstand soll durch Beschluss für nicht besetzte Referate ein Mitglied (des StuRa) als kommissarische Leitung des Referates bestellen.

  • [Eine kommissarische Leitung hat für den Vorstand grundsätzlich die Rechte wie eine nicht kommissarische Leitung. Auch die Vertretung des Referates beim Referatskollegium ist ein solches Recht.]

 

Die Leitung des Referates kann durch eine Meldung beim Präsidium ein Mitglied (des StuRa) als Vertretung des Referates für eine bestimmte Sitzung des Referatskollegiums bestellen.

  • [Praktisch handelt es sich um eine Übertragung des Stimmrechts für die Vertretung des jeweiligen Referates. Es kann zur Häufung von Stimmen auf eine Mitglied kommen.]

 

Die Leitung des Referates kann durch einen Beschluss ein Mitglied (des StuRa) als Vertretung des Referates beim Referatskollegium bestellen.

  • [Der Beschluss kann selbstverständlich durch einen Beschluss des Referates durch die Leitung wieder aufgehoben werden.]

 

Die Änderung zur Vertretung eines Referates muss (durch die Leitung des Referates oder den Vorstand) dem Präsidium grundsätzlich vor dem Beginn der Sitzung des Referatskollegiums bekannt sein.

  • [Grundsätzlich soll während der Sitzung keine Änderung zur Vertretung eines Referates mehr zugelassen werden. In Ausnahmefällen soll das Präsidium über Einzelfälle entscheiden können. Ein vorstellbarer Ausnahmefall wäre das ungeplante Verlassen der Leitung eines Referates, die über keine anwesende Stellvertretung verfügt und das Übertragen der Vertretung des Referates an ein Mitglied des Vorstandes oder ein anderes an der Sitzung des Referatskollegiums teilnehmendes Mitglied (des StuRa), das das Referat gut vertreten kann.]

 

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

23. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4
Vertagung auf die kommende Sitzung

24. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 6.1

Beschlussdatum

2025-08-26

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 9
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Ausfertigung

2025-08-28 2025-08-28

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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