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Abschaffung der Beschlussfähigkeit (bei einer nachfolgenden Sitzung) wegen Beschlussunfähigkeit

24/25-23-08: Abschaffung der Beschlussfähigkeit (bei einer nachfolgenden Sitzung) wegen Beschlussunfähigkeit

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, die Beschlussfähigkeit durch Beschlussunfähigkeit vor einer neuen Sitzung mit demselben Gegenstand abzuschaffen.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-07-29) [Assistenz zur GeschäftsführungAusschuss Strukturelles

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Beschlussfähigkeit durch Beschlussunfähigkeit vor einer neuen Sitzung mit demselben Gegenstand abzuschaffen.

Begründung zum Antrag

Der StuRa hat - auch um dem Problem mangelnder Beschlussfähigkeit durch die geplante Abwesenheit von Mitgliedern entgegenzuwirken - das Instrument zum willentlichen Ruhen der Stimme geschaffen. Der Mechanismus greift erfolgreich. Einerseits besteht eigentlich nie eine Beschlussunfähigkeit. Dies beruht auch auf der Kultur, dass sich stimmberechtigte Mitglieder - insbesondere beim Komitee Plenum - bei absehbarer Abwesenheit "vorbildlich" abmelden. Andererseits wird sogar gelegentlich auch Gebrauch von einer Anmeldung von der Sitzung und dem gezielten Unterlassen vom Instrument Ruhenlassen der Stimme gemacht.

Praktisch soll der StuRa nicht mehr (zusätzlich noch) Gebrauch von der üblichen Regelung § 55 Abs. 1 SächsHSG machen.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

StuRa-GO! (Streiche bei § Beschlüsse Absatz [Beschlussfähigkeit] 1 Satz 2 und Satz 3.)

Anlagen

Anpassung § Beschlüsse StuRa-GO

 

  1. 1Das Komitee ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen anwesend sind.

    2Ist das Komitee danach nicht beschlussfähig, wird unter angemessener Ladungsfrist eine neue Sitzung mit demselben Gegenstand einberufen.

    3In dieser Sitzung ist das Komitee beschlussfähig, worauf mit der Einberufung hinzuweisen ist.

    4Das Präsidium kann vorsehen, dass das Komitee Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen kann.

 

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

23. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2025-08-12

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2025-08-13 2025-08-13

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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