Die VO soll lieber eine OdE sein!
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, die Rechtsnormen, die durch die Exekutive erlassen werden dürfen, zukünftig Ordnung der Exekutive (und nicht mehr Verordnung) zu nennen.
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-08-04) Assistenz zur Geschäftsführung
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, die Rechtsnormen, die durch die Exekutive erlassen werden dürfen, zukünftig Ordnung der Exekutive (und nicht mehr Verordnung) zu nennen.
Begründung zum Antrag
tl;dr: Der Bums soll nur richtiger heißen. Inhaltlich ändert sich nix. Hail Justitia!
Justitia wird schlecht, wenn sie hört, dass der StuRa, der sich nur Ordnungen geben darf, sich Verordnungen gibt. Verordnungen dürfen wohl - im Sinne der Hierarchie zum Erlass von Rechtsnormen - auf Grundlage eines Gesetzes erlassen werden. (Das Land Sachsen kann durch ein den Landtag (Legislative) ein Gesetz schaffen, dass die Exekutive (Ministerien & Co) dazu ermächtigt Verordnungen zu erlassen. Das Land Sachsen hat das Hochschulgesetz geschaffen, dass es der dort geregelten Körperschaft Studentinnenschaft erlaubt, dass das Organ StuRa Ordnungen erlassen darf. Aber eben sogenannte Verordnungen darf der StuRa nicht erlassen.)
Aber eigentlich ist uns herzlich egal wie die "Rechtsnorm" bezeichnet ist. Uns geht es um die "Ermächtigung" der Exekutive. Unsere Legislative - aka das Plenum (aka die grundsätzlich durch Wahl der Studentinnenschaft stimmberechtigten Mitglieder) - möchte, dass die Exekutive auch Ordnungen erlassen kann, wenn sie nicht grundsätzlichen Charakters sind, etwa um Details zu regeln. Ein Hoch dem Recht der Selbstverwaltung und Umsetzung zur Reglung der eigenen Verfahren (gemäß SächsHSG).
Eine Ordnung der Exekutive kann OdE abgekürzt werden. Lustig!
Im Übrigen sollen herkömmliche Ordnungen absehbar (durch diesen Antrag) nicht umbenannt werden. Also es nicht die konkrete Benennung als Ordnung der Legislative (OdL) oder als legislative Ordnung (legO) geben.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
StuRa-GrundO!
GrundO!
KontO!
Alle 4 Dokumente, die bisher eine VO waren, sollen redaktionell angepasst werden.
Anlagen
Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches
Der Ausschuss Inhaltliches unterstützt den Antrag. Uns ist egal, wie der Name ist, Hauptsache es hat Gültigkeit.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
23. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 7
Beschlussdatum
2025-08-12
Beschlussfähigkeit
10 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 10 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Ausfertigung
2025-08-13 | 2025-08-13 |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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