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Die VO soll lieber eine OdE sein!

24/25-23-10: Die Verordnung (VO) soll lieber eine Ordnung der Exekutive (OdE) sein!

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, die Rechtsnormen, die durch die Exekutive erlassen werden dürfen, zukünftig Ordnung der Exekutive (und nicht mehr Verordnung) zu nennen.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-08-04) Assistenz zur Geschäftsführung

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Rechtsnormen, die durch die Exekutive erlassen werden dürfen, zukünftig Ordnung der Exekutive (und nicht mehr Verordnung) zu nennen.

Begründung zum Antrag

tl;dr: Der Bums soll nur richtiger heißen. Inhaltlich ändert sich nix. Hail Justitia!

Justitia wird schlecht, wenn sie hört, dass der StuRa, der sich nur Ordnungen geben darf, sich Verordnungen gibt. Verordnungen dürfen wohl - im Sinne der Hierarchie zum Erlass von Rechtsnormen - auf Grundlage eines Gesetzes erlassen werden. (Das Land Sachsen kann durch ein den Landtag (Legislative) ein Gesetz schaffen, dass die Exekutive (Ministerien & Co) dazu ermächtigt Verordnungen zu erlassen. Das Land Sachsen hat das Hochschulgesetz geschaffen, dass es der dort geregelten Körperschaft Studentinnenschaft erlaubt, dass das Organ StuRa Ordnungen erlassen darf. Aber eben sogenannte Verordnungen darf der StuRa nicht erlassen.)

Aber eigentlich ist uns herzlich egal wie die "Rechtsnorm" bezeichnet ist. Uns geht es um die "Ermächtigung" der Exekutive. Unsere Legislative - aka das Plenum (aka die grundsätzlich durch Wahl der Studentinnenschaft stimmberechtigten Mitglieder) - möchte, dass die Exekutive auch Ordnungen erlassen kann, wenn sie nicht grundsätzlichen Charakters sind, etwa um Details zu regeln. Ein Hoch dem Recht der Selbstverwaltung und Umsetzung zur Reglung der eigenen Verfahren (gemäß SächsHSG).

Eine Ordnung der Exekutive kann OdE abgekürzt werden. Lustig!

Im Übrigen sollen herkömmliche Ordnungen absehbar (durch diesen Antrag) nicht umbenannt werden. Also es nicht die konkrete Benennung als Ordnung der Legislative (OdL) oder als legislative Ordnung (legO) geben.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

StuRa-GrundO!

GrundO!

KontO!

Alle 4 Dokumente, die bisher eine VO waren, sollen redaktionell angepasst werden.

Anlagen

Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches

Der Ausschuss Inhaltliches unterstützt den Antrag. Uns ist egal, wie der Name ist, Hauptsache es hat Gültigkeit.

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

23. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 7

Beschlussdatum

2025-08-12

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2025-08-13 2025-08-13

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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