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(Verpflichtende) Erhebung HTWD-ID (s-Nummer (Bibliotheksnummer)) bei Mitgliedern

24/25-23-13: (Verpflichtende) Erhebung HTWD-ID (s-Nummer (Bibliotheksnummer)) bei Mitgliedern

 

Beschluss

Beschlussnummer

Der StuRa beschloss, von Mitgliedern - neben dem Namen - immer die Bibliotheksnummer (zukünftig HTWD-ID) zu erheben.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-07-29) Assistenz zur Geschäftsführung

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, von Mitgliedern - neben dem Namen - immer die Bibliotheksnummer (zukünftig HTWD-ID) zu erheben.

Begründung zum Antrag

Aktuell werden Formulare vom StuRa überarbeitet. Dabei stellte sich die Frage, ob wir "irgendwo" geregelt haben, was wir an Daten von den Mitgliedern erheben.

Neben den "freiwilligen" Daten, wenn wer wegen der Rückerstattung von Auslagen die Daten für ein Bankkonto angeben "muss", gibt es Daten, die von allen "verpflichtend" erhoben werden (sollen).

Wesentlichste Information - neben dem Namen, um angesprochen werden zu können - ist die sogenannte s-Nummer. Die sogenannte s-Nummer (Nummer für Studentinnen, wie sie an vielen Hochschulen üblich ist) wird an unserer HTW Dresden auch schon "jeher" als Bibliotheksnummer, und zukünftig wohl als HTWD-ID, bezeichnet.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

 

Anlagen

Anpassung MitO

Füge § Pflichten von Mitgliedern der Organe einen Absatz

Für die Aufnahme ihrer Tätigkeit sind die Mitglieder der Organe verpflichtet den Namen, den Vornamen und die Bibliotheksnummer - wie es auch Kandidierende § 9 Kandidaturen Absatz 2 Satz 3 WO angeben müssen - anzugeben.

hinzu und
füge bei der Begründung § Pflichten von Mitgliedern der Organe einen Absatz einen Absatz

Neben dem Namen, um die Mitglieder namentlich ansprechen zu können, ist mit der Erhebung der s-Nummer (in Ordnungen üblicher Weise Bibliotheksnummer genannt) eine eindeutige Zuordnung der Person - im Zweifelsfall über die Hochschulverwaltung - möglich. Die Erhebung der s-Nummer stellt in gewisser Weise auch die Erreichbarkeit sicher, da alle Studentinnen durch die Hochschulverwaltung über eine entsprechende Mail-Adresse samt Mail-Konto verfügen. Gemäß ImmaO? sind alle Studentinnen sogar dazu verpflichtet Mails bei diesem Mail-Konto der Hochschule zu prüfen. Daher wird beim StuRa auch auf eine verpflichtende Erhebung von Geburtsdatum und Anschrift verzichtet, da dies für das "gemeine" beratende Mitglied als nicht notwendig erachtet wird. Auf die verpflichtende Erhebung weiterer Daten wird grundsätzlich verzichtet. Von Mitglieder, die keine Mitglieder der Studentinnenschaft sind, soll ersatzweise eine andere Mail-Adresse erhoben werden, die zu einem Mail-Konto führt, das gelegentlich häufig durch die Mitglieder geprüft wird. Es wird darauf verzichtet zu erwähnen, dass selbstverständlich Änderungsmitteilungen zu erfolgen haben, um die ordnungsgemäße Mitwirkung im StuRa sicherzustellen. Im Übrigen ist der StuRa bemüht eine Vielzahl von weiteren Daten von Mitgliedern zu erheben, um den Aufwand für die einzelnen Mitglieder gering zu halten und ein angenehmes Klima der Mitwirkung zu schaffen. Neben der freiwilligen Angabe von selbstbestimmten "Rufnamen" (aka Nickname) sollen auch durch eine einmalige Erhebung der Daten der Bankverbindung beim Erhalt einer ersten Zahlung erfolgen.

hinzu.

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

23. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 8

Beschlussdatum

2025-08-12

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2025-08-13 2025-08-13

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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