Abschaffung der vermeintlich verbindlichen Form von Formularen gemäß Finanzordnung
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, alle Formulare gemäß Finanzordnung, die vermeintlich verbindlichen Form haben, aus der Ordnung zu entfernen.
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-08-04) Assistenz zur Geschäftsführung
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, alle Formulare gemäß Finanzordnung, die vermeintlich verbindlichen Form haben, aus der Ordnung zu entfernen.
Begründung zum Antrag
(Auch ein Fullforce schoss mal über das Ziel hinaus. :-D )
In der Finanzordnung sind Formulare als Anlage. Sie sind dort, um wohl dafür zu sorgen, dass ausschließlich diese Formulare verwendet werden. Einerseits ist es so nicht möglich, dass der Anspruch auf das Stellen von Anträgen in anderer Form erhoben wird. Andererseits kann nicht "irgendein" anderes Formular erstellt werden, das dann verwendet wird. Vermutlich ist es aber genau dazu gekommen. Jedenfalls ist es ausschließlich in der Finanzordnung so, dass Formulare "verpflichtend" festgelegt sind.
Nun stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird. Gegenwärtig werden nämlich einige Formulare beim StuRa überarbeitet, was auch dringlich notwendig ist. Darunter ist auch das Formular, das für das "Abrufen" von finanziellen Mitteln vorgesehen ist. Wunsch wäre es, dass bitte erst einmal der Zwang, das einzelne Formular nur durch Beschluss vom Plenum ändern zu können, aufgehoben wird.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Anpassung FO!
Anlagen
Anpassung Finanzordnung
Ersetze § 11 Dauer der Gültigkeit von Finanzbeschlüssen Absatz 5
Finanzbeschlüsse sind mit dem Finanzantragsformular (Anlage 4) abzurufen.
durch
1Finanzbeschlüsse sollen mit einem Finanzantragsformular abgerufen werden.
2Das Referat Finanzen soll ein Finanzantragsformular bereitstellen.
.
Streiche in § 14 Sachliche und rechnerische Richtigkeit Absatz 2 Satz 2
Von den zuständigen Personen ist vorab das Zeichnungsberechtigungsformular (Anlage 5) auszufüllen und einzureichen.
.
Streiche in § 14 Sachliche und rechnerische Richtigkeit Absatz 4 Satz 4
Von den zuständigen Personen ist vorab das Zeichnungsberechtigungsformular (Anlage 5) auszufüllen und einzureichen.
.
Streiche für die Anlage
Anlage 4: Formular Finanzbeschlüsse
Formular zum Abruf von Finanzbeschlüssen
Anlage 5: Zeichnungsberechtigung
.
in Anlehnung an unser Finanzantragsformular gefundene (lustige) Formulare vom Land Sachsen
https://www.lds.sachsen.de/index.asp?art_param=150
https://www.lds.sachsen.de/index.asp?art_param=150&referat_id=53
Auszahlungsantrag: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smf_ldd_M3_S1&areashortname=142
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=SMI_LDC_3&areashortname=142
in Anlehnung an unser Zeichnungsberechtigungsformular gefundene (lustige) Formulare beim Land Sachsen
https://www.sab.sachsen.de/web/guest/w/64803-interreg-sn-cz-21-27_anzeige-zeichnungsbefugte
https://www.sab.sachsen.de/w/61547-1-anzeige-eines-zeichnungsbefugten-unterschriftenprobe-_ausschlie%C3%9Flich-zuschuss
Stellungnahme Ausschuss Finanzielles
Der Ausschuss Finanzielles befürwortet diesen Antrag.
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
6. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4
23. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 9
Beschlussdatum
2025-08-12
Beschlussfähigkeit
10 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 10 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Ausfertigung
2025-08-13 | 2025-08-13 |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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