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Abschaffung der vermeintlich verbindlichen Form von Formularen gemäß Finanzordnung

24/25-23-14: Abschaffung der vermeintlich verbindlichen Form von Formularen gemäß Finanzordnung (durch grundsätzliche Streichung in der Finanzordnung)

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, alle Formulare gemäß Finanzordnung, die vermeintlich verbindlichen Form haben, aus der Ordnung zu entfernen.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-08-04) Assistenz zur Geschäftsführung

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, alle Formulare gemäß Finanzordnung, die vermeintlich verbindlichen Form haben, aus der Ordnung zu entfernen.

Begründung zum Antrag

(Auch ein Fullforce schoss mal über das Ziel hinaus. :-D )

In der Finanzordnung sind Formulare als Anlage. Sie sind dort, um wohl dafür zu sorgen, dass ausschließlich diese Formulare verwendet werden. Einerseits ist es so nicht möglich, dass der Anspruch auf das Stellen von Anträgen in anderer Form erhoben wird. Andererseits kann nicht "irgendein" anderes Formular erstellt werden, das dann verwendet wird. Vermutlich ist es aber genau dazu gekommen. Jedenfalls ist es ausschließlich in der Finanzordnung so, dass Formulare "verpflichtend" festgelegt sind.

Nun stellt sich die Frage, wie damit umgegangen wird. Gegenwärtig werden nämlich einige Formulare beim StuRa überarbeitet, was auch dringlich notwendig ist. Darunter ist auch das Formular, das für das "Abrufen" von finanziellen Mitteln vorgesehen ist. Wunsch wäre es, dass bitte erst einmal der Zwang, das einzelne Formular nur durch Beschluss vom Plenum ändern zu können, aufgehoben wird.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anpassung FO!

Anlagen

Anpassung Finanzordnung

Ersetze § 11 Dauer der Gültigkeit von Finanzbeschlüssen Absatz 5

Finanzbeschlüsse sind mit dem Finanzantragsformular (Anlage 4) abzurufen.

durch

1Finanzbeschlüsse sollen mit einem Finanzantragsformular abgerufen werden.

2Das Referat Finanzen soll ein Finanzantragsformular bereitstellen.

.

Streiche in § 14 Sachliche und rechnerische Richtigkeit Absatz 2 Satz 2

Von den zuständigen Personen ist vorab das Zeichnungsberechtigungsformular (Anlage 5) auszufüllen und einzureichen.

.

Streiche in § 14 Sachliche und rechnerische Richtigkeit Absatz 4 Satz 4

Von den zuständigen Personen ist vorab das Zeichnungsberechtigungsformular (Anlage 5) auszufüllen und einzureichen.

.

Streiche für die Anlage

 

Anlage 4: Formular Finanzbeschlüsse

Formular zum Abruf von Finanzbeschlüssen

Anlage 5: Zeichnungsberechtigung

Zeichnungsberechtigungsformular (Unterschriftenprobe)

 

.

in Anlehnung an unser Finanzantragsformular gefundene (lustige) Formulare vom Land Sachsen

https://www.lds.sachsen.de/index.asp?art_param=150

https://www.lds.sachsen.de/index.asp?art_param=150&referat_id=53

Auszahlungsantrag: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=smf_ldd_M3_S1&areashortname=142

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung: https://fs.egov.sachsen.de/formserv/findform?shortname=SMI_LDC_3&areashortname=142

in Anlehnung an unser Zeichnungsberechtigungsformular gefundene (lustige) Formulare beim Land Sachsen

https://www.sab.sachsen.de/web/guest/w/64803-interreg-sn-cz-21-27_anzeige-zeichnungsbefugte

https://www.sab.sachsen.de/w/61547-1-anzeige-eines-zeichnungsbefugten-unterschriftenprobe-_ausschlie%C3%9Flich-zuschuss

 

Stellungnahme Ausschuss Finanzielles 

Der Ausschuss Finanzielles befürwortet diesen Antrag.

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

6. Sitzung Ausschuss Finanzielles 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4

23. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 9

Beschlussdatum

2025-08-12

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2025-08-13 2025-08-13

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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