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Studiengangsverantwortliche sind nicht gewählte Studiendekaninnen mit einer weiteren Ebene der Bürokratie, oder?

24/25-23-06: Studiengangsverantwortliche sind nicht gewählte Studiendekaninnen mit einer weiteren Ebene der Bürokratie, oder?

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, sich gegen "das Konstrukt" Studiengangsverantwortliche zu positionieren und Studiendekaninnen für jeden einzelnen Studiengang zu fordern.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-07-21) Assistenz zur Geschäftsführung

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, sich gegen "das Konstrukt" Studiengangsverantwortliche zu positionieren und Studiendekaninnen für jeden einzelnen Studiengang zu fordern.

Begründung zum Antrag

Gemäß Hochschulgesetz gibt es keine Studiengangsverantwortliche. Gemäß Hochschulgesetz gibt es für jeden Studiengang eine Studiendekanin. (Eine Hochschullehrerin kann auch Studiendekanin für mehrere Studiengänge sein.)

Es wird - eigentlich unnötiger Weise - eine weitere Ebene unter der Studiendekanin, die Studiengangsverantwortlichen, eingeführt. Wieso? Auf jeden Fall wird damit unterlaufen, dass ein Benehmen für eine Studiendekanin mit dem StuRa hergestellt werden muss. Auch eine vermeintliche Zusammenfassung von Studienkommissionen - wovon es je Studiengang gemäß Hochschulgesetz auch jeweils eine geben muss - wird so "suggeriert". Was bringt das Konzept Studiengangsverantwortliche nun eigentlich und ist es überhaupt zulässig?

Ist wer als Studiengangsverantwortliche "bestellt" wurde - Kraft Amtes - auch Mitglied der Studienkommission? (Die Darstellung der Studienkommission Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaften lässt das vermuten.)

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Anlagen

Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches 

Der Ausschuss Inhaltliches kann dem Antrag nur zustimmen. Wenn neben den gesetzlich vorgegebenen Verantwortlichen weitere Personen verantwortlich gemacht werden sollen, dann müssen sie auch von allen Gremien bestätigt/gewählt werden. Wir schlagen vor, das beim nächsten Rektoratsgespräch anzusprechen.

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

23. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 3

Beschlussdatum

2025-08-12

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2025-08-13 2025-08-13

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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