Übernahme der Kosten zur Rückerstattung vom Semesterticket für studienbedingte Aufenthalte innerhalb vom VVO aber außerhalb des Studienstandorts Dresden
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, ab dem 11. Fall pro Semester die Kosten für die Rückerstattung oder Befreiung vom Semesterticket anstatt der Verkehrsbetriebe zu übernehmen, insofern die Antragstellenden sich studienbedingt außerhalb vom Studienstandort Dresden (Tarifzone Dresden) aber noch innerhalb vom Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe aufhalten, beginnend ab dem Wintersemester 2025/2026.
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-08-26) Vorstand
(Verantwortlichkeit Semesterticket)
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, ab dem 11. Fall pro Semester die Kosten für die Rückerstattung oder Befreiung vom Semesterticket anstatt der Verkehrsbetriebe zu übernehmen, insofern die Antragstellenden sich studienbedingt außerhalb vom Studienstandort Dresden (Tarifzone Dresden) aber noch innerhalb vom Geltungsbereich des Verkehrsverbundes Oberelbe aufhalten, beginnend ab dem Wintersemester 2025/2026.
Begründung zum Antrag
Unsere letzte Änderung der Beitragsordnung sah vor, dass die Bedingungen zur Befreiung bzw. Rückerstattung vom Semesterticket insoweit angepasst werden, dass Studierende im Praxissemester oder bei Anfertigung der Abschlussarbeit auch innerhalb von Deutschland, aber außerhalb vom Studienstandort Dresden befreiungsberechtigt sind. Aufgrund dieser Regelung versagten die Dresdner Verkehrsbetriebe uns als unsere Vertragspartner über das Deutschlandsemesterticket die "Genehmigung" der geänderten Beitragsordnung als Anlage zum bestehenden Semesterticket-Vertrag.
In dem heutigen klärenden Gespräch mit den DVB kamen sie uns recht schnell damit entgegen, dass wir statt der Festlegung auf die Tarifzone Dresden, die Regelung mit dem Geltungsbereich des VVO übernehmen könnten. Das wäre der Zustand von vor Einführung des Deutschlandsemestertickets und dieselbe Regelung, wie sie auch die Studierendenschaft der TU Dresden in ihrer BO stehen hat und lebt (letzteres war den DVB übrigens bisher durchgerutscht...). Für Studierende, die innerhalb des VVO, aber auf einem Kaff mit schlechter ÖPNV-Anbindung ihr Praktikum absolvieren, schlug ein Mitarbeiter vor, auf den Härtefalltopf der Studierendenschaft zurückzugreifen, mutmaßlich aus der Befürchtung heraus, dass dies eine Vielzahl an Studierenden betreffen würde. Wir sind uns recht sicher, dass nicht mehr als 10 solcher Fälle pro Semester zustande kommen werden. 10 Fälle á 208,80 € = 2088 € pro Semester würden für uns definitiv eine Aufstockung des Härtefalltopfs erfordern und damit einen höheren Semesterbeitrag. Hingegen machen diese 10 Fälle gerade einmal 0,2 % aller Semestertickets aus, fallen für die DVB also definitiv weniger ins Gewicht. Wir schlugen vor, eine mögliche Differenz an Kosten für Erstattungen und Befreiungen über diese 10 Fälle pro Semester hinaus selbst zu tragen, um so den DVB entgegen zu kommen.
Eine schnellstmögliche Beschlussfassung ist insofern wichtig, da das Wintersemester bereits vor der Tür steht und entsprechende Anträge vorliegen bzw. noch eingehen können.
Kostenposition im Haushalt (2025)
Es ist eine neue Kostenposition für den Haushalt 2026 zu schaffen.
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Aufnahme in die KontO!
Schließen einer entsprechenden Vereinbarung (Vertrag) mit den DVB als Grundlage für die "Genehmigung" unserer aktuellen BO
Anlagen
Beitragsordnung der Studentinnenschaft vom 3. Juni 2025
Gespräch (Verhandlung) "Genehmigung" Beitragsordnung Verkehrsbetriebe Befreiungsbedingungen 2025-08
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
24. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 7.3
Beschlussdatum
2025-08-26
Beschlussfähigkeit
11 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 11 |
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Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Ausfertigung
2025-08-26 | 2025-08-26 |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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