Entsorgung von Dokumenten, die nicht aufgehoben werden müssen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, alle Dokumente, die entsorgt werden dürfen, auch zu entsorgen, ohne sie zuvor "irgendwie" (durch Scan) zu digitalisieren.
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-08-18) Assistenz zur Geschäftsführung
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, alle Dokumente, die "historischen" Wert der Selbstverwaltung haben, vor der Vernichtung (Entsorgung) für bis zu 3.000 € einscannen zu lassen.
Begründung zum Antrag
einmalig alles "veraltete", also was vernichtet werden könnte, noch schnell durch einen Scan speichern
etwa Protokolle von Sitzungen zu denen wir keinen Zugriff in digitaler Form, sondern nur auf Papier, haben
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
KontO!
Anlagen
Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches
Der Ausschuss Inhaltliches befürwortet diesen Antrag, ist für ein sinnvolles und übersichtliches digitales Archiv.
Anmerkung: Wir können uns vorstellen, dass für diese Aufgabe eine befristete Stelle geschaffen wird, die die Dokumente aufbereitet und scannt.
Änderungsanträge
Änderungsantrag I
Ersetze den Antragstext durch:
Der StuRa möge beschließen, alle Dokumente, die entsorgt werden dürfen, auch zu entsorgen, ohne sie zuvor "irgendwie" (durch Scan) zu digitalisieren.
Ergebnis: von Antragstellerin übernommen
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)
Behandlung
24. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 9
Beschlussdatum
2025-08-26
Beschlussfähigkeit
9 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 5 |
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Nein | 2 |
Enthaltung | 2 |
angenommen
Ausfertigung
2025-08-28 | 2025-08-28 |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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