Erweiterte Befreiung Semesterticket – Aussetzung der Änderung und Finanzierung
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-08-17) Steffen Viebrock
Antragstext
Der StuRa möge beschließen:
1. Bis zur Einigung mit der DVB über die neue Beitragsordnung vom 3. Juni 2025 tritt die alte Beitragsordnung vom 20.05.2025 wieder in Kraft.
2. Anträge, die bis zum Inkrafttreten der alten Beitragsordnung eingereicht und nach den neuen Befreiungsregelungen für das Semesterticket gestellt wurden, werden bewilligt – unabhängig von einer Einigung mit der DVB.
Begründung zum Antrag
(1) Temporäre Rücknahme der neuen Beitragsordnung
Mit der aktuellen Beitragsordnung (24/25-19-05) trägt der StuRa ein erhebliches finanzielles Risiko:
• Die neuen Regelungen verpflichten zu einer großzügigeren Befreiung vom Semesterticket.
• Die DVB hat jedoch angekündigt, diese Befreiungen nicht zu erstatten.
• Bei geschätzt XXX Anträgen pro Semester entstehen Kosten von rund XXX Euro. (Stellungnahme Referat Finanzen)
• Für diese Ausgaben ist kein Haushaltsposten vorgesehen.
Die ursprüngliche Diskussion und der Beschluss gingen davon aus, dass wir die erstatteten Beiträge von der DVB zurückerhalten. Diese Annahme hat sich als falsch erwiesen. Das Plenum hat somit auf Basis unvollständiger Informationen entschieden. Wir als stimmberechtigte Mitglieder haben meiner Meinung nach schlicht versäumt, uns besser zu informieren, und sollten uns diesen Fehler eingestehen.
Aufgrund des erheblichen finanziellen Risikos und der fehlerhaften Beschlussgrundlage sollte die neue Beitragsordnung bis zur Klärung mit der DVB ausgesetzt und die alte Fassung wieder in Kraft gesetzt werden.
(2) Einhaltung der aktuellen Regelungen
Solange die neue Beitragsordnung formal in Kraft ist, sollten (müssen) wir die erweiterten Befreiungen auch einhalten. Da hierfür kein eigener Haushaltsposten beschlossen wurde, soll dieser Antrag klarstellen: Der StuRa trägt das finanzielle Risiko solidarisch und stellt dafür im Haushalt Mittel bereit.
Bonus:
Falls das Plenum die erweiterten Befreiungen auch künftig – unabhängig von der DVB – beibehalten möchte, steht es dem nächsten Plenum frei, dies mit einem entsprechenden Antrag und Haushaltsposten zu beschließen. So kann die Entscheidung im Bewusstsein des finanziellen Risikos und der möglichen Belastung für die Studierenden getroffen werden.
Dieser Antrag stellt nicht infrage, dass wir – sofern eine entsprechende Mehrheit besteht – weiterhin versuchen, die erweiterten Befreiungen mit der DVB durchzusetzen. Er soll lediglich sicherstellen, dass wir uns keinem unnötig großen finanziellen Risiko aussetzen und gleichzeitig die bereits zugesagten Befreiungen auch tatsächlich finanzieren können.
Kostenposition im Haushalt (2025)
nach Stellungnahme des Referats Finanzen (siehe Anlagen)
Vorschlag zum weiteren Verfahren
BO entsprechend ändern
KontO, um die neue Beitragsordnung wieder einzuführen, wenn die DVB doch mitmacht
Anlagen
Aus dem Protokoll zu 24/25-19-05. Das Plenum war sich offensichtlich nicht des Risikos bewusst und entschied in der Annahme, dass wir diese Änderung auch ohne Zustimmung der DVB beschließen können.
Hannes: Ehrlicherweise verstehe ich die Debatte nicht und ich verstehe auch nicht, warum ihr euch gefragt im Vorhinein gefragt habt, wie die Debatte hier ausgeht. Im Sinne unserer Studischaft ist es ein Low Brainer. Der Preis ist fix, wir haben keine andere Verhandlungsmasse, egal wieviele Leute wir haben
vat@: Es wird den Leuten nichts abgenommen. Ich habe James nochmal gefragt, ob er den Antrag mal abgleichen kann mit dem Vertrag. Aus meiner Sicht ist klar geregelt, dass wir festlegen, wer befreit werden kann. Der wesentliche Unterschied ist grundsätzlich, dass es keine Verhandlungen dazu mehr gibt. Es macht also null Unterschied.
Bitte Stellungnahme des Referats Finanzen:
1. Wie viele Anträge werden voraussichtlich, die die erweiterten Befreiungsregelungen betreffen und mit welchen Gesamtkosten (in Euro) ist zu rechnen?
2. Wie können im Haushalt entsprechende Mittel zurückgestellt werden, falls die DVB diese Kosten tatsächlich nicht erstattet?
3. Gibt der aktuelle Haushalt eine solche Rückstellung überhaupt her?
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
24. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 7.1
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Ausfertigung
20yy-mm-dd | 20yy-mm-dd |
|
|
Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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