Möglichkeit zur Befreiung vom Semesterticket für alle, die nicht am Studienstandort (Dresden) studieren
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-05-26) Bereich Semesterticket
(Assistenz zur Geschäftsführung)
(Vorständin Gwyn Hirschfeld)
(Ausschuss Finanzielles)
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass alle Studentinnen, die während des Studiums nicht am Studienstandort (Dresden) sind, vom Betrag für das Semesterticket beim Semesterbeitrag befreit werden können.
Begründung zum Antrag
Grundsätzliche Daseinsberechtigung für das Semesterticket (war und) ist die Mobilität am Studienstandort (Ort der Hochschule). Durch das (für uns gute) Angebot Deutschlandticket, insbesondere auch mit der Abwandlung Deutschlandticket Semester für Studentinnenschaften, gibt es ein Angebot für Mobilität mit den öffentlichen Verkehrsmitteln auch weit über den eigenen Standort hinaus.
"Früher" mussten wir - als StuRa, ferner Studentinnenschaft - alle vom Betrag für das Semesterticket beim Semesterbeitrag befreien, weil eine zwangsläufige Vereinnahmung von Beiträgen nicht statthaft sei, wenn der ursprüngliche Zweck - Mobilität am Hochschulort - wegen der Abwesenheit vom Studienstandort oder ähnlichen Gründen nicht besteht.
Nun stellt sich die Frage, ob wie das bei dem (riesigen) Geltungsbereich vom Deutschlandticket ist.
Usetom auf Usedom?!
Bei der Anpassung der Ordnungen hat sich bei uns ein gewisser "Fehler" eingeschlichen. (Tatsächlich ist es kein richtiger Fehler, sondern nur eine Art falsche Ableitung, die getroffen wurde.) Grund für die Befreiung war die Abwesenheit außerhalb vom Bereich im (lokalen) Verkehrsbetrieb (und später dann sogar Verkehrsverbund). Aber eine derartige Befreiung - Abwesenheit vom Studienstandort - ist ja nun nicht mehr möglich (, außer bei einem Studium außerhalb von Deutschland), wenn der Geltungsbereich vom Semesterticket (für ÖPNV) weiterhin das Kriterium ist.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
BO!
(zukünftig Bestrebung für grundsätzliche Beitragsordnung wieder aufnehmen)
Anlagen
BO?!
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
19. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Ausfertigung
20yy-mm-dd | 20yy-mm-dd |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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