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Änderung Härtefallordnung

24/25-22-14: Änderung des § Kostenübernahme vom Beitrag wegen Härte der Härtefallordnung der Studentinnenschaft (HärteO)

 

Beschluss

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-07-21) Härtefallausschuss
(Oliver Kretschmar)

Antragstext

Der StuRa möge Änderungen der Härtefallordnung der Studentinnenschaft (HärteO) beschließen.

Begründung zum Antrag

Mit dem Beschluss 24/25-18-05 hat das Plenum die Möglichkeit eröffnet, im Rahmen eines Härtefallantrags auch Langzeitstudiengebühren, grundsätzlich jedoch keine Zweitstudiengebühren zu übernehmen. Dieser Beschluss stellte jedoch noch keine rechtssichere Grundlage für die tatsächliche Umsetzung innerhalb der Härtefallordnung dar, da die bestehende Formulierung solche Kostenarten nicht ausdrücklich berücksichtigte bzw. ausschloss.

Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Härtefallordnung entsprechend angepasst:

  • Es wird eine Grundlage zur Übernahme von Gebühren, welche in Zusammenhang mit der Rückmeldung stehen, geschaffen

  • Gleichzeitig werden die gesetzlichen Verweise an das neue Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) angepasst.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Änderung in § "Kostenübernahme vom Beitrag wegen Härte"

Die Studentinnenschaft kann für ihre Mitglieder bei sozialer und finanzieller Härte über die Kostenübernahme oder die Rückerstattung von Beiträgen und Gebühren entscheiden – grundsätzlich jedoch nicht für Zweitstudiengebühren –gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 SächsHSG, insbesondere den Beitrag für die Studentinnenschaft gemäß § 30 Abs. 1 SächsHSG, aber auch den Beitrag für das StuWe gemäß § 119 Abs. 2 SächsHSG.

Redaktionelle Änderungen

Anpassung veralteter Paragrafenverweise an das neue Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG):

  • § 18 → § 19

  • § 29 → § 30

  • § 110 → § 119

Ersetzung der Gesetzesabkürzung SächsHSFG durch SächsHSG

Anlagen

 

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

22. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 10
Vertagung durch Antragstellerin auf die 24. Sitzung Plenum 2024/2025

24. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt X
von Antragstellerin zurückgezogen

Beschlussdatum

 

Beschlussfähigkeit

 

Ergebnis

 

Ausfertigung

2025-08-22 2025-08-22

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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