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Teilnahme NixCon 2025

24/25-22-05: Teilnahme an der Veranstaltung NixCon (Konferenz zu Nix, insbesondere NixOS) 2025 als Schulung für Aktive zur Verwendung von NixOS beim und für den StuRa

 

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, mit bis zu 3 Personen an der NixCon 2025 teilzunehmen.

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-07-18) Bereich Administration Rechentechnik

Antragstext

Der StuRa möge beschließen mit bis zu 5 Personen an der NixCon 2025 teilzunehmen.

Begründung zum Antrag

Die Veranstaltung NixCon 2025 findet 2025-09-05 -07 an der OST ( (bei) Zürich) in der Schweiz statt.

Es handelt sich um eine internationale Konferenz zu Nix, wozu auch das Betriebssystem NixOS gehört.

Der StuRa nutzt NixOS (Kraft Anwendung durch den Bereich Administration Rechentechnik vom Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation) als bevorzugtes Betriebssystem. Neben PVE (Proxmox Virtual Environment) und FreeBSD (mit TrueNAS CORE) ist das das existentielle Betriebssystem für den Betrieb von Servern. Alles was einfach mit NixOS betrieben werden kann, versuchen wir einfach mit NixOS zu betreiben. Konkret laufen alle Container für Anwendungen (Nextcloud, Redmine, MediaWiki, …) mit NixOS. NixOS zeichnet sich auch durch das deklarative Beschreiben vom System aus, was für uns (als StuRa) eine maßgeblich Funktionalität ist, denn damit ist das System höchstgradig nachvollziehbar für alle Aktiven, und insbesondere auch nachfolgende Aktive.

Teilnehmende könnten (sollten) sein (können):

  • goeranh@!!!
  • vater@!!
  • pv@!
  • tan@?
  • albert@?
  • bluemel@?
  • semmler@?

Der reguläre (preiswerte) Teilnahmebeitrag beträgt 128 € (und betrug 2024 133.73 € (und betrug 2023 75 €)) pro Person.

Die (einfache) Entfernung beträgt 730 km.
Theoretisch (und praktisch) könnte auch "entspannt" (einmal bis zum Ende von Deutschland) mit dem Deutschlandticket gefahren werden. [Wie dann innerhalb der Schweiz (so billig wie möglich) - etwa auch durch Liechtenstein - gereist werden könnte, wurde (wegen "Sportlichkeit") noch nicht ermittelt.] Aber vermutlich werden für den C3D2 ohnehin Utensilien zur Durchführung der Konferenz transportiert werden müssen. Das Auto würde dann auch zum Übernachten (von einzelnen "hart gesottenen" Menschen) genutzt werden können. (Bei der Konferenz 2023 (NixCon in Darmstadt) lief das auch schon so und das war sehr praktisch und vermied auch Kosten.)

Um bei der Veranstaltung am Freitag vor Ort sein zu können, würden wir bereits am Donnerstag anreisen (müssen).

Vielleicht schaffen wir es, dass wir uns mit anderen organisieren können, sodass wir eine kollektive Unterkunft bekommen, um auch da Kosten sparen zu können. (Im Übrigen ist es sicherlich auch nett sich mit anderen Nixen austauschen zu können, und miteinander zu reisen und zu übernachten.)

Gern lassen wir uns auch auf eine Obergrenze (für die Reise insgesamt, oder für die Reise pro Person) festlegen. Auch gewisse Beschränkungen, wie etwa "nur die gefahrenen Kilometer innerhalb von Deutschland werden zurückerstattet", sind für uns vorstellbar.

Nur der Form halber: Das ist keine Konferenz, wo der StuRa vertreten wird.

Im Übrigen vermuten wir, obwohl es sich um eine Konferenz handelt, dass "Teilnahme Konferenzen" die falsche Kostenposition ist. Auch wenn es nicht wirklich eine dedizierte Schulung ist, vermuten wir, dass "Teilnahme Schulungen" aber das "richtigere" wäre. Also es ist eine Art Weiterbildung (und dafür sogar auch noch arg billig).

Kostenposition im Haushalt (2025)

Teilnahme Schulungen (Detailblatt I)

(anpassende Änderungen des Haushaltsplanes gemäß § 8 Ergänzung und Nachträge FO durch das Referatskollegium)?

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Alle Interessierten melden sich beim Bereich Administration Rechentechnik. Der Bereich entscheidet - falls es mehr Interessierte gibt - welche Personen für den StuRa teilnehmen.

Das Referat Finanzen erstattet den Teilnehmenden die Kosten. Das gilt insbesondere für den Teilnahmebeitrag. (Selbstverständlich wird ein Nachweis über die geleistete Zahlung bereitgestellt.) Kosten für die Übernachtung sollen möglichst über eine Person abgerechnet werden. Notfalls soll nur die Pauschale für Verpflegung gezahlt werden.

Die "Bestellung" (Anmeldung für die Veranstaltung, Buchung Übernachtung, …) kann selbstverständlich nach den Wünschen vom Referat Finanzen erfolgen.

Anlagen

Ordner NixCon 2025
Website 2025.nixcon.org

 

Änderungsanträge

Änderungsantrag I

Ersetze im Antragstext "bis zu 5 Personen" durch "bis zu 3 Personen".
--> von Antragstellerin übernommen

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

22. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2025-07-29

Beschlussfähigkeit

12 (anwesende Stimmberechtigte) von 13 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 12
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Ausfertigung

2025-07-30 2025-07-30

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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