Keine Erstattung von Zweit- oder Langzeitstudiengebühren im anerkannten Härtefall
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-04-29) Härtefallausschuss
Antragstext
Der StuRa möge beschließen, dass
Begründung zum Antrag
Langzeitstudiengebühren und Zweitstudiengebühren werden im Allgemeinen vorhersehbar verursacht und sind somit selten nicht selbstverschuldet. Die Studentinnenschaft soll diese Zusatzkosten nicht solidarisch mittragen müssen.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
HärteO anpassen, wenn notwendig
Anlagen
HärteO § Kostenübernahme vom Beitrag wegen Härte Abs. 1
Änderungsanträge
[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
18. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
wegen Unvollständigkeit ((und bisher fehlender Behandlung durch Stelle XYZ ) und daher entstehender Unzulässigkeit vom Präsidium) vertagt
Beschlussdatum
2025-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Ausfertigung
2025-mm-dd | 2025-mm-dd |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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Wir müssen die Härtefallordnung anpassen, weil sich auch die gesetzliche Lage geändert hat.