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Keine Erstattung von Zweit- oder Langzeitstudiengebühren im anerkannten Härtefall

24/25-18-05: Keine Erstattung von Zweit- oder Langzeitstudiengebühren im anerkannten Härtefall

 

Antrag

(Antragsdatum) Antragstellerin

(2025-04-29) Härtefallausschuss

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass Studentinnen in anerkannten Härtefällen lediglich den regulären Semesterbeitrag erstattet bekommen können. Eine Erstattung von Langzeitstudiengebühren sowie Zweitstudiengebühren wird ausgeschlossen.

Begründung zum Antrag

Langzeitstudiengebühren und Zweitstudiengebühren werden im Allgemeinen vorhersehbar verursacht und sind somit selten nicht selbstverschuldet. Die Studentinnenschaft soll diese Zusatzkosten nicht solidarisch mittragen müssen.

Kostenposition im Haushalt (2025)

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

HärteO anpassen, wenn notwendig

Anlagen

HärteO § Kostenübernahme vom Beitrag wegen Härte Abs. 1

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

18. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 2
Vertagung auf die kommende Sitzung
Vertagung auf die kommende Sitzung wegen mangelnder Beschlussfähigkeit gemäß Geschäftsordnung des StuRa HTW Dresden § Beschlüsse Absatz 1 Satz 2
keine Behandlung wegen Ablauf der Sitzungszeit
Vertagung mangels ordnungsgemäßer Sitzungsvorbereitung
wegen Unvollständigkeit ((und bisher fehlender Behandlung durch Stelle XYZ ) und daher entstehender Unzulässigkeit vom Präsidium) vertagt

Beschlussdatum

2025-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt 

Ausfertigung

2025-mm-dd 2025-mm-dd

 

 

 

 

Marius Hoffmann Elisa Range
Mitglied im PräsidiumZuständigkeit Antragsverwaltung
Zuständigkeit Beschlussverwaltung

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Oliver-Michael Fischer
Oliver-Michael Fischer sagt
11.05.2025 11:35

Wir müssen die Härtefallordnung anpassen, weil sich auch die gesetzliche Lage geändert hat.

Tino Köhler
Tino Köhler sagt
13.05.2025 13:18

Hat sich die gesetzliche Lage in Bezug auf Langzeit- und Zweitstudiengebühren geändert? Was genau hat sich denn geändert?