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Die (externe) Betreuung von Servern und Rechentechnik braucht es nur bei fehlender Besetzung einer entsprechenden mittelfristige Stelle

23/24-05-16: Die (externe) Betreuung von Servern und Rechentechnik braucht es nur bei fehlender Besetzung einer entsprechenden mittelfristige Stelle

 

Antrag

Antragstellerin

Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation (Marlene Winter)
Bereich Administration Rechentechnik (Paul Riegel)

Antragsdatum

2023-11-19

Antragstext

Der StuRa möge beschließen nur (finanziellen) Aufwand gemäß § langfristige Betreuung von Servern und Rechentechnik KontO einplanen zu müssen, wenn es keine (mittelfristige) Stelle zur Instandhaltung von IT-Services gibt, oder diese unbesetzt ist.

Begründung zum Antrag

Dieser Antrag und damit beabsichtigter Beschluss soll nur klarstellen, dass bei der Aufstellung vom Haushaltsplan auf das doppelte Planen von geplanten Ausgaben für die Betreuung beziehungsweise Instandhaltung von IT beziehungsweise Servern und Rechentechnik verzichtet werden. Wenn bei einem Stellenplan und damit geplanten Ausgaben mindestens eine Stelle geplant ist, die die Aufgaben zur Instandhaltung der IT erfüllen soll, dann ist es überflüssig zusätzlich noch einmal Ausgaben für Beauftragung von Externen für die Betreuung von Servern und Rechentechnik zu planen. (Dabei gilt die Annahme, dass die geplanten Ausgaben für die Beauftragung von Externen nicht wesentlich höher ist, als die geplanten Ausgaben für die eigene Stelle.)

Nach Ansicht vom Ausschuss Inhaltliches ist das auch aktuell schon so.
Nach Ansicht von der (Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2022 und) Verantwortlichkeit Haushaltsplan 2023 ist das aktuell nicht so.

Der Ausschuss Inhaltliches stützt sich dabei - neben der Formulierung in der KontO selbst - auf die Begründung. In der Begründung (zur KontO) wird auf die beiden ursprünglichen Anträge - ferner Beschlüsse - verwiesen.

Das Thema kam durch die Aufstellung vom Haushaltsplan 2024 auf. Die Leitung Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation frage kritisch zur Daseinsberechtigung aller geplanten Ausgaben nach. Die Leitung Bereich Administration Rechentechnik gab an, dass mit der erfolgreichen Besetzung der Stelle Zuständigkeit Instandhaltung IT-Services die Ausgaben eigentlich nicht eingeplant werden müssen. 2022/2023 konnte die Stelle erstmals erfolgreich besetzt werden. 2023/2024 wird die Stelle absehbar wieder (durch eine andere Person) erfolgreich besetzt werden. Problematisch wird es nur dann - und darauf zielt die Reglung in der KontO ab -, wenn die Stelle (oder eine ähnlich geartete Stelle) nicht besetzt werden kann. Dann braucht es - zur Aufrechterhaltung des Betriebes der IT - eine Betreuung durch Externe. Bei der Besetzung einer eigenen geschaffenen derartigen Stelle, braucht es keine Betreuung durch Externe.

Zum Zeitpunkt der Schaffung der bestehenden Festlegung zur möglichen Beauftragung von Externen im Notfall von Vakanz beim Bereich Administration Rechentechnik - ferner beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation (oder welcher anderen beim StuRa zuständigen Stelle für den Betrieb von IT) - stammt aus einer Zeit bei der noch nicht an ein Personalkonzept zu denken war, wie es aktuell (2023/2024) beim StuRa besteht. Eine mittelfristige Stelle - Schaffung einer Stelle, die durch die Anstellung von Studentinnen besetzt werden soll - war nicht angedacht (oder überhaupt konkret vorstellbar).

Nun aber bläht der Posten im Haushalt - womöglich abermals im Haushaltsjahr 2024 - das Volumen ("Bilanzsumme") unnötig auf ("Bilanzverlängerung"). (Ja, beim Haushaltsplan handelt es sich nicht im eine Bilanz. Wenn der Haushaltsplan aber als geplante Bilanz verstanden werden würden, dann wären diese Schlagwörter für Menschen mit Kenntnissen zu einer Bilanz gut erklärend.)

Ideal wäre wohl - wenn eine entsprechende mittelfristige Stelle geplant ist und eine deren Besetzung angenommen werden kann -, dass die Stelle einfach besonders ausgewiesen wird und dort beim Posten im Haushalt als Erklärung angemerkt wird, dass im Falle der Vakanz der Stelle die Ausgaben zur Beauftragung für die Betreuung durch Externe verwendet werden kann. Der bisherige Posten wird mit 0 € Ausgaben (und 0 € Einnahmen) versehen und es wird als Erklärung auf die besonderes ausgewiesene Stelle verweisen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel?

(studentische Selbstverwaltung & Organisation) andauernde Betreuung Server durch Externe

Vorschlag zum weiteren Verfahren

((mögliche) Anpassung der) KontO

Anlagen

aktuelle Formulierung in der KontO

 

§ langfristige Betreuung von Servern und Rechentechnik

 

Wenn der Bereich Administration Rechentechnik (Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation) die Betreuung der eigenen (mindestens 3 Maschinen als) Server und ihrer Dienste nicht leisten kann, kann die Betreuung für durchschnittlich monatlich bis zu 200 € (bis zu 2.400 € jährlich) bei Externen beauftragt werden.

aktuelle Formulierung in der Begründung der KontO
Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches

Naja!

Nach "unserer" Ansicht braucht es einen solchen Beschluss nicht. Aus der Begründung des ursprünglichen Antrages geht eigentlich klar hervor, dass nur wenn intern die Schaffenskraft fehlt, externe Kräfte in Anspruch genommen werden sollen. Wenn es - wie aktuell - eine Stelle (beim StuRa) geschaffen und besetzt ist, dann ist die Kraft von innen gegeben. Im Übrigen ist es ja stets angestrebt, dass der Aufwand durch eine Vielzahl von Ehrenamtlichen erledigt wird, was dazu führen könnten, dass die Stelle überflüssig wäre. Aber eben genau dann wäre die Beauftragung von Externen auch nicht notwendig.

Wenn aber die Verantwortlichkeit Haushaltsplan (2024 und später) die Begründung des ursprünglichen Antrages - oder gar der (beiden) ursprünglichen Anträge - es nicht entnehmen kann, dass keinesfalls Ausgaben für die Betreuung durch Externe und gleichzeitig Ausgaben durch die Schaffung samt Besetzung einer internen Stelle entstehen werden, dann sollen die Formulierungen "klarstellend" angepasst werden.
Der Ausschuss Inhaltliches hängt nicht an der expliziten Formulierung. Selbstverständlich sollte der grundsätzliche Inhalt erhalten bleiben.

Stellungnahme Ausschuss Finanzielles
Seite (Ausschreibung) Zuständigkeit Instandhaltung IT-Services

Änderungsanträge

womöglich notwendig erscheinende Anpassung der KontO

Ersetze in der KontO

 

§ langfristige Betreuung von Servern und Rechentechnik

 

Wenn der Bereich Administration Rechentechnik (Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation) die Betreuung der eigenen (mindestens 3 Maschinen als) Server und ihrer Dienste nicht leisten kann, kann die Betreuung für durchschnittlich monatlich bis zu 200 € (bis zu 2.400 € jährlich) bei Externen beauftragt werden.

durch

 

§ ersatzweise Betreuung von IT durch Externe

 

Wenn keine Stelle zur Betreuung der Infrastruktur mit IT geschaffen ist, die die Aufgaben zur kontinuierlichen Instandhaltung der laufenden IT-Services erfüllen soll, oder diese Stelle unbesetzt ist, kann die Betreuung für durchschnittlich monatlich bis zu 200 € (bis zu 2.400 € jährlich) bei Externen beauftragt werden.

und erweitere die Begründung der KontO um

Es ist als Grundsatz festgelegt, dass ersatzweise - also im Notfall von Vakanz - die für den Betrieb der IT zuständige Stelle - aktuell das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation mit dem Bereich Administration Rechentechnik - über die Möglichkeit verfügt Externe zu beauftragen. Damit soll es ermöglicht werden ohne weitere notwendige Beschlüsse einen solchen Auftrag an eine Firma, Einzelperson oder andere geeignet erscheinende externe Stelle erteilen zu können und über die dafür notwendigen (finanziellen) Mittel verfügen zu können.

Bewusst wird nur die Möglichkeit - also keine Verpflichtung - dazu geschaffen. Idealer Weise verfügt der StuRa (hoffentlich und zufällig) über andere Kräfte, die ersatzweise die Aufgaben erfüllen, also den Aufwand zur Betreuung der laufenden IT-Services leisten. Das kann etwa durch ehrenamtliche Mitglieder - etwa aus dem Bereich Administration Rechentechnik (Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation) - oder gar andere (fachlich geeignete) Verwaltungsangestellte sein.

Der Satz legt gleich zu Beginn die grundsätzlichen Bedingung fest, dass eine Beauftragung von Externen nur dann möglich sein soll, wenn der StuRa selbst keine Stelle dazu besetzt hat. Die mögliche doppelte Verausgabung von finanziellen Mittel soll damit verhindert werden. Also wenn der Stellenplan eine entsprechende Stelle für (mittelfristige) Verwaltungsangestellte vorsieht, sollte es keine zusätzlichen (zu planenden) Ausgaben geben. Nur wenn - entgegen der aktuellen Erwartungen - keine entsprechende Stelle eingeplant ist, bedarf es - im Rahmen der Erstellung vom Haushaltsplan - einer Berücksichtigung von planmäßigen Ausgaben.

?!?Der StuRa betreibt für die eigenen Dienste eigene Server. Dazu verwendet der StuRa aktuell einen kleinen Verbund aus Servern (3 Maschinen), samt passenden Servern für das "Ringsherum". und (eine redundante Firewall (2 Maschinen),

.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

5. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 6

Beschlussdatum

2023-11-28

Beschlussfähigkeit

10 (anwesende Stimmberechtigte) von 11 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 10
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen.

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, nur (finanziellen) Aufwand gemäß § langfristige Betreuung von Servern und Rechentechnik KontO einplanen zu müssen, wenn es keine (mittelfristige) Stelle zur Instandhaltung von IT-Services gibt, oder diese unbesetzt ist.

Ausfertigung

2023-11-29
Präsidium 
Patrik Lison

 

 

Unterzeichnung
Tino Köhler

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