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Reguläre Ausgaben für Porto

21/22-17-0180: Reguläre Ausgaben für Porto

 

Antrag

Antragsteller:in

Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation

Antragsdatum

2022-05-09

Antragstext

Der StuRa möge beschließen (weiterhin) jährlich entstehende Kosten für laufend anfallenden (üblichen) Versand für bis zu 100 € für Porto im Jahr zu übernehmen.

Begründung zum Antrag

Eigentlich ist das eine vermeintliche Selbstverständlichkeit. Jedoch wurde bisher von wohl fast allen - fälschlicher Weise - angenommen, dass die Kosten, die durch den Versand der üblichen Post, der über die Poststelle der Hochschule erfolgt, auch durch die Hochschule getragen werden. Dem ist aber nicht so. So erhielt der StuRa für 2021 eine Rechnung. (Im Übrigen passte die Rechnung sowas von gar nicht.) Recherchen des StuRa - um der Rechnung zu widersprechen - ergaben, dass bis 2019 der StuRa tatsächlich immer solche jährlichen Rechnungen erhielt und auch beglich. (Die Rechnung 2020 war bei der Hochschulverwaltung untergegangen, aber wegen der Recherche der Hochschulverwaltung aber dann gleich noch zusätzlich noch mit gestellt wurden.)

Jedenfalls muss der StuRa das Porto für alle Versendungen selbst zahlen. Das soll - nun auch mit einer konkreten Summe und nicht "versteckt" bei vergleichsweise großen Posten "<?!?@finanzen@>" - nun auch so im Haushaushaltsplan ausgewiesen und aber eben auch verpflichtend geplant werden.

Beim Posten sind nur "normale" Versendungen angedacht, die durch den Geschäftsbetrieb vom StuRa üblich sind. Der klassische Fall ist das Versenden von Unterlagen zum Semesterticket. Aber auch alle anderen "Kleinigkeiten" sollen davon abgedeckt werden, etwa wenn einzelne bestimmte Briefe und Pakete versendet werden. Bewusst nicht angedacht (und somit auch nicht Bestandteil der Haushaltsplanung für diesen Posten) sind besondere und außergewöhnlich große Versendungen. Sie sind - dann bestimmt auch als Teil der Ausgaben von anderen Anträgen - eigenständig zu befassen.

Im Übrigen würden wir uns wünschen, dass die Hochschule solche vergleichsweise kleinen Beträge einfach gleich selbst übernimmt. Es erscheint uns unangemessen - bei aller "modernen" Hochschulsteuerung - einen unangemessenen hohen Aufwand für das zuweisende Ermitteln von Aufwänden zu betreiben. Der tatsächliche finanzielle Aufwand für die Gebühren zum Versand werden wird durch das "gerechte" Belasten der Studentinnenschaft nicht kleiner. Der Aufwand zur Abrechnung übersteigt wohl sogar offensichtlich den Wert der zu begleichenden Rechnungsbeträge. Sinnarm! (Aber das wäre wohl einen eigenständigen Antrag wert, dass wir grundsätzlich fordern, dass die Beträge einfach nicht mehr erhoben werden sollen.)

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Grundsätzlich geht es um die Berücksichtigung zum Aufstellen und Ausführen künftiger Haushaltspläne. Bis einschließlich den Haushaltsplan 2022 erscheint keine Anpassung notwendig. (Bisher - die letzten Jahre - gab es keine Kritik von außen. Wir wollen das nur für uns ordentlich und nachvollziehbar haben.)

Anlagen

Rechnungen der letzten Jahre

von der Hochschule in Rechnung gestelltes Porto

Jahr Betrag
2021 <?!?@finanzen@>
2020 <?!?@finanzen@>
2019 <?!?@finanzen@>
2018 <?!?@finanzen@>
2017 <?!?@finanzen@>

Änderungsanträge

Vorstand: Vorschlag weiteres Verfahren: in der KontO soll folgendes ergänzt werden: Der StuRa hat im Haushalt für das Referat verwaltung@ einen Posten von etwa 100 € jährlich für das begleichen der Portogebühr gegenüber der Hochschule

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

(in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit))

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)

Zustimmung Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Verantwortlichkeiten Absatz 4 Satz 5 FO (besondere Mehrheit für erneute Beschlüsse zur Fortführung der Ausführung trotz dem Veto der finanzverantwortlichen Person aus Gründen der mangelnden Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Verantwortlichkeiten Absatz 4 Satz 6 FO in Verbindung mit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (besondere Mehrheit für erneute Beschlüsse zur Fortführung der Ausführung trotz dem Veto der finanzverantwortlichen Person aus Gründen benannter Rechtswidrigkeit)
Zustimmung Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zum Erlass des Haushaltsplanes)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ergänzung und Nachträge Absatz 2 Satz 2 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Änderung des Haushaltsplanes)
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Entnahme aus noch verfügbaren finanziellen Mitteln Absatz 2 Satz 1 FO in Verbindung mit § Beschluss des Haushaltsplans Absatz 1 FO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zur Überziehung der Deckungsfähigkeit einer Position des Haushaltsplanes)

Zustimmung der Referatsleitung gemäß § Referate Absatz 5 Nummer 3 StuRa-GrundO

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch das Referatskollegium)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Änderungen des Haushaltsplanes durch das Referatskollegium)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zum Vorschlag für die Wahl der Vertretung der Studentinnen und Studenten durch das Referatskollegium)

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vorstand Absatz 2 Nummer 4 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Eilentscheidungen durch den Vorstand)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Absatz 3 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zur Vertretung des StuRa HTW Dresden in Belangen der KSS durch die Vertretung im LSR)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträge durch die Vertretung im LSR)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften Absatz 3 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zur Vertretung des StuRa HTW Dresden in Belangen des fzs)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Vertretung im freien zusammenschluss von student*innenschaften Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträge gemäß § 7 (Pflichten bei Ausgaben) Abs. 2 Nr. 5 FO)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten der Fakultätsvertretung in Plenum gemäß § Plenum Absatz 5 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zur Entsendung in Vertretungen der einzelnen Fakultäten und Studiengänge)

Zustimmung der Mehrheit der (anwesenden) stimmberechtigten Mitglieder des Präsidiums gemäß § Präsidium Absatz 2 und 3 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit zu Geschäften des Präsidums und des Plenums)

Behandlung

17. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 12
Vertagung auf die kommende
18. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 4

Beschlussdatum

20yy-mm-dd

Beschlussfähigkeit

X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

angenommen/abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, ...

Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name

 

 

Unterzeichnung

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Stephan Rankl
Stephan Rankl sagt
31.05.2022 17:47

Aus der Buchhaltung: Porto für 2020 98,00 € , Porto für 2021 86,70 €

Hannes Gūnther
Hannes Gūnther sagt
09.06.2022 17:46

ÄA:
Vorschlag weiteres Verfahren: in der KontO soll folgendes ergänzt werden:
Der StuRa hat im Haushalt für das Referat verwaltung@ einen Posten von etwa 100 € jährlich für das begleichen der Portogebühr gegenüber der Hochschule.