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Forderung um einen begründeten Widerspruch bei Prüfungen zu ermöglichen

21/22-16-0175: Forderung, um einen begründeten Widerspruch bei Prüfungen zu ermöglichen

 

Antrag

Antragsteller:in

Beauftragung Nachhaltigkeit
Kanzlei

Antragsdatum

2022-05-09

Antragstext

Der StuRa möge beschließen zu fordern, dass es eine Möglichkeit geben soll, dass Studierende nur noch begründet ein Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsentscheidungen führen müssen.

Begründung zum Antrag

Es mangelt an einer angemessenen Frist für das Recht auf Einsicht in die Prüfung, sodass gewährleistet werden kann auch fristgemäß gegen das bekanntgegebene Prüfungsergebnis in (begründeten) Widerspruch zu gehen.

Letztlich - wie auch immer vom Verfahren oder ähnlichen organisiert - soll es unmöglich sein, dass die Frist für einen Widerspruch abläuft, ohne Gelegenheit gehabt zu haben die Prüfung sich - oder gar zur anwaltlichen Beratung - angeschaut haben zu können.

Wenn unsere Frist zum Einreichen eines Widerspruch so kurz ist, so soll die Frist zur Gewährung der beantragten Einsicht wesentlich kürzer sein. Es erscheint gut vorstellbar, dass die Frist zum Widerspruch ab der Beantragung der Einsicht bis zur Einsicht ruht. Auch eine "Wiedereinsetzung" der Frist, oder was auch immer, könnten Lösungen sein.

Das Rektorat soll bitte einen geeigneten (praktikablen) Vorschlag zur Behebung des bestehenden Dilemmas erarbeiten.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Erarbeitung einer ausführlichen Begründung durch den zuständigen Ausschuss Inhaltliches, insbesondere auch den Vorstand, samt redaktionellen Anpassung

Anlagen

Anlage zum Antrag

weitere Begründung

Fehlende terminliche Gewährung der Prüfungseinsicht innerhalb der Frist zum Widerspruch gegen die Prüfungsnote soll keinen "blindes" Widersprechen notwendig machen.

Das Rektorat soll hierfür einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten, sodass die Differenz von Einsicht und Widerspruchszeit geschlossen wird, damit Studierende nicht vor der tatsächlichen Einsicht in den Widerspruch gehen müssen.

Änderungsanträge

andere Formulierung

"zurückgezogen"

Der StuRa möge beschließen zu fordern, dass es möglich sein soll, ein Widerspruch zu einer Prüfung nach unverzüglich beantragter Einsicht einzureichen.

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

16. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt O.2 (angekündigt)

wieder eingereicht
21. Sitzung Plenum 2021/2022
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2022-08-23

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 6 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 6
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss zu fordern, dass es eine Möglichkeit geben soll, dass Studierende nur noch begründet ein Widerspruchsverfahren gegen Prüfungsentscheidungen führen müssen.

Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
Präsidium (oder andere Funktion)
Name

 

 

Unterzeichnung

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