Änderung KontO Getränkeautomat
Antrag
AntragstellerIn
Referat Verwaltung
Antragsdatum
2021-08-28
Antragstext
Der StuRa möge beschließen folgendes in die KontO aufzunehmen:
§ Betrieb Getränkeautomat
Der StuRa betreibt für sich und andere Durstige im A-Gebäude einen Getränkeautomaten.
Das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation entscheidet über die Auswahl der angebotenen Getränke.
Getränke sollen in etwa zum Selbstkostenpreis angeboten werden.
Aus technischen Gründen, aber auch zur langfristigen Refinanzierung der Anschaffungskosten des Getränkeautomaten selbst, sollen der Einkaufspreis auf volle 0,50 € aufgerundet als Verkaufspreis festgelegt werden.
Erzielte Einnahmen sollen als Ausgaben für die Beschaffung von neuen Getränken dienen. Die Abrechnung (Einnahmen und Ausgaben) soll selbstverständlich über den StuRa erfolgen. Bestellungen von Getränken sollen über den StuRa erfolgen.
1 Einnahmen und Ausgaben gemäß dem Haushaltsplan für Getränke im Getränkeautomaten bedürfen keinem weiteren Beschluss im jeweiligen Haushaltsjahr.
2 Dafür soll eine Wechselgeldkasse - als ständigen Vorschuss - mit bis zu 100 € Bestand bereitgestellt werden.
Begründung zum Antrag
Gekühlte Getränke vor Ort erhöhen erheblich die Arbeitsmoral (wurde bestimmt auch mal bewiesen!) und steigert die Lebensqualität unserer Aktiven. Ebenso erspart der Automat Laufwege zu lokalen Getränkedealerinnen und schafft somit mehr Zeit für studentische Interessenvertretung. Somit wird eine organisierte Form der Getränkeabrechnung ermöglicht.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Anlagen
[von den Antragsstellenden auszufüllen]
Änderungsanträge
Der Antragstext soll wie folgt geändert werden:
"Der StuRa möge beschließen, eine Regelung mit folgenden Inhalten in die KontO aufzunehmen:
...
Der zuständige Ausschuss Inhaltliches soll eine entsprechende Formulierung erarbeiten."
Begründung: Die Formulierung ist nicht ausgereift und sollte von einem Ausschuss überarbeitet werden.
zurückgezogen
[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
1. Sitzung StuRa 2021/2022
Tagesordnungspunkt 2
Beschlussdatum
2021-09-07
Beschlussfähigkeit
9 (anwesende Stimmberechtigte) von 13 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 9 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
Der StuRa beschloss, folgendes in die KontO aufzunehmen:
§ Betrieb Getränkeautomat
Der StuRa betreibt für sich und andere Durstige im A-Gebäude einen Getränkeautomaten.
Das Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation entscheidet über die Auswahl der angebotenen Getränke.
Getränke sollen in etwa zum Selbstkostenpreis angeboten werden.
Aus technischen Gründen, aber auch zur langfristigen Refinanzierung der Anschaffungskosten des Getränkeautomaten selbst, sollen der Einkaufspreis auf volle 0,50 € aufgerundet als Verkaufspreis festgelegt werden.
Erzielte Einnahmen sollen als Ausgaben für die Beschaffung von neuen Getränken dienen. Die Abrechnung (Einnahmen und Ausgaben) soll selbstverständlich über den StuRa erfolgen. Bestellungen von Getränken sollen über den StuRa erfolgen.
1 Einnahmen und Ausgaben gemäß dem Haushaltsplan für Getränke im Getränkeautomaten bedürfen keinem weiteren Beschluss im jeweiligen Haushaltsjahr.
2 Dafür soll eine Wechselgeldkasse - als ständigen Vorschuss - mit bis zu 100 € Bestand bereitgestellt werden.
Ausfertigung
2021-10-22
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger
Unterzeichnung