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SprecherInnen sollen Ersatzpräsidium einsetzen

2020-02-14: Notstandsbeschluss zur Ermächtigung der Sprecherinnen und Sprecher, ein Ersatzpräsidium einzusetzen

 

Antrag

AntragstellerIn

Stephan Rankl (für die Kanzlei)

Antragsdatum

2020-01-21

Antragstext

Der StuRa soll durch einen Notstandsbeschluss die Sprecherinnen und Sprecher dazu ermächtigen, bis zur nächsten Sitzung des Plenums ein Ersatzpräsidium einzusetzen. Dieses Ersatzpräsidium soll bis zur einer regulären Wahl des Präsidiums im Amt bleiben. Die Personen, welche von den Sprecherinnen und Sprechern eingesetzt werden, dürfen nur mit einer ausreichenden Begründung der Ernennung in das Ersatzpräsidium widersprechen.

Begründung zum Antrag

Unsere Ordnungen sehen vor, dass mindestens 3 Personen im Präsidium sind. Da zur aktuellen 2. Sitzung des StuRa nur 1 Kandidatur vorliegt, das aktuelle Präsidium allerdings zurücktritt, wäre das Präsidium unterbesetzt und der StuRa somit nicht geschäftsfähig. Daher muss eine Übergangslösung her.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Die SprecherInnen benennen die Mitglieder des Ersatzpräsidiums.

Anlagen

 

Änderungsanträge

 

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

2. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 1.2

Beschlussdatum

2020-01-21

Beschlussfähigkeit

20 (anwesende Stimmberechtigte) von 26 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 4
Nein 14
Enthaltung 2

abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2020-11-27
Präsidium 

 

Unterzeichnung

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