SprecherInnen sollen Ersatzpräsidium einsetzen
Antrag
AntragstellerIn
Stephan Rankl (für die Kanzlei)
Antragsdatum
2020-01-21
Antragstext
Der StuRa soll durch einen Notstandsbeschluss die Sprecherinnen und Sprecher dazu ermächtigen, bis zur nächsten Sitzung des Plenums ein Ersatzpräsidium einzusetzen. Dieses Ersatzpräsidium soll bis zur einer regulären Wahl des Präsidiums im Amt bleiben. Die Personen, welche von den Sprecherinnen und Sprechern eingesetzt werden, dürfen nur mit einer ausreichenden Begründung der Ernennung in das Ersatzpräsidium widersprechen.
Begründung zum Antrag
Unsere Ordnungen sehen vor, dass mindestens 3 Personen im Präsidium sind. Da zur aktuellen 2. Sitzung des StuRa nur 1 Kandidatur vorliegt, das aktuelle Präsidium allerdings zurücktritt, wäre das Präsidium unterbesetzt und der StuRa somit nicht geschäftsfähig. Daher muss eine Übergangslösung her.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Die SprecherInnen benennen die Mitglieder des Ersatzpräsidiums.
Anlagen
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
2. Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 1.2
Beschlussdatum
2020-01-21
Beschlussfähigkeit
20 (anwesende Stimmberechtigte) von 26 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 4 |
---|---|
Nein | 14 |
Enthaltung | 2 |
abgelehnt
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2020-11-27
Präsidium
Unterzeichnung