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Aktuelles auf der Website der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Preisbildung Semesterticket meets Deutschland-Ticket (Mai 2023)

 

tl;dr: Das Deutschland-Ticket ist verhältnismäßig preiswert. Wenn die Preise für die Tickets, die zur Preisbildung vom Semesterticket dienen, sinken, dann muss der Preis für das Semesterticket sinken. Alles andere ist unverhältnismäßige zusätzliche Belastung der Studentinnen.

 

Die Preisbildung vom Semesterticket "vereinfacht" erklärt:

  • Es wird ermittelt welche Ausgaben die Gesamtheit aller Studentinnen ohnehin hätten.
    • Es wird das Nutzverhalten von Studentinnen - insbesondere im Geltungsbereich von der Verkehrsverbund Oberelbe GmbH (VVO) - ermittelt.
    • Es wird der finanzielle Aufwand, der Studentinnen durch das ermittelte Nutzungsverhalten entstehen würde, ermittelt. (Dabei wird einbezogen, dass - wenn Studentinnen die Möglichkeit zum selbstbestimmten Erwerb von Fahrkarten hätten - sich das Nutzungsverhalten ändern würde.)
  • (Ersparnisse durch den "zwangsläufigen" Verkauf vom Semesterticket durch die Studentinnenräte - etwa verminderter Aufwand für den Verkauf durch die (DVB beziehungsweise die) VVO, oder Vermeidung von Mindereinnahme durch das Unterlassen vom Kauf von Fahrkarten (auch verminderter Aufwand der intensiveren Kontrolle der Fahrkarten einer wesentlichen Gruppen der öffentlichen Verkehrsmittel) - werden einbezogen.)
  • Die Ausgaben der Gesamtheit aller Studentinnen wird durch die Anzahl der Studentinnen, die die Pflicht zur Zahlung des Beitrages für das Semesterticket haben, gleichermaßen geteilt und als Beitrag bei der Immatrikulation und Rückmeldung zum Studium erhoben.

 

Von einer nennenswerten Veränderung des Nutzungsverhaltens - Anzahl der Fahrten und Konsum von Fahrkarten - ist innerhalb des bisherigen Gültigkeitsbereiches von der DVB/VVO (im öffentlichen Personennahverkehr, samt Schienenpersonennahverkehr) ist nicht auszugehen.

 

Der kalkulatorische Preis, den Studentinnen bezahlen müssten, hat eine "Obergrenze" von 49 € erhalten. (Alles was bisher mehr als 49 € je Kalendermonat gekostet hätte, würde mit dem Deutschland-Ticket substituiert werden.)

 

 

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Smartphone, Waschmaschine, Dartscheibe kaputt? Freistaat fördert Reparatur mit bis zu 200€!

Der Freistaat Sachsen fördert ab November 2023 die Reparatur von Elektrogeräten mit bis zu 200€

 Update: Jemand kommt nicht aus der Hefe! Mittlerweile wurde der Start auf Anfang November verschoben.

Ein Elektrogerät, das länger genutzt wird, hat eine bessere Klimabilanz. Das gilt fast immer und ist nur eines von mehreren guten Argumenten dafür, Elektrogeräte vorrangig zu reparieren, statt sie durch Neukauf zu ersetzen.

Der Freistaat Sachsen fördert deshalb ab Oktober 2023 die Reparatur von Elektrogeräten. Wir haben euch die wichtigsten Eckpunkte zusammengetragen:

 

Wer hat Anspruch auf die Förderung?

 

Die Förderung beantragen können alle, die ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben und mindestens 18 Jahre alt sind.

 

Wie viel Geld kriege ich?

 

Es werden 50% des Rechnungsbetrages einer Reparatur gefördert, höchstens aber 200 €.

 

Welche Bedingungen gibt es noch?

 

  • Der Rechnungsbetrag muss mindestens 75 € betragen.
  • Das reparierte Gerät muss auf dieser Liste stehen.
  • Das Unternehmen, das das Gerät repariert, muss beim Fördermittelgeber gelistet sein! Noch gibt es keinen Link zu einer Liste.
  • Im Jahr können nur zwei Reparaturrechnungen eingereicht werden.
  • Die Antragstellung muss jeweils bis zum 1. Dezember erfolgt sein.
  • Zur Antragstellung kann der Elektronische Personalausweis oder ein Video-Ident-Verfahren verwendet werden.
  • Die Reparatur muss nach der Veröffentlichung der Fördermittelrichtlinie (also ab Oktober 2023) erfolgt sein. Falls ihr ein Gerät bis dahin nicht unbedingt braucht, lohnt es sich also, noch ein paar Wochen zu warten!

 

 

Viele weitere detaillierte Infos und ein FAQ findet Ihr auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft.

Die offizielle Fördermittelrichtline wird auf der Seite der Sächsischen Aufbaubank veröffentlicht, die die Abwicklung vornehmen wird.

 

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Alles glänzt so schön neu! - Unser neues Logo

Der StuRa gibt sich ein neues Logo und orientiert sich damit wieder am Erscheinungsbild der HTW Dresden.

 

Seit Anfang des Jahres schmückt sich die HTW Dresden mit einem gänzlich neuen Logo und Corporate Design. Damit hat unsere Hochschule einen großen Schritt zu einem modernen Erscheinungsbild, Wiedererkennbarkeit und Identifizierung gewagt und gemeistert.
Auch das Logo des StuRa hatte eine Überarbeitung dringend nötig. Seit 2015 bestand das bisherige Logo. Großen Wert haben wir seit jeher darauf gelegt uns mit unserem Logo auch zugehörig zu unserer Hochschule zu zeigen. Schließlich würde es uns als StuRa ohne die HTW Dresden gar nicht geben.
Nun soll sich natürlich auch im neuen Logo diese Zugehörigkeit widerspiegeln.

In den letzten Jahren wurden einige Versuche gestartet ein neues Logo zu finden. Leider ohne Erfolg. Mit der Ankündigung eines neuen Erscheinungsbildes der HTW Dresden gab es im letzten Jahr dann den richtigen Anlass (und nötigen Druck) sich erneut an das Projekt zu wagen.

Ende 2022 schrieben wir einen Wettbewerb unter allen Studierenden aus. Fast 20 wundervolle Entwürfe aus den Federn von Studis erreichten uns. Schon die Auswahl der besten drei Entwürfe brachte uns Kopfzerbrechen, geschweige denn nur eines Favoriten! Deshalb wurden im Juni erneut alle Studierenden einbezogen und konnten per Umfrage ihre Nr. 1 aus den drei besten Entwürfen wählen.

Letztlich haben sich von über 1000 Studis knapp 50 % für unser Sieger-Logo entschieden.
Und wir können es euch nun endlich präsentieren:

Logo des StuRa HTW Dresden mit Logo der HTW Dresden, 7438x2151 px

 

Foto von Philipp Kaiser, der das neue StuRa-Logo entworfen hat

Ein riesiger Dank geht an Philipp Kaiser, der dieses wunderschöne Design für uns entworfen hat!
Und nicht nur das, auch bei der weiteren Entwicklung des Logos unter Einbezug der vielen Nachrichten aus der Umfrage sowie der Umsetzung verschiedenster Anwendungen unterstützt er uns bereits.
Ihm winkt nun ein 100 €-Gutschein und natürlich ewig währender Ruhm!

Unser neues Logo zeigt durch die Verwendung des HTWD-Logos und dessen Gestaltungselementen nun einen ganz eindeutigen Bezug zu unserer Hochschule. Mit der zugehörigen Bildmarke wird das Logo aber noch um ein eigenständiges Element sowie eine Farbe erweitert, was jede Menge Raum lässt und den StuRa damit doch für sich stehen lässt.
Am Rande sei erwähnt, dass die Verwendung der HTWD-Logos uns einiges an grauen Haaren gekostet hat. Nach langem Hin und Her konnten wir die Hochschule aber glücklicherweise davon überzeugen dem Vorbild der Hochschule Zittau/Görlitz und der HTWK Leipzig zu folgen und auch uns die Verwendung ihres Logos zu gestatten.

Zusammen mit dem Logo wird auch unser Leitspruch eingeführt:

Gemeinsam mehr erreichen.

 

Einen großen Dank möchten wir auch all denjenigen aussprechen, die sich die Zeit genommen und ihre Entwürfe für den Wettbewerb eingesendet haben! Besonders auch an Laura Bayer und Luise Klama, deren Entwürfe den zweiten und dritten Platz belegt haben!
Und natürlich danken wir auch allen, die abgestimmt und uns die Entscheidung abgenommen haben. Wir hoffen sehr, dass sich die meisten mit dem neuen Logo identifizieren können.

In den kommenden Wochen wird nun weiter an einem ganzheitlichen Coporate Design und an vielen Anwendungen wie Websiten, Bannern, Merchandise, Plakaten, Ersti-Beuteln und Co. gefeilt. 
Bleibt gespannt!

 

 

Du bist kreativ, kennst dich etwas mit Photoshop, Illustrator und Co. aus und möchtest auch mitgestalten?

Bringt dich mit ein! Schreib uns einfach an

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Unzufrieden mit deiner Note?

Wie man einen Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen kann

 

Die Prüfungsphase ist vorbei und die ersten Noten trudeln bereits im QIS-Portal ein. Du hast alles bestanden und bist super glücklich mit deinen Ergebnissen? Sehr nice!
Aber leider geht es nicht jeder:m von uns so. Was du bei einem schlechten Prüfungsergebnis machen kannst, erklären wir dir hier:

 

Du bist durchgefallen?

 

Meh. Aber keine Sorge, das passiert den Besten mal.
Für jede Prüfungsleistung hast du immer 3 Versuche, um sie zu bestehen. Die erste Wiederholung musst du dabei innerhalb von einem Jahr nachholen, sonst gilt die Prüfungsleistung als nicht bestanden. Bei einer zweiten Wiederholung hast du nur noch ein Semester Zeit.

Geh auf alle Fälle zur Prüfungseinsicht und schau dir an, woran es gelegen haben könnte. Zähle auch die Punkte noch einmal nach, denn hier könnten Fehler beim Korrigieren passiert sein.

Ebenso steht es dir zu eine Kopie deiner Prüfungsakte anzufordern, also sowohl der Aufgabenstellung als auch deiner Lösungen. Wird in der Korrektur Bezug auf die Musterlösung genommen, steht dir auch die Lösungsskizze für die jeweilige Aufgabe zu. Die Kopie deiner Prüfungsakte ist allerdings nur für dich gedacht und darf nicht weitergegeben werden!

Wiederholungsprüfungen müssen dann auch nicht unbedingt nur in der kommenden Prüfungsphase angeboten werden, sondern können auch schon zu Beginn des kommenden Semesters stattfinden. Frag dafür am besten bei deiner prüfenden Person nach, um den Termin nicht zu verpassen. Aber keine Angst: für Prüfungen außerhalb der Prüfungsphase verlierst du keine Prüfungsversuch, solltest du nicht teilnehmen, und musst dich entsprechend auch nicht abmelden.

 

Du bist der Meinung, dass du bestanden oder viel besser abgeschnitten haben solltest?

 

Dann kannst und solltest du einen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis einlegen!

Hier gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Der Widerspruch muss innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses erfolgen!
    Das Datum der Bekanntgabe könnt ihr im QIS-Portal in der Spalte "Veröffentlichungsdatum" der Notenübersicht einsehen.

  • Der Widerspruch muss schriftlich (also in Briefform) gegenüber dem Prüfungsausschuss deiner Fakultät erklärt werden.
    Du kannst ihn per Post schicken oder auch im Briefkasten der HTW vor dem Z-Gebäude einwerfen oder in der Poststelle abgeben.
  • Denk daran die prüfende Person, das betreffende Modul sowie das Datum der Prüfungsleistung und der Bekanntgabe des Ergebnisses mit anzugeben.
    Auch kannst du kurz sachlich darlegen, warum du das Ergebnis anzweifelst.

 

Was passiert dann mit dem Widerspruch?

 

Sobald der Widerspruch beim Prüfungsausschuss eingegangen ist, muss dieser innerhalb von drei Monaten endgültig darüber entscheiden.

Die Prüfungsordnung sagt dazu:

Soweit sich der Widerspruch gegen eine Bewertungsentscheidung eines Prüfers richtet, überprüft der Prüfungsausschuss die Entscheidung nur darauf, ob

1. das Prüfungsverfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und/oder
2. der Prüfer von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist und/oder
3. allgemein gültige Bewertungsgrundsätze nicht beachtet worden sind und/oder
4. sich der Prüfer von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen.

Entsprechendes gilt, wenn sich der Widerspruch gegen Entscheidungen mehrerer Prüfer richtet.

(§ 28 Absatz 3 Prüfungsordnung)

Sollte es - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein, die bereits bestandene Prüfung anders zu bewerten, solltest du auf jeden Fall die Möglichkeit bekommen die Prüfung im selben Versuch noch einmal zu schreiben. Eventuell kann auch eine zweite prüfende Person hinzugezogen werden.

 

Du kannst einen Widerspruch auch jederzeit zurückziehen, sollte sich an der Sachlage, aufgrund derer du diesen eingelegt hast, etwas gravierend ändern. Beispielsweise kann es sinnvoll sein - aufgrund der Frist von einem Monat - bereits vor einer möglichen Prüfungseinsicht einen Widerspruch einzulegen. Solltest du später bei der Prüfungseinsicht feststellen, dass du dich doch getäuscht hast und die prüfende Person deine Arbeit korrekt bewertet hat, ziehst du den Widerspruch einfach zurück.

 

Achtung! Ein Widerspruchsverfahren kann auch Kosten nach sich ziehen, sollte es abgelehnt werden, du also nicht im Recht sein. Üblicherweise sind das 30 € pro Widerspruchsverfahren, die für den Verwaltungsaufwand berechnet werden. Laut Gebührenordnung der HTW Dresden können es im schlimmsten Fall aber auch bis zu 200 € sein. Dass in dieser Größenordnung Kosten auf dich zu kommen, ist unserer Kenntnis nach allerdings sehr unwahrscheinlich und bisher noch nicht vorgekommen.
Sollte das dennoch passieren oder du auch so finanzielle Unterstützung benötigen, kannst du dich auch gern an uns wenden. Auch wenn ein Widerspruchsverfahren zu einem Rechtsstreit führen sollte, unterstützen wir dich gern dabei.

 

Und klar klingt das alles sehr formal und kompliziert, aber es kann sich lohnen. Nur Mut! Eine faire Bewertung steht dir schließlich zu!

 

Solltest du vorab oder unterwegs irgendwelche Fragen haben, wende dich gern jederzeit an unser .

 

Wir wünschen dir nun eine stressfreie und erholsame vorlesungsfreie Zeit!

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Kopien Deiner Prüfungen stehen Dir zu!

Durch einen gewonnen Rechtsstreit können wir euch versichern, dass ihr das Recht auf eine Kopie eurer Prüfung habt - und unterstützen falls ihr sie nicht erhalten solltet.

 

Vor geraumer Zeit fiel dem StuRa auf, dass es bei einer Prüfungseinsicht nach geltendem Recht möglich sein sollte Kopien oder Fotos der eigenen Prüfungsakte anzufertigen zur eigenen Nutzung. Das schließt sowohl die eigene Lösung als auch die Aufgabenstellung ein. Die Hochschule verweigerte sich dagegen und verwies auf einen Paragraphen in der Musterprüfungsordnung (also der Ordnung auf der alle Prüfungsordnungen der Studiengänge beruhen), der dies explizit ausschloss. Daraufhin wendete sich der StuRa an das zuständige Ministerium (SMWK), um Klarheit zu erlangen. Die Antwort des SMWK bestätigte die Rechtswidrigkeit des Paragraphen, woraufhin der Senat der HTW Dresden beschloss diesen zu streichen. Es erfolgte ein Erlass der Rektorin den Paragraphen mit sofortiger Wirkung nicht mehr anzuwenden.

Noch bevor der Senat den Paragraphen endgültig strich, die Sachlage jedoch bereits hochschulweit bekannt war, wollten wir mal probieren, ob das mit dem Aushändigen der Kopie wirklich klappt: Während einer Klausureinsicht fragte ein Mitglied des StuRa nach einer entsprechenden Kopie seiner Prüfungsakte. Diese wurde ihm vorerst verwehrt. Nach erneutem Nachhaken erhielt er ein geschwärztes Exemplar, bei dem nur die Antworten sichtbar waren - wenig hilfreich bei Aufgaben zum Ankreuzen.
Wir baten das Rektorat um Hilfe, kurz darauf gab es ein Gespräch zwischen dem Dekan der Fakultät, dem betreffenden Prof. und unserem Mitglied. Das Ergebnis dieses Gesprächs war ernüchternd: Auch wenn die Situation rechtlich eindeutig wäre, so sind Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Wir sollten bitte klagen, wenn wir die vollständige Kopie haben möchten.

Einige Wochen nach diesem Treffen wurde der umstrittene Paragraph offiziell gekippt. Im guten Glauben, dass die Situation nun auch an unserer Hochschule eindeutig geregelt war, fragten wir die Kopie erneut an. Daraufhin erhielten wir keine Antwort mehr.
Also suchte unser Mitglied die Rechtsberatung des Studentenwerks auf. Nach einem aufschlussreichen Gespräch mit dem dort ansässigen Anwalt sowie der Zusicherung der Finanzierung durch den StuRa, falls es zu einer Klage kommen würde, legte der Anwalt Widerspruch gegen das Verweigern der Aushändigung einer vollständigen Kopie der Prüfungsakte ein.

Kurze Zeit später erhielten wir die betreffende Prüfung - ungeschwärzt inklusive der Lösungskizze. Die durch den Anwalt verursachten Kosten konnten entsprechend der Hochschule in Rechnung gestellt werden.
Und der Fall schien sich auch herum gesprochen zu haben, denn bereits bei der nächsten Prüfungseinsicht lag die Kopie der Prüfung schon ohne vorherige Anfrage bereit.

 

"Klagen gehören vielleicht auch ein Stück weit zum Hochschulalltag dazu", so lautete einmal die Aussage unserer Prorektorin für Lehre und Studium in einer Sitzung des Senates. Als studentische Interessenvertretung finden wir es unschön, dass an unserer Hochschule eine Kultur vorherrscht, bei der selbst rechtlich klargestellte Sachverhalte nur mit anwaltlicher Hilfe umgesetzt werden.
Diese Kultur ist es, die uns zur Annahme bringt, dass selbst das statuierte Exempel nicht ausreichen wird, um das Recht von Studierenden auf vollständige Einsicht auf eigene Prüfungen dauerhaft geklärt zu haben. Trotz des gewonnen Rechtsstreits findet von einem Teil der Lehrenden weiterhin eine Einschüchterung vorrangig von Erstsemestern statt. Teilweise wird sogar behauptet das Recht auf eine Kopie würde nicht existieren.
Als StuRa wünschen wir uns eine Klarstellung und Durchsetzung der Rechte aller Mitglieder der Hochschule - also auch von uns Studierenden - von der Leitung der Hochschule. Erkennen konnten wir das bisher aber nicht.

Wenn also wirklich zu diesem Mittel gegriffen werden muss, stehen wir als StuRa jederzeit hinter euch!
Wer auch immer Unterstützung bei einem rechtlichen Vorgehen im Studium benötigt, kann sich jederzeit an uns wenden. Und damit nicht nur sich, sondern allen Studierenden helfen.
Treibt einen Kulturwandel an unserer Hochschule voran und etabliert gemeinsam mit uns, was an vielen anderen Hochschulen selbstverständlich ist!

 

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Wichtiges zu Prüfungsphase und Rückmeldezeitraum im SoSe 2023

Die Prüfungsphase steht bevor. Heißt: Schluss mit Prokrastinieren und Lernen, Lernen, Lernen. Neben einer guten Prüfungsvorbereitung gibt es aber noch jede Menge anderes zu beachten. Damit du nichts vergisst, haben wir dir eine Sammlung zusammen gestellt.

 

Rückmeldung und Semesterbeitrag


Bitte vergiss nicht rechtzeitig deinen Semesterbeitrag zu bezahlen und dich so zurück zu melden!
Der Rückmeldezeitraum geht bis zum 28.07. Wer die Frist verpasst, dem drohen zusätzliche Gebühren oder im schlimmsten Fall die Exmatrikulation.

Der aktuelle Beitrag beträgt 267,68 € für Vollzeit-Studierende.
Deutlich weniger als letztes Semester? Jawohl! Wegen der Einführung des Deutschlandtickets und der Upgrade-Möglichkeit vom Semesterticket, haben wir als StuRa entschieden, dass das Semesterticket ab September nicht mehr sachsenweit, sondern nur noch im VVO-Bereich gültig ist. Der Betrag für das Semesterticket ist deshalb um 48 € gesunken.

Den Semesterbeitrag bezahlst du am besten per EC-Karte am Automaten im Foyer des Z-Gebäudes. Dort kannst du anschließend auch direkt den Aufdruck für das Semesterticket auf der Rückseite deines Studi-Ausweises aktualisieren lassen.
Wenn du es nicht in die Hochschule schaffst, kannst du auch per Überweisung zahlen. Dafür brauchst du das Sonderbuchungskennzeichen, das du im QIS-Portal findest.
Bedenke, dass die Überweisung bis zu 6 Tage, um anzukommen. Deinen Studi-Ausweis kannst du einige Tage später, dann aber nur im Z-Gebäude am Automaten, aktualisieren lassen.

Die Höhe des aktuellen Beitrages und alles weitere zur Rückmeldung findest du auf den Seiten des StudSek.

 

Befreiung vom Semesterticket


An den Rückmeldezeitraum ist auch das Stellen von Anträgen zur Befreiung vom Semesterticket geknüpft. Wenn du im kommenden Wintersemester im Ausland, im Praxissemester außerhalb von Dresden, beurlaubt oder anderweitig zur Befreiung berechtigt bist, kannst du einen Antrag beim StuRa stellen. Wird der Antrag genehmigt, verringert sich dein Semesterbeitrag um den Betrag für das Semesterticket.
Stelle den Antrag also bitte so zeitig wie möglich, damit die Hochschulverwaltung und wir Zeit zur Bearbeitung noch innerhalb des Rückmeldezeitraums haben.

Anderenfalls solltest du den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlen und einen Antrag auf Rückerstattung bei uns stellen.

Achtung! Studierende mit Pflicht-Auslandsaufenthalten (International Business, International Management) sind nicht mehr automatisch befreit! Auch hier muss also ein Antrag bei uns gestellt werden.

Alle wichtigen Infos, Befreiungsgründe und das Antragsformular findest du auf unserer Website.


 

Prüfungsrücktritt bei Krankheit


Auch die beste Prüfungsvorbereitung kann manchmal leider nicht davor retten, dass man mitten in der Prüfungszeit krank wird.
Sollte der Fall eintreffen, solltest du dich so schnell wie möglich zum Arzt begeben und der Hochschule Bescheid geben, dass du nicht an der Prüfung teilnehmen kannst.
Wichtig dabei: Für einen Prüfungsrücktritt ist an der HTW Dresden eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aka Krankschreibung vom Arzt nicht ausreichend.
Stattdessen benötigst du ein sogenanntes ärztliches Attest.
Dieses musst du so schnell wie möglich beim Prüfungsamt einreichen, zusammen mit dem Formular für den Prüfungsrücktritt.

Übrigens: Die Modulnummer findest du in deiner Prüfungsordnung oder im Modulux.

 

 

Abmeldung von Prüfungen


Du bist automatisch zu allen Prüfungen angemeldet, die für dich in diesem Semester anstehen, sowie für alle noch offenen Prüfungsleistungen aus vorherigen Semestern, z.B. nicht bestandene Prüfungen!
Solltest du eine Prüfung nicht mitschreiben wollen oder können, musst du dich rechtzeitig davon abmelden.
Das geht bis spätestens eine Woche vor Prüfungstermin mittels dem Formblatt, welches du beim Prüfungsamt per Mail oder im Briefkasten in der 2. Etage des Z-Gebäudes einreichst.

Von einem Zweitversuch (erste Wiederholung) kannst du dich nur einmal abmelden, also die Prüfungsleistung nur ein Semester schieben.
Eine Abmeldung von einem Drittversuch (zweite Wiederholung) ist nicht möglich!

 

 

 

Solltet ihr nun immer noch offene Fragen haben, schreibt uns gern:

 

Wir sind für euch da!


Tipp zu den Prüfungen:
Wer noch Strategien und Tipps zur Bewältigung von Prüfungssituationen sucht, findet diese und vieles weitere in den E-Learning-Modulen des Career Service auf Opal.


Und einen großen Lichtblick gibt es zum Glück für uns alle: sind die Prüfungen dann endlich geschafft, wartet auf uns alle ein wundervoll sonniger, langer Sommer.


Viel Erfolg bei den Prüfungen!

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Vorsicht vor dubiosen Mails!

 

Aktuell sind leider viele Phishing-Mails im Umlauf. Teilweise sehen diese sogar wirklich so aus, als wären sie von der Hochschule versendet worden.

Ganz wichtig: Ihr werdet von keiner Stelle der HTW jemals dazu aufgefordert euer Passwort zu ändern!

Klickt deshalb bitte nicht auf Links in solchen Mails und gebt auf keinen Fall eure Zugangsdaten auf einer Seite ein, die keine der gewohnten Anwendungen der Hochschule - wie Outlook, QIS-Portal oder Shibboleth - ist!

 

An einem aktuellen Beispiel zeigen wir zu Erinnerung, wann ihr unter anderem stutzig werden solltet:

Phising

 

  • Der/die Absender:in hat nichts mit dem Inhalt zu tun.
  • Grammatik und Ausdruck sind fehlerhaft und wirr, ähneln z.B. einem Text aus Google-Übersetzer.
  • Es wird ein dringender Handlungsbedarf vorgetäuscht. 
  • Es beinhaltet einen vermeintlich kurzen Weg, um das Problem zu lösen, z.B. in Form eines Links. Das macht kein seriöser Absender! Sucht die Webseite immer selbstständig auf, nicht über Links in E-Mails. 
  • Das Logo der HTW ist zwar echt, aber in der Höhe verzerrt.

 

 

So prüft ihr zum Beispiel, wie voll euer Postfach tatsächlich ist: 

  • Login auf groupware.htw-dresden.de (Outlook)
  • oben rechts aufs Zahnrad klicken
  • auf "Optionen" klicken
  • links in der Baumansicht auf "Allgemein" klicken
  • in der sich öffnenden Liste auf "Mein Konto" klicken
  • unten rechts befindet sich die Angabe, wie voll euer Postfach ist. 

 

 

Auf den Seiten des ZID der Hochschule findet ihr weitere detaillierte Hinweise, worauf ihr achten solltet und wie ihr Phishing-Mails entlarven könnt.

Ebenso findet ihr dort eine Anleitung zum Ändern eures Passwortes.

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Das Deutschlandticket kommt! - Upgrade vom Semesterticket möglich

Alle Informationen zur Upgrade-Möglichkeit vom Semesterticket auf das Deutschlandticket ab Mai 2023

 

Ihr habt Fragen? Wir haben Antworten!

Am 03.05. haben wir euch online das Semesterticket nach Solidarmodell vorgestellt, euch über die aktuellen Entwicklungen informiert und natürlich Raum zum Fragen stellen geboten.

Die Aufnahme der Veranstaltung findet ihr hier.

 

 

 

Ab dem 01.05.2023 wird das Deutschlandticket eingeführt. Damit können deutschlandweit fast alle Nahverkehrszüge (Schienenpersonennahverkehr, SPNV) und Verkehrsmittel des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), also Busse, Straßenbahnen, U-Bahnen usw., genutzt werden.
Damit Studierendenschaften, die ein nach dem Solidarmodell finanziertes Semesterticket nutzen, nicht zusätzlich für das Deutschlandticket zahlen müssen, gibt es als Übergangslösung eine Upgrade-Möglichkeit.
Heißt: Statt zusätzlich zum Pflichtbeitrag des Semestertickets noch 49 € für ein Deutschlandticket zu zahlen, können wir Studierende das Deutschlandticket für nur den Differenzbetrag erwerben.
Das Semesterticket bleibt auch ohne Upgrade weiterhin bestehen und gültig in den bekannten Bereichen.

 

Wie funktioniert das Upgrade?


Das Deutschlandticket als Upgrade vom Semesterticket kann digital über ein vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) beauftragtes Unternehmen erworben werden. Ein Erwerb des Upgrades offline (z.B. an den DVB-Servicestellen) ist nicht möglich.


Einwilligung zur Datenübermittlung für das Upgrade des Semestertickets auf das Deutschlandticket

 

Der Studentinnenrat übermittelt Ihren Namen, Vornamen und Ihren Mitgliedsstatus (Studentin/Student) zusammen mit Ihrer S-Nummer (Bibliotheksnummer) zum Zwecke des Upgrades des Semestertickets auf das Deutschlandticket im Rahmen der Aufgaben der Studentinnenschaft zur Unterstützung der wirtschaftlichen und sozialen Selbsthilfe der Studentinnen und Studenten und zur Förderung der studentischen Mobilität (§ 14 Abs. 4 i. V. m. § 24 Abs. 3 Nr. 3 und 6 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes). Die Übermittlung ist freiwillig. Rechtsgrundlage ist insofern Ihre Einwilligung. Die Übermittlung ist weder gesetzlich noch vertraglich vorgeschrieben und auch nicht für einen Vertragsabschluss erforderlich. Empfänger ist die Digital H GmbH, Am Bahndamm 2, 41516 Grevenbroich [Link zur Datenschutzerklärung]. Sie können sonst separat das Deutschlandticket z. B. auch an einem Servicepoint der Dresdner Verkehrsbetriebe AG erhalten und Ihr Semesterticket ohne Upgrade nutzen. Ihr Ansprechpartner zu dieser Verarbeitung ist der Bereich Semesterticket des Studentinnenrates der HTW Dresden (ticket@stura.htw-dresden.de). Den Datenschutzbeauftragten der Hochschule erreichen Sie unter datenschutz@htw-dresden.de. Sie haben das Recht auf Auskunft seitens der Hochschule über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten (sehen diese allerdings auch bevor Sie die Übermittlung bestätigen) sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung oder ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen, was jedoch eine frühere Übermittlung unberührt lässt.

 

➡️ Hier geht es zur Plattform.

  • Loggt euch mit eurem HTW-Login ein.
  • Klickt auf das Deutschlandticket-Upgrade.
  • Wählt ein Startdatum für das Abonnement aus.
  • Gebt eure persönlichen Daten ein.
  • Erteilt ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Anschließend erhaltet ihr eine Bestätigungsmail mit eurem eTicket als QR-Code.


Mit dem Upgrade schließt ihr ein Abonnement ab, das jedoch bis zum letzten Tag des Monates für den folgenden Monat gekündigt werden kann.
Das Deutschlandticket gilt nur innerhalb des jeweiligen Kalendermonats, in dem es erworben wurde.
Ihr könnt das Ticket auch im Laufe eines Monats erwerben, zahlt dann allerdings dennoch den Preis für den vollen Monat.

Das Deutschlandticket ist personalisiert und nicht übertragbar. Es berechtigt nicht zur Personen- oder Hunde-/Fahrradmitnahme.
Die Hunde-/Fahrradmitnahme mit dem Semesterticket (Studiausweis) ist weiterhin in den bekannten Bereichen möglich.

Vom Semesterticket und Deutschlandticket unberührt bleibt die Nutzung der MOBIbikes und weiterer Fahrradverleihsysteme von nextbike in ganz Deutschland. Es gelten weiterhin die aktuellen Konditionen.

Wie teuer ist das Upgrade?


Für das aktuelle Semester (Sommersemester 2023) haben wir 190,20 € mit dem Semesterbeitrag für unser sachsenweites Semesterticket gezahlt. Das sind 31,70 € monatlich.
Das Upgrade zum Deutschlandticket wird also für 17,30 € pro Monat erhältlich sein.

Ab dem Wintersemester 2023/24 (01.09.2023) gilt das Semesterticket nicht mehr sachsenweit, sondern nur noch im VVO-Bereich. Der Beitrag für das Semesterticket sinkt deshalb auf 142,20 € (zzgl. MOBIbike für 4,98 €). Das sind 23,70 € monatlich.
Das Upgrade zum Deutschlandticket ist ab 01.09.2023 also für 25,30 € pro Monat erhältlich.

Bezahlt werden kann über ein SEPA-Lastschriftmandat oder per PayPal.

Wo ist das Deutschlandticket gültig?


Die Deutsche Bahn schreibt:

"Das Deutschland-Ticket kann deutschlandweit in allen Nahverkehrszügen wie z.B. RB-, RE-, S-Bahn-Züge (SPNV) und zusätzlich in den öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bussen, Straßenbahnen, U-Bahnen etc. (ÖPNV) der teilnehmenden Landestarife, Verkehrsverbünde und Verkehrsunternehmen gemäß Geltungsbereich und gemäß deren Bedingungen für beliebig viele Fahrten genutzt werden. […]
Bitte beachten Sie jedoch, dass das Deutschland-Ticket grundsätzlich nicht in Zügen, die durch die DB Fernverkehr AG oder anderer Fernverkehrsanbieter wie z.B. FlixTrain betrieben werden (z.B. IC, EC, ICE, aber auch RE der DB Fernverkehr AG), gültig ist. […]
Das Deutschland-Ticket gilt darüber hinaus nicht in Verkehrsmitteln, die überwiegend zu touristischen oder historischen Zwecken betrieben werden."

Kann ich mir das Semesterticket erstatten lassen, weil ich das Deutschlandticket nutze?


Mit dem Upgrade erhaltet ihr das Deutschlandticket bereits deutlich günstiger, da der Preis des Semestertickets darauf angerechnet wird. Das Semesterticket wird weiterhin solidarisch finanziert, funktioniert also nur, wenn alle in der Solidargemeinschaft (Studentinnenschaft) ihren Beitrag (Semesterbeitrag) zahlen. Eine Erstattung aufgrund des Erwerbs des Deutschlandtickets ist dementsprechend nicht möglich.

Bis wann ist das Upgrade gültig?


Die hier beschriebene Upgrade-Lösung ist auch für das Wintersemester 2023/2024 gültig. Welche Regelungen für die folgenden Semester getroffen werden, können wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen.

Die Bundesregierung kündigt an: "Dieses Übergangsangebot soll schnellstmöglich durch eine dauerhafte und bundesweit einheitliche Integration des Semestertickets in das Deutschlandticket abgelöst werden."

Ob und wann das kommt, ist allerdings gänzlich unklar. Wir informieren euch, sobald wir mehr wissen.

Ein paar Worte zum Schluss


Es grenzt an ein Wunder, dass die Upgrade-Möglichkeit in so kurzer Zeit geschaffen werden konnte. Dafür haben eine Menge Menschen in den vergangenen Wochen hart rotiert. Von der Bundesregierung, die das Ticket eingeführt hat, gab es für die Studierendenschaften und Verkehrsbetriebe herzlich wenig Unterstützung oder Anleitung, wie so etwas in kürzester Zeit umzusetzen sei. Deshalb an dieser Stelle ein großer Dank an alle, die an der Etablierung dieser Möglichkeit mitgewirkt haben!

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Semesterticket ab September nicht mehr sachsenweit nutzbar!

Der Vertrag zum Semesterticket über die Nutzung des sachsenweiten SPNV wird ab Wintersemester 2023/24 nicht erneuert.

 

 

Ihr habt Fragen? Wir haben Antworten!

Am 03.05. haben wir euch online das Semesterticket nach Solidarmodell vorgestellt, euch über die aktuellen Entwicklungen informiert und natürlich Raum zum Fragen stellen geboten.

Die Aufnahme der Veranstaltung findet ihr hier.

Wie geht es mit dem sachsenweiten Semesterticket weiter, wenn es mit dem Deutschlandticket eine sinnvolle Alternative gibt?
Die kurze Antwort: gar nicht.

Wir haben unzählige Diskussionen geführt, Argumente ausgetauscht und viele Möglichkeiten durchgespielt. Letztendlich hat uns auch die kürzlich durchgeführte Umfrage, bei der knapp 1500 Kommiliton:innen teilgenommen haben, gezeigt:
Für ein sachsenweites Semesterticket gibt es neben dem Deutschlandticket keine nachvollziehbare Begründung mehr.

Wir haben uns daher entschlossen keinen weiteren Vertrag mit der DB Regio AG zu schließen. Das sachsenweite Semesterticket für die Züge des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) läuft also mit diesem Sommersemester aus.

 

Doch das ist nur die eine Seite der Medaille: Das Semesterticket im Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) (Dresden und Umgebung) bleibt mindestens für das kommende Wintersemester 2023/24 wie gewohnt zu denselben Konditionen bestehen. Natürlich bleibt auch der kürzlich geschlossene Vertrag mit MOBIbike wie er ist.

Dazu wird es ab Anfang Mai eine Upgrade-Möglichkeit vom Semesterticket auf das Deutschlandticket geben. Damit können alle Studierenden freiwillig für den Differenzbetrag (aktuell 17,30 € pro Monat, ab WiSe 23/24 25,30 €) ein Deutschlandticket mit den entsprechenden Vorzügen erwerben.

 

Wieso, weshalb, warum?


Grundsätzlich besteht unser Semesterticket aus zwei Teilen: Dem VVO-Teil, der alle Straßenbahnen, Busse, einige Fähren und auch die Regionalzüge in und um Dresden beinhaltet, und dem SPNV-Teil, der es ermöglicht mit den Regionalzügen über den VVO-Bereich hinaus innerhalb von Sachsen zu fahren.
Unser Semesterticket ist solidarisch finanziert. Von dem Gesamtbetrag von 192,20 € für beide Teile des Semestertickets, zahlt jede einzelne Studierende 48 € pro Semester für das SPNV-Ticket - egal ob es genutzt wird oder nicht.

Die Ergebnisse unserer Umfrage zeigten, dass gerade einmal 15,4 % aller Studierenden regelmäßig auf Fahrten außerhalb des VVO-Bereichs angewiesen wären. Das sind unserer Ansicht zu wenige, als dass man einen solidarischen Beitrag von allen in dieser Höhe begründen könnte. Vor Einführung des Deutschlandticket waren alternative Tickets um ein Vielfaches teurer, womit der solidarische Beitrag durchaus zu rechtfertigen war.
Da nun aber mit dem Deutschlandticket und der Upgrade-Variante eine individuell buchbare und noch immer kostengünstige Alternative besteht, haben wir uns gegen das sachsenweite Ticket entschieden.

Diese Entscheidung betrifft nur uns Studierende an der HTW Dresden. Die StuRä anderer Dresdner Hochschulen, etwa der TU Dresden, werden eventuell zu anderen Schlüssen und damit anderen Entscheidungen kommen.

Uns ist bewusst, dass es für einzelne unserer Komiliton:innen, die das SPNV-Ticket regelmäßig nutzen, ab dem kommenden Wintersemester leider zu Mehrkosten kommt. Dem gegenüber steht jedoch der sehr große Teil der Studentinnenschaft, die das Ticket kaum bis gar nicht nutzen und nun erhebliche Geldsummen sparen.

Wir möchten noch einmal betonen, dass uns diese Entscheidung alles andere als leicht fiel und keineswegs trivial war. Wir haben stundenlange Diskussionen, Berechnungen und Abwägungen geführt, bis wir diesen Entschluss gefasst haben.

 

Und weiter?


Wie es nach dem Wintersemester 2023/24 weitergeht, werden unsere weiteren Verhandlungen mit den DVB und dem VVO zeigen. Auch die Entscheidungen der Bundesregierung zu einer möglichen Einführung eines deutschlandweiten Semestertickets werden großen Einfluss haben.

Mit der Verlängerung des Vertrages für den VVO-Teil zu den selben Konditionen um ein Semester wurde auf beiden Seiten zunächst Zeit erkauft. Denn auch dieser Vertrag wäre - wie der SPNV-Teil - zum Ende des Sommersemesters regulär ausgelaufen.
Bis dahin kann der Einfluss des Deutschlandtickets auf das Fahrverhalten aller Studierenden - und damit auf die Bepreisung des Semestertickets - bewertet werden. Und vielleicht (hoffentlich) gibt es dann auch schon Neuigkeiten zu einem deutschlandweiten Ticket für Studierende.

In jedem Fall werden wir euch über alle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

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Die Bilder von der Semestereröffnungsparty sind da!

Die Fotos von der SEP im Sommersemester 2023 im Downtown sind jetzt in der Cloud verfügbar

 

Die Semestereröffnungsparty vom 4. April im Downtown war DER HAMMER!!

Vielen Dank an alle die da waren! Und natürlich auch an alle, die fleißig unterstützt haben, um die Party überhaupt zu realisieren!

Die Fotos von der Party sind nun da. Schaut doch mal rein!

(Story) Bilder Semestereröffnungsparty Downtown SoSe 2023

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