Geltungsbereich des Semestertickets
Grundsätzliches
Für das Semesterticket gibt es drei verschiedene Verträge.
Zum einen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in und um Dresden.
Zum anderen für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Sachsen.
Und dann gibt es noch den für den Fahrradverleih (MOBIbike/nextbike) in Dresden und weiteren Städten in Deutschland.
Je nachdem wo im Geltungsbereich ihr euch aufhaltet, gibt es also unterschiedliche Regelungen. Die Regelungen findet ihr im Folgenden (ÖPNV, SPNV, Fahrradverleih). Sollten hier aufgeführte Regelungen von Zugpersonal oder anderen nicht anerkannt werden, wendet euch zur Klärung bitte an unseren Bereich Semesterticket.
Geltungsbereich Semesterticket
Allgemeines zum Geltungsbereich
personelle Gültigkeit
Das Semesterticket
- gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument;
- ist nicht übertragbar und gestattet keine Mitnahme weiterer Personen.
zeitliche Gültigkeit
Das Semesterticket gilt:
- im Wintersemester vom 01.09. - 28./29.02.;
- im Sommersemester vom 01.03. - 31.08..
Gültigkeit des Fahrausweises
Das Semesterticket gilt:
- wenn ein Aufdruck für den aktuellen Zeitraum vermerkt ist;
- und nicht, wenn der Aufdruck "XXXXXX" lautet;
- bei guter Lesbarkeit ohne eigenmächtige Veränderungen
- Bei schlechter Lesbarkeit gibt es die Möglichkeit im StudSek den Aufdruck erneuern zu lassen.
räumliche Gültigkeit
Das Semesterticket gilt:
- in allen Verkehrsmitteln im VVO-Gebiet sowie
- in den Nahverkehrszügen folgender Verkehrsunternehmen bis zum letzten Haltebahnhof in Sachsen
- Deutschen Bahn AG: S, RB, RE, IRE
- Länderbahn GmbH (Vogtlandbahn, Trilex) VGB, TL, TLX
- Transdev Regio Ost GmbH: MRB
- Freiberger Eisenbahngesellschaft mbH: FEG
- Erfurter Bahn GmbH: EB, EBx
- Ostdeutschen Eisenbahn GmbH: OE
- City-Bahn Chemnitz GmbH: CB
- Döllnitzbahn GmbH zzgl. Historikzuschlag
- Abellio Rail Mitteldeutschland GmbH (ab Fahrplanwechsel Dez. 2015)
- nicht dazu zählen die Schienengebundenen Sonderverkehrsmittel (Ausnahme Döllnitzbahn) und der Fernverkehr (IC, EC, ICE, CNL, D)
- Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb Sachsens sind grundsätzlich Fahrscheine des jeweiligen Verkehrsunternehmens bis/ab dem letzten Haltebahnhof in Sachsen zu lösen. Fahrscheine des VBB sind in den Reisezentren Dresden Hbf und Dresden Neustadt erhältlich.
- Das Semesterticket gilt zusätzlich zwischen Schkeuditz West und Großkugel
- Eine Nutzung bzw. Aufwertung des Semesterticket auf Züge des fernverkehrs ( bspw. IC/EC, ICE) ist nicht möglich.
- Die Nutzung von Bussen und Straßenbahnen außerhalb des VVO ist nicht möglich.
Details zum Verkehrsnetz können den Karten zum Geltungsbereich entnommen werden:
- Geltungsbereich VVO (VerkehrsVerbund Oberelbe)
- Geltungsbereich SPNV (SchienenPersonenNahVerkehr)
Details zum Geltungsbereich im ÖPNV
VVO
- in allen Nahverkehrsmitteln (d.h. Nahverkehrszug, S-Bahn. Straßenbahn, Bus und Fähre) in der 2. Wagenklasse, jedoch nicht in Sonderverkehrsmitteln (die Bergbahnen in Dresden, die Kirnitzschtalbahn in Bad Schandau, der Stadtrundfahrt Meißen und die Weißeritztal- und Lößnitzgrundbahn)
- das Ticket gilt zusätzlich im jeweiligen Sonderverkehrsmittel nur, wenn der Nutzer seinen Wohnsitz im Umkreis von 800 Metern zur jeweiligen Zugangsstelle (bei den Bergbahnen gilt dies nur für die Bergstation) nachweist. Der Nachweis kann nur mittels einer besonderen Bescheinigung oder eines Vermerks auf dem Semesterticket gegenüber dem Kontrollpersonal erbracht werden
- das Semesterticket gilt nicht in Anrufsammeltaxen (erwerb eines Tickets erforderlich)
- das Ticket gilt nicht auf Linien, die im VVO-Liniennetzplan (s. oben) in der jeweils gültigen Fassung mit einem " * " gekennzeichnet bzw. "grau" oder "hellgrün" dargestellt sind
- das Ticket gilt zusätzlich im ein- und ausbrechenden Verkehr auf folgenden Linien:
Mohorn | Hetzdorf | 333 |
Jacobsthal | Mühlberg | 437 |
Prösen Ost | Elsterwerda/Elsterwerda-Biehla | RB 31 |
Prösen West | Elsterwerda/Elsterwerda-Biehla | RB 45 |
Ortrand | Hosena | RE 15 |
Ortrand | Ruhland | RE 18 |
Ruhland | Hosena | RE 11 |
Spreetal, Wohnlager II | Vattenfall | SP 161 |
Zerre | Spremberg | 160 |
Uhyst | Boxberg | 155 |
Uhyst | Rauden | 156 |
Hermsdorf | Oppitz | 156 |
Hermsdorf | Königswartha | 154 |
Caminau | Königswartha | 103/168 |
Rachlau | Königswartha | 162 |
Naußlitz | Königswartha | 187 |
Ralbitz | Königswartha | 187 |
Burkau Anbau | Bischofswerda | 182 |
Hauswalde, Waldeingang | Bischofswerda | 305 |
Oberottendorf | Bischofswerda | 264 |
Hohwald, Hohwaldschänke | Steinigtwolmsdorf | 267 |
Details zum Geltungsbereich im SPNV
Das Semesterticket kannst du für Fahrten mit dem Regionalverkehr innerhalb Sachsens nutzen. Dabei ist das Ticket jeweils bis zum letzten Halt des jeweiligen Zuges innerhalb Sachsens gültig. In Abweichung davon gilt das Semesterticket auf der S3 der S-bahn Mitteldeutschland bis/ab Großkugel (Sachsen-Anhalt), Kleinbahnen (Schmalspurbahnen) mit Ausnahme der Döllnitzbahn und Züge des Fernverkehrs, die innerhalb Sachsens verkehren (ICE, IC/EC, CNL/EN) können mit dem Ticket nicht genutzt werden. Das bedeutet also, dass das Ticket nicht in Straßenbahnen und Bussen außerhalb des VVO gilt. Das Ticket kann also nicht in Leipzig, Chemnitz, Zwickau oder Chemnitz im ÖPNV genutzt werden, sondern nur für die Fahrt mit dem Zug von Dresden nach Leipzig, Zwickau oder Chemnitz (oder eben zu anderen Zielen in Sachsen). Für Fahrten von/nach Zielen außerhalb Sachsens sind grundsätzlich Fahrscheine des jeweiligen Verkehrsunternehmens bis/ab dem letzten Haltebahnhof in Sachsen zu lösen.
Kombination mit Länderticket
Eine Kombination von Semesterticket und Länderticket ist mit den folgenden Länder-Tickets zulässig:
- Bayern-Ticket
- Bayern-Ticket Nacht
- Bayern-Böhmen-Ticket
- Brandenburg-Berlin-Ticket
- Brandenburg-Berlin-Ticket Nacht
- Sachsen-Anhalt-Ticket
- Thüringen-Ticket
Transitstrecken
Das Semesterticket gilt im Transitverkehr auch auf folgenden Strecken außerhalb Sachsen:
- KBS 530: gilt in Thüringen nur im Transitverkehr zwischen den Haltepunkten Crimmitschau bzw. Meerane und Regis-Breitingen
- KBS 228: gilt in Brandenburg nur im Transitverkehr zwischen den Haltepunkten Beilrode und Ruhland.
- Bei einem Zustieg innerhalb der Transitstrecken ist eine Fahrkarte bis zum ersten fahrplanmäßigen Haltepunkt des Geltungsbereiches zu lösen. Sollte auf Grund der nicht durchgehenden Zugverbindung ein Umstieg innerhalb der Transitstrecke notwendig sein (z.B. in Gößnitz oder Falkenberg (Elster)), so ist dies gestattet!
Anschlussfahrten innerhalb des MDV
Ab sofort muss bei Anschlussfahrten an das Semesterticket im Mittdeldeutschen Verkehrsverbund (MDV) der anschließende Verbundfahrschein erst ab dem letzten Halt in Sachsen gelöst werden.
Fahrscheine sind bei der Mittdeldeutschen S-Bahn aufpreisfrei beim Zugbegleiter erhältlich, sofern man sich direkt nach dem Einstieg meldet.
Beispiel: Bisher war es bei der Fahrt von Dresden nach Halle notwendig ein MDV Ticket ab Leipzig HBF zu lösen, da der Anschlussfahrschein an der Landesgrenze im Zug nicht entwertet werden konnte. Da nun Tickets beim Zugbegleiter erhältlich sind (sofern man sich direkt nach dem Einstieg meldet), reicht es in der S-Bahn ein Ticket ab dem letzten Halt in Sachsen (Flughafen Leipzig/Halle bzw. Großkugel) nach Halle zu lösen. [1]
(MDV-)Fahrkarten sind einerseits beim Zugbegleiter erhältlich, andererseits könnt ihr auch unentwertete Tickets (insbesondere bei 4-Fahrtenkarten ist das gar nicht anders möglich) durch den Zugbegleiter entwerten/stempeln lassen.
Wichtig ist nur, dass ihr euch gleich beim Einsteigen in die S-Bahn beim Zugbegleiter meldet! Eine unkompliziertere Variante kann auch die Nutzung des Handytickets "easy.GO" für den MDV sein.
Hinweis: Die Tarifbestimmungen zum SPNV-Semesterticket sind bezüglich Anschlussfahrten im MDV veraltet!
Fahrrad- und Hundemitnahme
Regelung im VVO
- auf das Semesterticket kann ein Fahrrad oder ein Hund in den Nahverkehrsmitteln nur zu den folgenden aufgeführten Zeiten unentgeltlich mitgenommen werden:
Busse und Straßenbahnen | Montag bis Freitag | 19 Uhr bis 4 Uhr |
Sonnabend, Sonntag und Feiertage | ganztägig | |
Nahverkehrszüge | Montag bis Freitag | 19 Uhr bis 4 Uhr |
Sonnabend, Sonntag und Feiertage | keine unentgeltliche Mitnahme | |
Fähren zum VVO-Tarif | täglich | ganztägig |
Außerhalb der oben aufgeführten Zeiten gilt die Mitnahme eines Fahrrades oder Hundes wie folgt:
- pro Fahrrad oder Hund ist bei Fahrten in einer Tarifzone eine Fahrradtageskarte der Preisstufe 1, bei Fahrten in zwei oder mehr Tarifzonen eine Fahrradkarte der Preisstufe Verbundraum erforderlich
- die Fahrradkarte gilt ab Entwertung bis 4 Uhr des Folgetages
- für die häufige Mitnahme eines Fahrrades oder eines Hundes (nicht beides gleichzeitig) in den Nahverkehrsmittel im VVO lohnt sich die Nutzung einer Fahrradmonatskarte
Regelung außerhalb des VVO
- bei Fahrten aus dem/in den VVO heraus/hinein ist generell der Erwerb einer Fahrradtageskarte der DB AG zum Preis von 5,00 Euro erforderlich
- für Fahrten innerhalb des sächsischen Teilgebietes des MDV gilt die dortige allg. kostenlose Fahrradbeförderung.
- eine kostenlose Fahrradmitnahme bei der Überfahrt der Verbundgrenze MDV-VVO ist zu den kostenlosen Fahrradbeförderungszeiten (siehe oben) des VVO möglich
Nutzung von MOBIbike
Verknüpfung des Accounts
Erstellt euch einen Account in der nextbike-App oder auf der Website. Bei der Registrierung gebt ihr außer E-Mail-Adresse und Telefonnummer noch nichts weiter an und klickt auf "zahlungspflichtig bestellen" (keine Angst, da kommen keine Kosten auf euch zu!).
Anschließend könnt ihr unter "Mein Konto > Partner" die Verknüpfung mit dem Semesterticket der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden herstellen. Ihr werdet aufgefordert euren Hochschul-Login einzugeben. Sobald ihr das getan habt, sollte bei der Übersichtsseite ein Häkchen bei "Semesterticket HTW Dresden" zu sehen sein.
Wer bereits ein nextbike-Konto besitzt, wurde eventuell schon per Mail zur Aktualisierung der Verknüpfung aufgefordert. Klickt einfach auf den Link in der Mail und geht wie oben beschrieben vor. Wer die Mail nicht erhalten haben sollte, kann natürlich ebenso nach Login im Konto die Verknüpfung vornehmen.
Konditionen
Pro Ausleihe sind die ersten 30 Minuten kostenlos. Für jede weitere halbe Stunde zahlt ihr 1 € bis zu einem Höchstbetrag pro Tag von 15 €.
Ihr könnt auch bis zu vier Fahrräder über einen Account ausleihen. Dann gilt der Tarif aber nur für das erste ausgeliehene Rad, der Rest richtet sich nach dem Basistarif. Fahrräder können aus der Ferne bis zu 10 Minuten vor Fahrtantritt reserviert werden.
Zurückgeben könnt ihr die Räder kostenfrei an auf der Karte blau gekennzeichneten Straßen und virtuellen Stationen. Wenn ihr das Rad an einem MOBIpunkt abgebt, sammelt ihr jedes Mal 10 Freiminuten. Diese Freiminuten können angesammelt werden. Wer es schlau anstellt, kann sich so eine komplett kostenfreie Nutzung ermöglichen. ;)
Übrigens gibt es auch am Campus Pillnitz einen MOBIpunkt und virtuelle Stationen!
Wer das Fahrrad innerhalb der rosa gekennzeichneten Flexzone abgibt, zahlt 1 € Gebühr. Wird ein Fahrrad außerhalb des Rückgabegebietes abgegeben, müsst ihr mit einer Gebühr von 20 € rechnen.
Auch eine anteilige (monatsweise) Befreiung oder Rückerstattung wird wie beim Semesterticket durch uns möglich sein. Das wird dann natürlich automatisch mit eingerechnet, wenn ihr einen Antrag zum Semesterticket bei uns stellt.
Und ihr könnt deutschlandweit auch in fast allen anderen Städten nextbike-Räder unter den gleichen Konditionen nutzen! Davon ausgenommen sind Bremen, Nürnberg, Usedom, Kiel und München.
Rückerstattung
Sonderkündigungsrechte für bestehende Zeitkartenverträge
- Abo-Monats- und Jahreskarten für SPNV-Strecken in Sachsen und Tarifzonen des VVO können vom 1. September bis zum 10. Oktober gemäß einem Sonderkündigungsrecht bei dem jeweiligen Verkehrsunternehmen gekündigt werden. Jahreskarten werden anteilig zurückerstattet.
- Für BahnCards besteht kein Sonderkündigungsrecht, da diese von der DB Fernverkehr verkauft werden.
Befreiung und Rückerstattung
- Eine Befreiung bzw. eine (anteilige) Rückerstattung vom Semesterticket ist auf Antrag beim StuRa unter Nachweis eines Aufenthaltes außerhalb des VVO-Gebietes möglich. Der Nachweis kann für ein Praktikum, eine Abschlussarbeit oder einen Aufenthalt im Ausland sein.
- Zu einem Urlaubssemester ist eine anteilige Rückerstattung des Semestertickets über den StuRa möglich.
- Näheres zu einer Befreiung oder Rückerstattung bei Informationen zum Antrag zum Semesterticket.
Beratung
Bei Fragen zum Semesterticket (oder damit verbunden Problemen oder Wünschen) könnt Ihr den Bereich Semesterticket über ticket@stura.htw-dresden.de per Mail kontaktieren.