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Möglichkeit zur vorübergehende Überbelastung von Stellen für die Einarbeitung von neuen Angestellten

23/24-03-26: Möglichkeit zur vorübergehende Überbelastung von Stellen für die Einarbeitung von neuen Angestellten

 

Antrag

Antragstellerin

Beauftragung Nachhaltigkeit
(im Zusammenwirken mit) Referat Personal

Antragsdatum

2023-10-12

Antragstext

Der StuRa möge beschließen bei besonderen Umständen - klassischer Weise die Einarbeitung von nachfolgenden Angestellten - die Möglichkeit zu schaffen den üblichen Umfang von Stellen vorübergehend überschreiten zu können.

Begründung zum Antrag

grundsätzlicher Ansatz

Ursprünglich wurde ein Antrag vorübergehende Stelle Einarbeitung Assistenz der Geschäftsführung 2023/2024 vom Referat Personal gestellt. Dabei wurde (aus Sicht der Beauftragung Nachhaltigkeit) ein eigentlich "grundsätzliche" Fragestellung aufgeworfen. Sie kann (soll) mit diesem Antrag beantwortet werden.

tl;dr

Die Ordnungen vom StuRa verunmöglichen es aktuell, dass es vorübergehend Stellen zur Einarbeitung geben soll, da die Obergrenze für die Beschäftigung von Angestellten das nicht mitgedacht hat. Das soll geändert werden.

Zweckmäßigkeit der grundsätzlichen Änderung

Der StuRa hat in § Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen StuRa-AE-O festgelegt welchen Umfang er an Stellen hat. Damit wird festgelegt welches Maß der StuRa langfristig an Stellen - und damit auch an Ausgaben - haben möchte, beziehungsweise haben kann.

Jedoch gibt es besondere Umstände, die über die Jahre schon einmal passieren können. Ein erwartbarer Fall ist die Einarbeitung von neuen Angestellten. Theoretisch müsste dazu wohl die Ordnung dann immer Mal geändert werden.

Vermutlich sind sich alle einig, dass die Einarbeitung von neuen Angestellten - insbesondere auch für längerfristig konzeptionierte Stellen - sinnvoll ist. Um grundsätzlich gut geeignet Bewerberinnen, denen aber das (besondere) Wesen vom StuRa nicht geläufig ist, einstellen zu können, braucht es eine Einarbeitung, um sie möglichst einfach mit den Besonderheiten des Wirkens in einer studentischen Selbstverwaltung und der Verortung in der HTW Dresden vertraut zu machen.

Die Dauer der Stelle zur Einarbeitung sollte grundsätzlich (höchstens) die Dauer der Probezeit der einzuarbeitenden Stelle betragen.

Der Umfang der Stelle zur Einarbeitung sollte grundsätzlich (höchstens) den gleichen Umfang der einzuarbeitende Stelle betragen.

Zweckmäßigkeit für vorübergehende Stellen zur Einarbeitung

Die Arbeit im StuRa ist sehr speziell, was insbesondere für die Einarbeitung für eine langfristige Stelle, wie aktuell die Stelle Assistenz der Geschäftsführung, aber grundsätzlich beispielsweise auch die andere langfristige Stelle Sachbearbeitung und Assistenz der Verwaltung gilt. Insbesondere bei langfristigen Stellen ergibt sich die Besonderheit dadurch, dass (nahezu) keine der anderen Beschäftigten im gleichen großen Umfang einer hauptamtlichen Tätigkeit nachgeht. Nahezu alle sind Studentinnen, die ehrenamtlich mitwirken und selbst vergleichsweise (zu einem üblichen Betrieb) wenig eigene Erfahrungen haben.

Trotz dem hohen Maß beim Anspruch zur eigenständiger Einarbeitung ist es sehr schwierig - als auch wenig effizient und effektiv - ohne eine solide Einarbeitung die Stelle langfristig zu besetzen. Dem soll durch eine möglichst gezielte Einarbeitung mit der Weitergabe von Erfahrungen und der Vermittlung vom Wesen des StuRa (HTW Dresden) Abhilfe geschaffen werden. Der StuRa verfügt aktuell über einige wenige (derart) Erfahrene. Es gibt dazu einzelne Mitglieder aus den vergangenen Legislaturen, als auch bisherige Angestellte. Sie sollen durch ein Beschäftigung dazu verpflichtet werden die Einarbeitung durchzuführen und eine große Arbeitskraft von neuen Angestellten alsbald schöpfen.

Kostenposition im Haushaltsplan

Angestellte

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der Ausschuss Finanzielles, der für die StuRa-AE-O zuständig ist, soll für die bestmögliche Formulierung (samt Begründung & Co) der StuRa-AE-O sorgen.

Ausfertigung StuRa-AE-O
samt Begründung StuRa-AE-O

Schaffung von entsprechenden Stellen im Bedarfsfall
(aktuell Stelle Einarbeitung Assistenz der Geschäftsführung 2024, als Ergänzung für die anstehende Besetzung der Stelle Assistenz der Geschäftsführung)

Anlagen

Änderung der StuRa-AE-O

Ersetze

§ Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen

 

 

  1. 1Zur Erledigung von den grundständigen Aufgaben, insbesondere auch Verwaltungsaufgaben, hat der StuRa Angestellte im Umfang von bis zu zwanzig Stellen als Viertel einer Beschäftigung in Vollzeit.

    2Zur Unterstützung für die Erledigung von den Aufgaben, insbesondere Verwaltungsaufgaben, hat der StuRa Angestellte im Umfang von einer Stelle einer Beschäftigung in Vollzeit.

durch

§ Bewältigung des Aufwandes durch einzelne Stellen

 

 

  1. 1Zur Erledigung von den grundständigen Aufgaben, insbesondere auch Verwaltungsaufgaben, hat der StuRa Angestellte im Umfang von grundsätzlich bis zu zwanzig Stellen als Viertel einer Beschäftigung in Vollzeit.

    2Zur Unterstützung für die Erledigung von den Aufgaben, insbesondere Verwaltungsaufgaben, hat der StuRa Angestellte im Umfang von grundsätzlich einer Stelle einer Beschäftigung in Vollzeit.

    3Darüber hinaus kann der StuRa vorübergehend bei besonderen Umständen weitere passende Stellen haben.

.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

3. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 4

Beschlussdatum

2023-10-17

Beschlussfähigkeit

11 (anwesende Stimmberechtigte) von 15 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 2
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Ausfertigung

2024-02-19 2024-02-19

 

 

 

 

Paul Riegel Oliver-Michael Fischer
Assistenz zur GeschäftsführungMitglied im Präsidium

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