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Rückerstattung des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2021 für ausländische Studierende ohne Studium

2021-06-14: Rückerstattung des Semesterbeitrages für das Sommersemester 2021

 

Antrag

AntragstellerIn

Ausschuss Finanzielles

Antragsdatum

2021-04-26

Antragstext

Der StuRa möge beschließen ausländischen Studentinnen, die das Studium an unserer Hochschule wegen der andauernden Pandemie (auf Grund von COVID-19) nicht antreten können, den Semesterbeitrag (der Studentinnenschaft) zurückzuerstatten. Dies betrifft den Beitragsanteil für das Semesterticket, den Fahradverleih als auch den Beitragsanteil für die studentische Selbstverwaltung. Den Beitragsanteil des Semesterbeitrages für das Studentenwerk kann nicht durch den StuRa erstattet werden.

Begründung zum Antrag

Auch im aktuellen Sommersemester 2021 hatten ausländische Studentinnen die Absicht an unserer Hochschule zu studieren und immatrikulierten sich, auch mit der Entrichtung vom Semesterbeitrag. Einige - mutmaßliche viele - konnten das Studium an unserer Hochschule aber nicht antreten, da es weiterhin massive Beschränkung zur Einreise und zum Aufenthalt gibt.

Die Betroffenen sollen aber den Semesterbeitrag weitestgehend zurückerstattet bekommen (können). Grundsätzlich gibt das unsere Beitragsordnung aber nicht her.

Wer angibt das Studium an unserer HTW Dresden nicht angetreten zu haben - somit auch beispielsweise nicht in den Genuss vom Semesterticket und anderen Leistungen gekommen zu sein - soll möglichst einfach den Semesterbeitrag in voller Höhe zurückerstattet bekommen können. (Habt ein schönes Semester, wenn ihr schon nicht mit uns gemeinsam studieren könnt!)

Also der gesamte Beitrag der Studentinnenschaft - so selbst auch der Beitragsanteil für die studentische Selbstverwaltung - soll zurückerstattet werden. Den Beitrag des Studentenwerkes kann nicht durch den StuRa erstattet werden.

Kostenposition im Haushaltsplan

Beitragseinnahmen der Studierenden

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Dieser Beschluss hat solange Gültigkeit, bis die Krise von offizieller Stelle (Hochschule, Landesregierung, Bundesregierung) als beendet erklärt wird.

Die nachfolgende Legislatur sollte über diese Reglung für das aktuelle Sommersemester informiert werden, sodass sie womöglich einen gleichartigen Antrag für das nachfolgende Semester befassen kann.

Das Original ist eine Kopie vom Beschluss der Legislatur 2020, gefasst durch die Sprecherinnen (heutzutage als Vorstand bezeichnet).

Anlagen

Beschluss COVID-19! Rückerstattung Semesterbeitrag ausländische Studierende (2020-a1-003)

Änderungsanträge

 

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

6. Sitzung Plenum StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2021-05-04

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, ausländischen Studentinnen, die das Studium an unserer Hochschule wegen der andauernden Pandemie (auf Grund von COVID-19) nicht antreten können, den Semesterbeitrag (der Studentinnenschaft) zurückzuerstatten. Dies betrifft den Beitragsanteil für das Semesterticket, den Fahradverleih als auch den Beitragsanteil für die studentische Selbstverwaltung. Den Beitragsanteil des Semesterbeitrages für das Studentenwerk kann nicht durch den StuRa erstattet werden.

Ausfertigung

2021-05-11
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

Unterzeichnung

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