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Forderung für den Beginn von Prüfungen nach dem Sonnenaufgang

2021-1s-09: Forderung für den Beginn von Prüfungen nach dem Sonnenaufgang

 

Antrag

AntragstellerIn

(Ausschuss Inhaltliches)

AStA

(Referat Qualitätsmanagement?)

(Referat Studium?)

Johann Boxberger

Antragsdatum

2021-08-02

Antragstext

Der StuRa möge beschließen zu fordern, dass Prüfungen frühestens zwei Stunden nach dem Sonnenaufgang beginnen.

Begründung zum Antrag

Leistungsfähigkeit beim "Aufstehen in der Nacht" sorgt unnötig für Probleme und Leistungsunterschiede Kraft "Körperlichkeit".

BTW: Die Idee ist nicht neu: 4. Sitzung Referat Studium 2018#TOP 3 Humanisierung der Tageszeit für Prüfungen

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO

Reglung in der Muster-SPO, etwa in Anlehnung an B. Außenbeflaggung II. Flaggen Nr. 7 Satz 1 VwV Beflaggung

Anlagen

Formulierungsvorschlag MusterSPo

Prüfungen

beginnen

frühestens 2 Stunden nach Tagesanbruch

, jedoch nicht vor 9 Uhr,  

und

spätestens bei Sonnenuntergang

und

enden

spätestens 2 Stunden nach Sonnenuntergang

, jedoch spätestens 21 Uhr.

Website timeanddate.de mit der Darstellung vom Tageslicht über das Kalenderjahr, insbesondere für 2022-02

https://www.timeanddate.de/sonne/deutschland/dresden?month=2&year=2022

Änderungsanträge

Der StuRa möge beschließen zu fordern, dass Prüfungen frühestens 8 Uhr beginnen.
--> Von Antragstellerin zurückgezogen

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

1. Sitzung Sommer StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 8

Beschlussdatum

2021-08-10

Beschlussfähigkeit

5 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 5
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, zu fordern, dass Prüfungen frühestens zwei Stunden nach dem Sonnenaufgang beginnen.

Ausfertigung

2021-08-17
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

Unterzeichnung

 

 

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Stephan Rankl
Stephan Rankl sagt
03.08.2021 00:14

Wird nicht ständig beflaggt, beginnt die Beflaggung bei Tagesanbruch, jedoch nicht vor 7 Uhr, und endet bei Sonnenuntergang, jedoch spätestens 19 Uhr. Erstreckt sich die nichtständige Beflaggung auf mehrere Tage, so sind die Flaggen am letzten der angeordneten Tage einzuholen.