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Anschaffung Lastenrad

2021-1s-04: Anschaffung eines Lastenrades für den StuRa

 

Antrag

AntragstellerIn

Johann Boxberger

Antragsdatum

2021-06-28

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, ein Lastenfahrrad für bis zu 10.000 € anzuschaffen.

Das Lastenrad sollte folgende Anforderungen erfüllen:

  • serienmäßig und fabrikneu
  • Elektrische Unterstützung beim Antrieb bis 25km/h
  • Nutzlast von mindestens 120kg
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind und mehr Volumen als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.

Für Reparaturen und Betriebskosten sind jährlich etwa 400€ zu veranschlagen, was wie auch der Betrieb des Lastenrads Teil der KontO sein sollen.

Begründung zum Antrag

Die HTW vertritt nach außen ein technisches, ökonomisches und ökologisches Profil. Diesem Ansatz sollte auch der StuRa folgen.

Mit den oben genannten Spezifikationen ist das Lastenrad durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Höhe von 25% des Anschaffungswerts, aber maximal bis 2.500€, förderfähig. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts gehört der StuRa auch zu den Antragsberechtigten. Bei ordnungsgemäßer Beantragung fallen für den StuRa also Kosten von nicht mehr als 7.500€ an.

Ein Lastenrad kann viele einzelne Autofahrten ersetzen, die oft nur wenige Kilogramm transportieren und damit die CO2-Bilanz des StuRa und seiner Veranstaltungen verbessern. Transporte zwischen den beiden Campussen der HTW können außerdem über den Elberadweg und damit abseits vom Straßenverkehr und Stau erledigt werden. Die Transporte können durch jeden durchgeführt werden, ein Führerschein oder etwa eine Carsharing-Mitgliedschaft ist nicht mehr nötig. Mit der Rückkehr zu Präsenzveranstaltungen wird auch der StuRa seine üblichen Veranstaltungen wieder aufnehmen, wozu mindestens eine Weihnachtsfeier, eine ESE, eine KoSe und eine Maifeier in Pillnitz gehören.

Mit einer Zur-Verfügung-Stellung des Lastenrads mindestens für die Studierenden der HTW wird auch den Aufgaben nach §24 Abs. 3 SächsHSFG entsprochen: Einerseits wird die wirtschaftliche Selbsthilfe unterstützt, andererseits kann sich der StuRa demonstrativ zur dringend benötigten Verkehrswende auch in Dresden bekennen (Mit der Unterstützung des ADFC, FridaysForFuture, XR und anderen hat sich der StuRa bereits indirekt zur Verkehrswende bekannt) und so einen Beitrag zur politischen Bildung und zum staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstsein der Studierenden leisten. Die Studierenden kommen darüber hinaus in den Genuss, ein Lastenrad testen zu können und sich seiner Vor- und Nachteile zu versichern, ohne selbst eines anschaffen zu müssen. Auf die gemachten Erfahrungen können die Studierenden auch bei Entscheidungen im späteren Berufsleben zurückgreifen. Zu guter Letzt kann der StuRa mit entsprechender Gestaltung des Lastenrads auch öffentlichkeitswirksam auftreten und sich den Studierenden ins Gedächtnis rufen.

Kostenposition im Haushaltsplan

 

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Für das Lastenrad soll eine Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle eingeholt werden, welche 25% der Anschaffungssumme und maximal 2500€ fördert. Ggf. ist eine Förderung durch die Hochschule zu erfragen.

Das Lastenrad soll vorrangig dem StuRa und der Studentinnen- und Studentenschaft zur Verfügung stehen. Darüber hinaus kann es der Allgemeinheit über Frida und Friedrich, einem Projekt des ADFC Dresden, zur Verfügung gestellt werden.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

1. Sitzung Sommer StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 4

Beschlussdatum

2021-08-10

Beschlussfähigkeit

5 (anwesende Stimmberechtigte) von 8 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 2
Nein 3
Enthaltung 0

abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa lehnte ab, ein Lastenfahrrad für bis zu 10.000 € anzuschaffen.

Ausfertigung

2021-08-17
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

Unterzeichnung

 

 

 

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Karsten Scharfenberg
Karsten Scharfenberg sagt
24.06.2019 13:51

Ich stelle mir noch einige Fragen:
1. Wo soll das Lastenrad untergebracht werden? Muss ja ein Platz mit Steckdose sein.
2. Wer kümmert sich um die herrausgabe und wiederannahme sowie Kontrolle auf entstandene Schäden ?
3. Wurde den mal eine umfrage bei alle Mitgliedern der Gremien/FSR gemacht ob es überhaupt Leute gibt die es nutzen möchten oder ist das wieder ein Verlangen einzelner?
4. Seit wann Beschließen wir wieder Blanko Anträge ohne 3 Preisvergleiche?

Hannes Gūnther
Hannes Gūnther sagt
21.07.2021 17:13

Bevor wir ein Lastenfahrrad anschaffen, sollten wir prüfen, inwieweit überhaupt der Bedarf besteht. Es ist möglich, kostenlose Lastenräder in Dresden zu leihen (https://friedafriedrich.de/), aus meiner Sicht spricht nichts dagegen die bereits vorhandenen Kapazitäten zu nutzen, um die im Antrag genannten Zwecke (Transport von Gütern nach Pillnitz etc.) zu erfüllen. Mir ist keine derartige Nutzung bekannt, auch nicht von der Antragstellerin selbst. Sollte sich herausstellen, dass der StuRa Angebote zur kostenlosen Nutzung von Lastenfahrrädern übermäßig nutzt bzw. die Kapazitäten der von anderen Anbieterinnen zur Verfügung gestellten Rädern stehst knapp ist, halte ich es für sinnvoll über ein solches Investment nachzudenken. Solange aber weder eine Nutzung der vorhanden (kostenlos nutzbaren) Lastenräder stattfindet, noch die bestehenden Angebote kapazitätstechnisch ausgeschöpft sind, sollte der StuRa seine Kapazitäten und das Geld der Studiz lieber für andere Projekte nutzen. Ein Kittelverleihsystem würde mir da beispielsweise einfallen - wobei der Transport der Kittel zwischen den Standorten selbstverständlicherweise per Lastenrad erfolgen sollte! ;)