Aktuelles
Die Entscheidungen sind gefallen!
Die durch den Senat am 12.05.2020 beschlossene Rahmenprüfungsordnung soll für eine Erleichterung für uns Studierende sorgen. Wir möchten euch die getroffenen Regelungen noch genauer erläutern, da uns bereits einige Anfragen bzgl. Verständnisschwierigkeiten zugingen.
Unter anderem sind die folgenden Punkte beschlossen wurden:
Es wird eine aufgespaltene Prüfungsphase geben. Dies bedeutet einen zusätzlichen Prüfungsabschnitt vom 14.09.2020 bis 02.10.2020, welcher dem Sommersemester zugeordnet ist.
Wichtig zu beachten ist hierbei, dass es nicht geplant ist, dass Prüfungen mehrfach angeboten werden. Es wird also ein Teil der Prüfungen im Prüfungsabschnitt im Juli und der andere Teil der Prüfungen im Prüfungsabschnitt im September angeboten werden. Dies betrifft mindestens alle schriftlichen Prüfungsleistungen.
- Die Bekanntgabe der Prüfungstermine (Tag, Ort, Uhrzeit) für Juli erfolgt mindestens 3 Wochen vor der jeweiligen Prüfung.
- Die Bekanntgabe der Prüfungstermine (Tag, Ort, Uhrzeit) für den September erfolgt mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Prüfung.
- Eine Ausnahme bilden die mündlichen Prüfungen. Hier müssen wie üblich nur Tag und Ort bekannt gegeben werden. Die Uhrzeit müsste euch spätestens 2 Wochen vorher separat bekannt gegeben werden.
- Die Lehrveranstaltungen für das Wintersemester beginnen am 12.10.2020.
- Der reguläre Semesterbeginn bleibt jedoch weiterhin der 01.09.2020.
- An der vorlesungsfreien Zeit hat sich unserer Ansicht nach nichts geändert. Obwohl wir bereits Informationen von einigen Studis erhalten haben, dass im August u.a. Praktika stattfinden sollen und Lehrveranstaltungen wohl "nachgeholt" werden, liegen uns diesbezüglich keine offiziellen Informationen vor.
Alle erbrachten Prüfungsleistungen in beiden Prüfungsabschnitten des Sommersemesters 2020 können abgelehnt werden. Im Falle der Ablehnung ist die Prüfungsleistung im selben Prüfungsversuch erneut abzulegen, wobei das zweite Prüfungsergebnis zählt.
Die Ablehnung der Prüfungsleistung muss bis zum 30.11.2020 schriftlich gegenüber dem Prüfungsamt erfolgen.
Was allerdings passiert, falls Prüfungsergebnisse nicht bis zum 30.11.2020 bekannt gegeben werden, wissen wir nicht. Allerdings sind die Prüfungen innerhalb von 4 Wochen nach der jeweiligen Prüfung durch den Prüfenden zu bewerten. Solltet ihr also nach 4 Wochen keine Ergebnisse haben, so können wir euch nur empfehlen dies umgehend dem jeweiligen Prüfungsausschuss zu melden.
Prüfungsleistungen, die in beiden Prüfungsabschnitten des Sommersemesters 2020 abgelegt und nicht bestanden werden, gelten als nicht durchgeführt.
Eine Abmeldung von einzelnen Prüfungen ist für das SoSe 2020 nicht notwendig, da die Prüfungen auch bei einer "5.0 u.e." als nicht durchgeführt gewertet werden.
Noch ein wichtiger Hinweis: Solltet ihr eine Prüfungsleistung nicht bestehen oder das Prüfungsergebnis ablehnen, werdet ihr durch das Prüfungsamt zur nächsten Prüfungsphase im Wintersemester 2020/21 automatisch angemeldet. Möchtet ihr aber die Prüfung erst im kommenden Sommersemester 2021 schreiben (z.B. weil ihr noch mal das Modul als Präsenzlehrveranstaltung belgen wollt), so müsstet ihr euch von dieser Prüfung vor der kommenden Prüfungsphase im Wintersemester 2020/21 eigentständig abmelden.
Alternative Prüfungsleistungen können in Absprache mit dem Prüfenden bis zum Ende des Sommersemesters (31.08.2020), unter Ausschluss des ersten Prüfungsabschnittes (06.07. bis 25.07.), abgelegt werden. Falls ihr eure Abgabefristen also verschieben wollt oder müsst, solltet ihr schnellstmöglich einen begründeten schriftlichen Antrag, wahrscheinlich beim Prüfungsausschuss, stellen. Wie genau die Absprache mit den Prüfenden erfolgt, ist bisher nicht klargestellt, jedoch solltet ihr natürlich auch hier dringend vorab nachfragen.
Mündliche Prüfungen und alternative Prüfungsleistungen in mündlicher Form können in Absprache mit den Prüfenden über ein von der Hochschule bestimmtes Videokonferenzsystem durchgeführt werden. An diesen Prüfungen dürft ihr nur teilnehmen, wenn ihr diesem Verfahren vorab zustimmt, und erklärt, dass ihr keine Täuschungsabsicht habt, also, dass sich keine Menschen in eurem Raum mit Täuschungsabsicht befinden und ihr auch keine anderen nicht zugelassenen "Hilfsmittel" verwendet. Es soll zu diesem Verfahren vonseiten der Hochschule noch eine Handreichung geben. Vielleicht fragt ihr auch einfach kurz den Prüfenden an, ob sie diese Möglichkeit anbieten werden.
Fristen werden nach §35 Absatz 4 SächsHSFG für das SoSe 2020 nicht berücksichtigt. Außerdem wird das SoSe 2020 für die Fristenberechnung nach §18 Absatz 2 Nr. 7 SächsHSFG nicht einbezogen.
Lasst euch von dem Begriff "Abschlussprüfung" aus dem §35 Absatz 4 SächsHSFG nicht irritieren, dies bedeutet einfach jede Prüfungsleistung, welche für euren Studienerfolg notwendig ist.
Damit sind auch die Fristen für die erste und zweite Wiederholungsprüfung gemeint, also müssen diese in den Prüfungsabschnitten des SoSe 2020 nicht verpflichtend abgelegt werden. Weiterhin wurde uns mitgeteilt, dass dies auch für Freiversuche gelten soll.
Wir möchten die Hochschule jedoch darum bitten, uns Studierenden noch offizielle und ausführliche Informationen (per E-Mail) zukommen zu lassen.
Praktika & Auslandssemester
Bestehen für die Durchführung von Praktika und Auslandsaufenthalten besondere Zulassungsvoraussetzungen, z.B. eine Mindestanzahl von erreichten ECTS-Credits, so müsst ihr einen Antrag an den zuständigen Prüfungsausschuss stellen, um diese eventuell auch dann absolvieren zu können, wenn ihr die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder erfüllen könnt. Dazu ist natürlich eine entsprechende Begründung erforderlich, dass ihr aufgrund des "Prüfungsgeschehens" des SoSe 2020 nicht dazu in der Lage wart bzw. seid, diese zu erbringen. Inwiefern diese Regelung auszulegen ist, hängt wohl vom jeweiligen Prüfungsausschuss ab. Denkt bitte daran, dass es sich dabei um Einzelfallentscheidungen handelt.
Vielleicht gibt es hierzu demnächst ebenso eine Handreichung.
Den genauen Wortlaut findet ihr direkt in der neuen Rahmenprüfungsordnung und Erläuterungen dazu auf der News-Seite der HTW in den FAQ.
Weitere Regelungen
Nichtanrechnung Regelstudienzeit nach § 20 Abs. 5 SächsHSFG
Das Rektorat hat einen Beschluss gefasst, dass das Sommersemester 2020 nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird. Diese Nichtanrechnung erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss im Fall der Regelstudienzeitüberschreitung, d.h. für das auf das Ende der Regelstudienzeit folgende Semester, beantragt werden. Die Möglichkeit der Anrechnung entfällt, wenn ihr den Studiengang wechselt, außer ihr werdet direkt in ein höheres Fachsemester immatrikuliert.
Hierbei ist leider auch uns noch so einiges unklar. Derzeit können wir euch leider nicht erklären, wie genau die Fristüberschreitung gewertet wird oder ob der § 20 Abs. 5 SächsHSFG für diese Situation wirklich einschlägig ist. Wir bitten die Hochschule darum, uns Studierenden dies bitte ausführlich zu erklären.
Dem BAföG-Amt wird es wohl egal sein, was die einzelnen Hochschulen und Universitäten beschlossen haben. Hier muss ein eigener Antrag auf Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gestellt werden. Die Begründung wäre dann ein "wichtiger Grund" (BAföG §15 (3) Punkt 1). Darunter fällt auch, wenn coronabedingt Veranstaltungen oder Prüfungsleistungen ausgefallen sind.
Das Studentenwerk Dresden hat am 06.05.2020 dazu auch eine Pressemitteilung herausgegeben: https://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/newsartikel-4744.html
Auch beim BMBF ist dazu einiges nachzulesen: https://www.bafög.de/keine-nachteile-beim-bafoeg-wegen-corona-756.php
Beim Leistungsnachweis sieht es ähnlich aus.
Auch hier ist es nötig, einen Antrag auf spätere Abgabe des Leistungsnachweises zu stellen. Dies ist analog zur Förderung über die Förderungshöchstdauer möglich. Dass bedeutet beispielsweise, dass es möglich sein sollte, den Leistungsnachweis später einzureichen, wenn coronabedingt Prüfungen nicht abgelegt werden konnten.
Verzögerungen durch fehlende technische Ausstattung bzw. einer Überforderung mit der aktuellen Situation und den neuen Lehr- und Lernmethoden werden dabei nach aktuellen Informationen nicht als Grund für eine spätere Abgabe des Leistungsnachweises gewertet.
Alternativ zur Beantragung der späteren Vorlage des Leistungsnachweises beim BAföG-Amt kann auch ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden, um den Leistungsnachweis trotz fehlender Leistungen zu bekommen. Wie erfolgreich ein solcher Antrag ist, kann leider im Moment nicht gesagt werden.
Zu beachten ist auf jeden Fall noch der folgende Punkt:
Mit der Abgabe des Leistungsnachweises weißt ihr dem BAföG-Amt nach, dass ihr so weit im Studium seid, um dieses in der Regelstudienzeit abschließen zu können. Dies gilt auch, wenn ihr weniger Leistungen erbracht habt, als eigentlich vorgesehen sind und der Leistungsnachweis nur nach dem Antrag an den Prüfungsausschuss positiv ausgestellt wurde.
Studienverzögerungen in der Zeit vor dem Leistungsnachweis kann dann nicht mehr als Begründung für eine Förderung über die Förderungshöchstdauer herangezogen werden.
Wenn ihr jetzt coronabedingt Prüfungsleistungen nicht ablegt, aber trotzdem am Ende des Semesters einen positiven Leistungsnachweis erhaltet, könnt ihr bei der Beantragung der Förderung nach der Regelstudienzeit nicht mehr mit diesen Prüfungen und damit auch Corona argumentieren.
Nach aktuellem Stand wird es im BAföG auch keine generelle Akzeptanz einer Nichtanrechnung des Semesters geben bzw. ein Semester mehr Förderungsdauer für alle Studierenden, sondern es müssen zwingend einzelne Anträge gestellt werden. Es wird im Moment daran gearbeitet, dass diese Anträge relativ einfach bewilligt werden. Dazu gibt es aber noch keine festen Aussagen.
Wir können nur dazu raten, euch vorher dringend beraten zu lassen. Sowohl durch das BAföG-Amt, als auch durch andere Beratungsstellen. Eine Anfrage diesbezüglich an das BAföG-Amt solltet ihr sicherheitshalber schriftlich stellen, damit ihr für die Zukunft auch einen Nachweis habt. Die Folgen sind leider nicht völlig absehbar und können durchaus gravierend sein.
Bitte schaut euch dazu auch dringend die Pressemitteilung des Studentenwerks und die des BMBF an und fragt nach, wenn ihr nicht sicher seid das BAföG-Deutsch verstanden zu haben.
Wenn wir euch an irgendeiner Stelle helfen können, lasst es uns wissen. Wir stehen euch für eure Fragen immer zur Verfügung!
Schwierigkeiten beim Studium ohne Präsenzbetrieb melden und lösen!
Hallo liebe Studis,
auch in dieser außergewöhnlichen Situation sind wir für euch da! Als eure Vertretung arbeiten wir daran, euer Studium den Umständen entsprechend möglichst angenehm zu gestalten. Gerade wir als Referat Studium (studium@stura.htw-dresden.de) brauchen aber eure Mithilfe, um für euch agieren zu können. Wir stehen im engen Austausch mit der Hochschule, damit ein optimaler Semesterablauf gewährleistet werden kann.
Bitte benennt uns möglichst alle Probleme bzgl. eures Studiums. Egal, ob sehr spezielle und persönliche Anliegen oder allgemeine Probleme, bitte wendet euch an uns! Uns sind Fälle bekannt, dass einzelne Studierende bei OPAL keinen Zugang zu Lehrveranstaltungen haben, aber auch Professoren überlegen, die Prüfungsformen zu ändern (z.B. Umwandlung von Laborpraktika in Belege). Natürlich könnt ihr auch positives Feedback geben, auch dafür sind wir da! Wir werden eure Rückmeldungen anonym an die jeweiligen Stelle weiterleiten.
Um euch erst einmal zu beruhigen: Änderungen der Prüfungsformen (und damit der Prüfungsordnung) benötigen grundsätzlich den Beschluss durch die jeweilige Studienkommission und den Fakultätsrat und können somit nicht leichtfertig unternommen werden.
Unter dem Link findet ihr aktuelle Infos zur HTW in der Corona Krise:https://www.htw-dresden.de/hochschule/aktuelles/coronavirus
Um die Situation bestmöglich zu bewältigen, wünschen wir uns kurze, schnelle Rückmeldungen. Gern könnt ihr euch auch melden, wenn ihr Lösungsvorschläge habt - oder gar daran mitwirken wollt.
Euer StuRa
StuRa HTW Dresden stellt Hilfsfonds bereit!
StuRa HTW Dresden stellt Hilfsfonds bereit - Sachsen und Bund schauen zu
Trotz bundesweiter Kritik durch Studierendenschaften, Bündnisse und Länder hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung an Plänen zu Darlehen als einzige Lösung für Studierende in finanziellen Notlagen fest.
Darlehen stellen dazu aber keine adäquate Alternative dar. Dabei wird völlig missachtet, dass Menschen in ihrer Notlage in die Schuldenfalle genötigt werden. Wer vorher schon am Existenzminimum gelebt hat - und dies trifft auf einen Großteil der Studierenden zu - und jetzt einen Kredit aufnimmt, wird auch künftig um seine Existenz bangen und im schlimmsten Fall sein Studium abbrechen müssen.
Meint Florian Fuhlroth, seines Zeichens Sprecher des Studentinnen- und Studentenrats der HTW Dresden.
Dabei machen es schon Länder wie Hessen [1] oder Brandenburg [2] vor, obwohl die Länder die Verantwortung ganz klar beim Bund sehen und Bildungsministerin Karliczek zum Handeln auffordern.
Dazu Jennifer Fröb, Referatsleitung Finanzen:
Dass auch diese Maßnahmen nicht ausreichen und auch nicht ausreichen können, erkennt man klar am Beispiel Hessen, wo die zur Verfügung gestellte Soforthilfe von 250.000 € bereits nach wenigen Stunden aufgebraucht war [3]. Wer hier den Ernst der Lage nicht erkennt und nicht schnellstmöglich reagiert, handelt fahrlässig und muss sich wahrscheinlich für nicht wenige gescheiterte Existenzen verantwortlich zeigen.
Dabei ist es genau diese Art schneller, unbürokratischer Unterstützung, die Studierende jetzt dringend benötigen. Die Mietspekulationen, studentische Krankenversicherung und andere Lebenshaltungskosten müssen irgendwie finanziert werden. Für Menschen, die keine Finanzierung nach BAföG erhalten oder denen in der Krise der Job gekündigt wurde, ist guter Rat jetzt teuer. Stand 2018 beziehen ohnehin nur 13 % der Studierenden BAföG [4].
Wir haben bisher als Unterstützung den Härtefallausschuss gehabt, der Studierenden den Semesterbeitrag erlassen kann. Weil das in dieser Krise bei Weitem nicht ausreichend war, haben wir in Kooperation mit der Hochschule einen Hilfsfonds bereitgestellt [5], der Studierende mit bis zu 600 € monatlich unterstützen soll. Für diesen Hilfsfonds sammeln wir bereits Spenden und haben ihn selbst mit 15.000 € gefüllt. Dieses Geld stammt aus den "Ersparnissen" des StuRa, womit jedoch selbstverständlich nicht allen geholfen werden kann. Absurder Weise haben wir unseren Hilfsfonds am selben Tag veröffentlicht, an dem das Studentenwerk Dresden nur wenige Stunden später bekannt gab, dass ihre jahrelang angesparten Reserven erschöpft sind [6].
Erläutert Philipp Schwuchow, Referatsleitung Soziales und Mitglied im Vergabegremium des Hilfsfonds.
Damit ist klar: Derzeitige Maßnahmen greifen nicht und sind völlig unzureichend. Es ist ein Armutszeugnis, das studentische Vertretungen schneller handeln und effektiv mehr erreichen als die Bundes- oder Landesregierung, obwohl bereits einige an der Landesregierung beteiligte Parteien eine Soforthilfe fordern [7].
Jens Fritze, der sich für das Referat Hochschulpolitik verantwortlich zeigt, erklärt dazu:
Wir rufen das Land und die Hochschulen dazu auf, den Bund und das Bildungsministerium unter Druck zu setzen, da Perspektiven zurzeit faktisch nicht existent sind und nur Verunsicherung und Angst herrschen. Solidarität mit den finanziell schlechter Gestellten ist im Bildungswesen keine idealistische Forderung, sondern eine Notwendigkeit für die Sicherung der Zukunft des Landes. Studierende müssen finanziell abgesichert werden, damit sie jetzt und in Zukunft ihr Studium absolvieren können. Der Druck ist hoch genug, auch ohne den Zwang zur Kreditaufnahme.
Auch Studierende sind ein hilfsbedürftiger Teil der Gesellschaft und gleichzeitig treibende Kräfte unserer Zukunft! Diese stur auf den Arbeitsmarkt zu verweisen, der brechend gefüllt ist und in dem mit Kurzarbeitern und anderen Arbeitssuchenden konkurriert werden muss, trägt ebenso wenig zur Lösung bei wie zinslose Darlehen.
Auch der Verweis auf das Arbeitslosengeld II [8] greift nicht, da die Härtefallregelung ausschließlich Alleinerziehende, Schwerbehinderte und pflegende Studierende auffängt. Das hat uns auch das Jobcenter auf Nachfrage bestätigt. Auch die Berechtigung auf Wohngeld steht für die meisten außer Frage, zumal ein Mindesteinkommen von 600 € dafür schlichtweg nicht erreichbar ist.
Erzählt Claudia Meißner, Studentin der TU Dresden und Mitglied im StuRa HTW Dresden.
Die Zeit zum Zuhören, Hinsehen und Ernstnehmen ist schon lange überschritten.
Deshalb leistet der StuRa, was Bund und Land nicht vermögen: Soforthilfe - jetzt!
[4] https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2280-bafoeg-statistik2018.php
[5] https://nothilfe.htw.stura-dresden.de/
[6] https://www.studentenwerk-dresden.de/wirueberuns/newsartikel-4734.html
[8] https://www.bafoeg-rechner.de/Hintergrund/art-2345-kein-rettungsschirm-fuer-studis.php
Wahl der neuen Prorektor*innen unserer Hochschule
Vor einigen Wochen haben wir unsere neue Rektorin Frau Prof. Dr. rer. nat. Katrin Salchert an der Hochschule willkommen geheißen. Nun steht die Wahl der neuen Prorektorin bzw. des neuen Prorektors Lehre & Studium und Forschung & Entwicklung an. Für diese beiden Posten hat die Rektorin unserer Hochschule jeweils eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten vorgeschlagen:
Frau Prof. Dr. rer. pol. Anne-Katrin Haubold für das Amt als Prorektorin für Lehre und Studium und
Herrn Prof. Dr.-Ing. Gunther Göbel für das Amt als Prorektor für Forschung und Entwicklung.
Morgen, am 21.04.2020 von 18 Uhr bis 19.30 Uhr, findet mit diesen beiden Kandidaten ein hochschulöffentliches Wahlhearing statt. Ihr habt nicht nur die Möglichkeit, bei diesem Wahlhearing zuzusehen und -zuhören, sondern könnt auch aktiv Fragen an die Kandidaten stellen! Denn das gesamte Wahlhearing wird als Live-Stream übertragen, Fragen können schon jetzt und auch während des Hearings als Email an wahlhearing@htw-dresden.de gesendet werden. Den Link zum Live-Stream, sowie weitere Informationen zu den Kandidaten, den Wahlen und dem Wahlhearing findet ihr im internen Bereich unserer Hochschule.
Was haltet ihr von den Kandidaten? Teilt uns eure Meinung gern hier in den Kommentaren mit und helft so unseren studentischen Vertreter*innen im Senat, ihre Wahl zu treffen!
LMDE 4 “Debbie” released!
Im StuRa betreiben wir unserer Rechner mit dem Betriebssystem LMDE (Linux Mint Debian Edition). LMDE bietet einen "schön fertigen" Desktop. Es basiert auf dem universellen Betriebssystem Debian und ist als GNU auch politisch vertretbar.
Nach der Einführung von LMDE als Alternative zu Betriebssystem Ubuntu erfolgte auch die spätere Umstellung auf LMDE 2 und LMDE 3.
Nun ist LMDE 4 erschienen. Yes! Damit wird eine zeitgemäße "Verjüngung" vom in die Jahre gekommen (nun schon oldstable) bereitgestellt.
Wer verteilt das zimtige Stück Software? (Für die Konsistenz kann gern auch eine salzige Brise Konfigurationsverwaltung verwendet werden.)
Bitte unterstützt uns oder nehmt es gar schon direkt selbst in die Hand.
Im Übrigen konnten wir - im Zusammenwirken mit dem Bereich Datenkultur - LMDE stets als "Nehmt doch einfach dieses GNU/Linux!" empfehlen.
Bereich Administration Rechentechnik
Hessen macht es vor! Zieht Sachsen jetzt nach?
Seit Beginn der Corona-Krise wird die Situation für Studierende zunehmend schwieriger. Besonders in finanzieller Hinsicht geraten viele von uns immer stärker unter Druck. In vielen Fällen können die Eltern ihre Kinder im Studium nicht mehr unterstützen, weil sie sich selbst in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden. Dabei finanziert der Großteil der Studierenden, auch bei uns an der HTW Dresden, sein Studium eben über diese Unterstützung unserer Eltern. Für uns Studierenden ist außerdem in einer Vielzahl von Fällen der Nebenjob weggebrochen, mit dem wir unseren Lebensunterhalt neben dem Studium finanziert haben. Dazu kommt, dass die Versorgung teurer geworden ist, da die Mensen der Studierendenwerke geschlossen haben.
Wir fordern deswegen schon lange eine schnelle und unbürokratische Hilfe für Studierende von der Regierung. Die Studierenden sind ein Teil der Zukunft und die gilt es jetzt zu retten. Zahlreiche Petitionen, die wir bereits mit euch geteilt haben, fordern bundesweit dasselbe.
Nun hat endlich ein Land darauf reagiert: In Hessen gab das Wissenschaftsministerium gestern bekannt, dass den Notfonds der hessischen Studierendendenwerke kurzfristig 250.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Daraus sollen Studierende, die ihre Nebentätigkeit durch die Krise verloren haben, einen einmaligen Zuschuss von bis zu 200€ beantragen können. Lest hier mehr dazu.
Es ist nicht viel, aber es ist ein Anfang und genau das, was wir in der jetzigen Situation ganz dringend benötigen. Wir fragen uns, ob und wann das Land Sachsen und vielleicht sogar irgendwann der Bund nachziehen. Wir wünschen es uns sehr, verlassen uns aber nicht mehr darauf und arbeiten deshalb auf Hochtouren an eigenständigen Lösungen.
#Bildungskrise - Jetzt noch einmal alles geben!
In den letzten Tagen und Wochen haben wir Euch immer wieder auf Petitionen, Bündnisse und Forderungskataloge - unter anderem auch unseren eigenen Forderungskatalog - aufmerksam gemacht. Studierende bundesweit leiden massiv unter der Corona-Krise und setzen sich gegen die Ungerechtigkeit, die sie gerade erleben, zur Wehr. Langsam aber sicher finden unsere Ersuche Gehör, aber wir haben immer noch lange nicht die Aufmerksamkeit, die wir dringend brauchen, um wirklich etwas zu bewegen.
Die Online-Demonstration #Bildungskrise, die wir euch schon vor zwei Wochen das erste Mal vorgestellt haben, versucht genau das zu ändern. Die Idee dieser Demo ist es, auf die Probleme von Schüler*innen und Studierenden in den sozialen Netzwerken aufmerksam zu machen, indem so viele Betroffene wie möglich online ihre Geschichte teilen und mit dem Hashtag #Bildungskrise versehen - egal ob auf Instagram, Twitter oder Facebook. Passend dazu könnt ihr ein Bild posten, welches eure schwierige Lage noch anschaulicher macht.
Jetzt geht es in die zweite Runde.
Am 02. April wurde diese Online-Demonstration gestartet und lief ab da für eine Woche. Morgen, am 16.04., soll die Demonstration einen Tag lang wieder aufleben. Jetzt soll noch einmal richtig Druck gemacht werden! Gebt also noch einmal alles, postet was das Zeug hält und nutzt den Hashtag #Bildungskrise, um gemeinsam die Aufmerksamkeit einzufordern, die wir verdienen! Die Demo vor zwei Wochen kam bereits recht gut in der Presse an und hat dazu beigetragen, das Thema publiker zu machen. Das wollen wir morgen noch toppen!
Um 19 Uhr ist dazu morgen Abend außerdem eine Online-Kundgebung geplant. Mehr dazu erfahrt ihr hier.
Pressemitteilung: Studierende verlieren Existenz während sie auf wirklichen Vorstoß des Bildungsministeriums warten
Studierende verlieren Existenz während sie auf wirklichen Vorstoß des Bildungsministeriums warten;
Forderung: Planungssicherheit ohne Neuverschuldung
Die Sprecherinnen und Sprecher des Studentinnen- und Studentenrats der HTW Dresden sind leider nicht überrascht von der Ankündigung der Bildungsministerin Anja Karliczek, zur Sicherung des Unterhalts der Studierenden, welche durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlagen geraten sind, eine Darlehensmöglichkeit zu erschaffen.
Es ist ein weiterer kläglicher Versuch, eine spürbare Sicherheit für Studierende zu generieren. Stattdessen wird erforderlichen, relevanten Lösungen erfolgreich aus dem Weg gegangen.
Dazu Florian Fuhlroth, Sprecherinnen und Sprecher des StuRa HTW Dresden:
"Es war leider zu erwarten, dass echte Maßnahmen noch immer auf sich warten lassen. Bedauerlich, dass die bisherigen "Hilfen", sofern man sie so nennen möchte, Planungssicherheit versprechen möchten, aber tatsächlich nur wenigen Menschen zugute kommen. Bisheriges ist selbstredend zu begrüßen, aber eben auch nur der Tropfen auf dem heißen Stein."
Nachdem man die Freistellung zur BAföG-Anrechnung auf systemrelevante Beschäftigungen ausgeweitet hat, kommt nun eine Ankündigung für ein zinsloses Darlehen, das Studierenden helfen soll, die ihre Nebentätigkeit verloren haben.
Für viele Studierende stellt die Möglichkeit eines Dahrlehens keine adäquate Finanzierungsmöglichkeit dar, da auch in der Zeit nach der Corona-Krise die Möglichkeit, dieses zurückzuzahlen, sehr gering ist. Außerdem erscheint es unwahrscheinlich, dass Personen, die ohnehin zur Finanzierung ihres Lebensunterhalts neben einem Vollzeitstudium arbeiten gehen müssen, die nötigen Ressourcen besitzen, um einen Kredit zu tilgen und sich nicht nur verschulden, sondern weiter belasten.
Hinzu kommt, dass aktuell oftmals argumentiert wird, Studierende, die ihren Nebenjob verloren haben, könnten kurzfristig in der Landwirtschaft oder im Einzelhandel tätig werden. Dabei wird völlig übergangen, dass sich ein Großteil der Studierenden dazu gar nicht der Lage sieht, da die Hochschulen zum großen Teil die Digitalisierung der Lehre bis heute verschlafen haben oder notwendige Präsenzveranstaltungen in eine ungewisse Zukunft verschieben.
Jens Fritze betont als Referatsleitung Hochschulpolitik:
"Die Möglichkeiten, einen geregelten Studienalltag zu absolvieren, sind zurzeit stark eingeschränkt. Das liegt vor allem daran, weil präsentierte "Lösungen" im Regelfall entweder völlig unzureichend sind und Lehrende die Verantwortung auf den Schultern der Studierenden abladen oder auf sich warten lassen, sofern überhaupt Ansätze existieren. Die Resonanz die wir erhalten, ist teilweise erschreckend und macht sprachlos."
Was wie dahergeredet und nach Einzelfall klingt, beruht allerdings auf einer Umfrage, die der Studentinnen- und Studentenrat der HTW Dresden unter der größten Mitgliedergruppe der Hochschule - nämlich den Studierenden selbst - durchgeführt hat.
Diese ergab beispielsweise, dass weniger als die Hälfte der Vorlesungen online stattfinden, wobei sogar 15% gar nicht stattfinden würden.
"Für viele Studierende ist, einen geregelten Alltag zu planen, einfach schlichtweg unmöglich. Viele der Teilnehmenden gaben an, dass sie wenig bis keine Aussagen zu Prüfungen erhalten und mindestens genau so viele gaben an, keine Informationen zu den praktischen Teilen ihrer Module erhalten zu haben, welche in der Regel aber notwendig sind, um überhaupt zu Prüfungen anzutreten oder angemessen darauf vorbereitet zu sein. Andere, dass sie mit der derzeitigen Situation so sehr überfordert sind, sich im Stich gelassen fühlen und derzeit nicht weiter wissen."
Meint dazu Christine Krüger, ehemalige Sprecherin des StuRa HTW Dresden.
Dabei mangelt es gar nicht an Ideen, meint Maximilian Franke, Leitung des Referat Studium und führt weiter aus:
"Ob Kann-Semester, Nicht-Semester oder Solidarsemester, Petitionen für Soforthilfen für Studierende oder ähnliches. Selbst Lehrende an Universitäten verfassen und werben für effektive Lösungen. Zumindest ist man bei einer Soforthilfe angekommen, aber auch zinslose Darlehen sind nun einmal Darlehen und schrecken in erster Konsequenz sehr wahrscheinlich ab. Zumal die Studierendenwerke schon bekannt gegeben haben, dass sie sich nicht dazu in der Lage sehen, die Umsetzung zu übernehmen und damit fehlt ein potentieller Träger. Doch es ist dieselbe Strategie wie jeher, weniger ist mehr und um den Schein zu wahren, dass irgendetwas passiert, macht man winzige Versprechen, die kaum Wirkung zeigen. Der Großteil der Studierenden bleibt auf der Strecke."
Der Bund muss jetzt seiner Pflicht nachkommen, das Bundesministerium für Bildung und Forschung Verantwortung übernehmen und studieren weiterhin bezahlbar machen, auch wenn das im Zweifelsfall Bezuschussung bedeutet. Schnell, unbürokratisch und bitte schon gestern. Auch wir sind die Zukunft.
Forderungskatalog zur Situation mit COVID-19 vom StuRa HTW Dresden
Liebe ,
in der Situation mit COVID-19 erreichen den StuRa HTW Dresden viele Anfragen zum Studium, sowie Hilfeanfragen zu finanziellen, sozialen und anderen persönlichen Problemen der Studierenden.
In Bezug darauf haben wir einen Forderungskatalog erstellt.
Außerdem haben wir die durch uns durchgeführte Umfrage ausgewertet.
Wir hoffen auf reichlich Resonanz.
Alles gute und bleibt gesund.
Euer StuRa
Petition „Kann-Semester – Gleiche Chancen für alle Studierenden“
Eine weitere Aktion, die wir unterstützen, ist die Petition "Kann-Semester - Gleiche Chancen für alle Studierenden" der Studierendenvertretung der Hochschule München. Diese Petition wird inzwischen von zahlreichen Studierendenvertretungen bundesweit unterstützt. Sie fordert, dass die Lehrangebote dieses Semester von den Studierenden nur noch auf freiwilliger Basis genutzt werden sollten, damit keinem Studierenden aus der aktuellen Lage ein Nachteil entsteht. Im Laufe der kommenden Woche soll die Petition an die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz und das Bundesministerium für Bildung und Forschung adressiert werden. Wir hoffen, dass bis dahin 25.000 Stimmen zusammenkommen. Über 18.000 Menschen haben die Petition bis jetzt schon unterschrieben! Wenn auch ihr euch für diese Chancengleichheit aller Studierenden einsetzen möchtet, könnt ihr die Petition jetzt unterschreiben. Auf der Seite der Petition findet ihr außerdem noch ausführlichere Informationen darüber.
Beachtet bitte – wie immer bei der Nutzung des Internets – dass die Seite change.org, über die die Petition läuft, Daten von euch erhebt und eventuell weitergibt.
