Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) ist die Gesamtheit aller Studentinnen- und Studentenräte (StuRä) Sachsens. In diesem Zusammenschluss wird die Zusammenarbeit der Studierendenschaften Sachsens organisiert. Die KSS vertritt daher sächsischen Studentinnen und Studenten. Selbstverständlich wirkt auch unsere Studentinnen- und Studentenschaft durch den Studentinnen- und Studentenrat (StuRa) mit.
Kontakt
Aufgaben
de jure
- Stellungnahme zu allen Gesetzen und Rechtsverordnungen, die den Regelungsbereich des SächsHSG berühren gemäß § 29 Satz 4 SächsHSG
- Zusammenarbeit der Studentinnen- und Studentenräte Sachsens
- Vertretung der Interessen der Studierendenschaften des Freistaates Sachsen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 1 Geschäftsordnung der KSS
- Wahrnehmung von Aufgaben gemäß § 25 Abs. 3 SächsHSG, soweit diese einer hochschulübergreifenden Vertretung bedürfen gemäß § 1 Abs. 3 Satz 2 Geschäftsordnung der KSS
de facto
- Vernetzung der studentischen Interessenvertretungen
- Schaffung von Angeboten von Schulungen für Gremientätigkeit durch das Bildungswerk
- Diskurs mit den hochschulpolitisch relevant agierenden Stellen auf Länderebene und darüber hinaus
- Parlamente, Fraktionen sowie Abgeordnete
- Regierungen und Ministerien
- Schülerinnen- und Schülervertretungen und Ähnliche
- Personalräte von Hochschulen und Gewerkschaften
- weitere Interessenvertretungen
- Vertretung der KSS in entsprechenden Gremien
- gemeinschaftliches Lösen von Problemstellungen, die ein StuRa nicht allein bewältigen kann oder sollte
- Unterstützung der StuRä untereinander
Gremium
Die KSS ist gemäß § 29 SächsHSFG der gesetzliche Zusammenschluss der StuRä staatlicher Hochschulen Sachsens. StuRä staatlich anerkannter Hochschulen können Mitglieder werden.
Das zentrale Organ der KSS ist der LandessprecherInnenrat (LSR). Im LSR sind die gewählten Vertretungen aller einzelnen StuRä Sachsens stimmberechtigt.
Die KSS muss die Belange der Gesamtheit der Studierendenschaften Sachsens wahrnehmen. Die Vielfalt der Belange ersteckt sich beispielsweise von Größe (über 33.000 bis unter 300) bis Hochschulart (Fachhochschulen, Kunsthochschulen und Universitäten). Sie umfasst die Vertretung von weit über 100.000 Personen, die in Sachsen immatrikuliert sind.
Über zwei Drittel der StuRä von den Hochschulen Sachsen gemäß § 1 SächsHSG stimmten der Geschäftsordnung zu, die die Grundlage alles Handelns der KSS bildet.
Die KSS ist nicht rechtsfähig, sodass sie immer auf einzelne der StuRä zurückgreifen muss. Dessen zum Trotz hat die KSS einen, auf der freiwilligen Finanzvereinbarung basierenden, Haushalt.
Weblinks
- Homepage der KSS
- Website der KSS: Die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften
- Wiki: Konferenz Sächsischer Studierendenschaften