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Aktuelles auf der Website der Studentinnen- und Studentenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

StuRaktuell - KW 18 2024: Neue Kultur im StuRa, Einstellung Verkauf HTW Merch, Begrenzte Plätze im Plenum

Was ging die letzten zwei Wochen im StuRa ab? Der Rückblick zur Kalenderwoche 18 2024

 

Neue Kultur im StuRa

Im StuRa gibt es derzeit zahlreiche Veränderungen. Neben der Begrüßung neuer Mitglieder befindet sich das Referat Kultur in einer Umstrukturierungsphase. Geplant sind ein Skatturnier, mehrere Fakultätsfeste für den Sommer und die bevorstehende Organisation der Semesterabschlussparty. Außerdem ist die Einführung eines Online-Spieleabends im Zweiwochenrhythmus geplant, der auf Discord stattfinden wird.

Das Referat Sport ist derzeit sehr aktiv. Neben einem Beachvolleyball-Event organisiert es auch ein Paintball-Turnier.

Das Referat Studium wurde einige Jahre kompetent geleitet, befindet sich jedoch nun auf der Suche nach Nachwuchskräften, die die Aufgaben weiterführen möchten. Es kümmert sich um alle Belange rund um das Studium, von Prüfungen und Zulassungen bis hin zu Praktika.

Einstellung Verkauf HTW Merch

Die HTW hat nun ihre eigene Merchandise-Kollektion veröffentlicht. Daher hat der StuRa beschlossen, den Verkauf des HTW-Merchandise ab sofort einzustellen. Die verbleibenden Bestände werden nun entweder als Preise bei Veranstaltungen vergeben oder als Trophäen bei StuRa-Veranstaltungen verwendet.

Begrenzte Plätze im Plenum

Das Komitee des Plenums wird auf 3 Sitze je Fakultät für die kommende Legislatur angepasst. Für das Amt als stimmberechtigtes Mitglied im Plenum ist eine Entlohnung von 1000 Euro vorgesehen. Bis zum 6. Mai habt ihr die Chance eure Kandidatur einzureichen. Verpasst nicht eure Chance eine Stimme im Plenum zu vertreten.

 

 

 

 

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1000 € für deine Mitwirkung! - Hochschulwahlen 2024

Vertritt deine Fakultät im Plenum des StuRa in der Legislatur 2024/2025 und erhalte pauschal 1000 € für deine Mitwirkung.

 

Gute Nachrichten für alle, die als stimmberechtigtes Mitglied im Studentinnenrat (StuRa) mitwirken wollen! Ab der kommenden Legislatur 2024/2025 zahlt der StuRa jedem Mitglied, das als Fakultätsvertretung ins Plenum gewählt wird, eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1000 €.

 

1000 € aus studentischen Geldern?!? Ihr spinnt doch!

 

Ja, wir wissen, dass das Thema polarisieren kann, und wir haben uns den Schritt auch nicht leicht gemacht. Wir haben aber vor allem gute Gründe es wenigstens einmal zu versuchen!

Aber von vorn: In der 13. Sitzung des Plenums hat sich die Legislative des StuRa darauf geeinigt, dass alle Stimmberechtigten - also die von allen Studierenden gewählte Vertretung im StuRa - eine pauschale Aufwandsentschädigung von 1000 € erhalten werden. Damit soll der Arbeitsaufwand für die Vertretung der jeweiligen Fakultät wenigstens etwas honoriert und eine klare Motivation für die Mitwirkung gesetzt werden.

In den letzten Jahren schwächelte zunehmend das Engagement in den Gremien der Hochschule. Das ist kein exklusives Problem der HTW Dresden, sondern wohl leider ein flächendeckendes.
Mitwirkung ist nicht mehr attraktiv genug. Das wollen wir ändern!

 

Das hat doch nichts mit Ehrenamt zu tun!

 

Nun könnte man anführen, dass man für ehrenamtliche Arbeit gar kein Geld erhalten sollte oder dass 1000 € sehr viel Geld sind - und das stimmt! Dem gegenüber stehen aber auch jede Menge Verpflichtungen:

Eine Legislatur im StuRa umfasst etwa 20 Sitzungen aller zwei Wochen im Umfang von jeweils drei bis vier Stunden. Dazu gehört auch eine adäquate Vorbereitung, also die Beschäftigung mit den Antragsinhalten und der Austausch mit anderen Gremientätigen der Fakultät, den eigenen Kommiliton:innen sowie vielen anderen Mitgliedern im StuRa. In den Sitzungen sollte man dann natürlich auch mitdiskutieren, um letztlich im Sinne der Fakultät über Anträge abstimmen zu können.
Darüber hinaus muss auch in einem der vier Ausschüsse zur Vorbereitung von Anträgen mitgewirkt werden. 

Gerade für Ersttäter:innen in der studentischen Selbstverwaltung kann sich der Aufwand noch etwas erhöhen, weil man sich erst einmal Wissen aneignen muss, um viele Prozesse und Gegebenheiten zu begreifen und beurteilen zu können.

Bricht man die 1000 € auf die gesamte Legislatur herunter, liegt man im Stundensatz unter einem normalen Anstellungsverhältnis mit Mindestlohn.

Wir hören in den Gesprächen mit unseren Kommilitoninnen häufiger, dass sie gewillt wären mitzuwirken, aber Studium, Nebenjob und Ehrenamt sich einfach nicht vereinen lassen. Wir wissen aus eigenen Erfahrungen, dass das unglaublich schwer sein kann. Den den Motivierten und Interessierten würden wir deshalb gern die Möglichkeit geben ihre Fakultät zu vertreten und nicht mehr zwischen dem notwendigen Geldverdienen und der essentiellen Interessenvertretung abwägen zu müssen. So wollen wir ermöglichen vielleicht nur noch 8 statt 10 Stunden zu arbeiten, ohne dabei finanziell in eine Schieflage zu geraten.

 

Also einfach kandidieren und Kohle absahnen?

 

Wer sich jetzt denkt, man lässt sich einfach wählen, steckt 1000 € ein und lässt sich dann nie blicken, ist weit gefehlt. Wir haben eine Mitwirkungsordnung, die das klar verhindert ;) Das Geld gibt es natürlich nur, wenn auch adäquat mitgewirkt wird.



Alles in allem wollen wir eine Motivation setzen sich dem Ehrenamt zu öffnen und zu sehen worin unsere Begeisterung in der Interessenvertretung liegt. Manchmal muss man ja vielleicht etwas zu seinem Glück gezwungen werden...

 

In diesem Sinne: Lasst uns

Gemeinsam mehr erreichen!

 

 

Deine Kandidatur für den StuRa (und auch für die Gremien der Hochschule) kannst du bis zum 6. Mai 2024 um 15 Uhr einreichen. Gewählt wird am 29. Mai 2024.

Alle Infos zur Wahl und den Gremien findest du unter stura.htw-dresden.de/wahl!

 

 

 

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Wahlausschreibung Wahl StuRa 2024/2025

Wahlausschreibung der Wahl 2024 für den Studentinnenrat (StuRa) 2024/2025

 

Wahlausschreibung

Studentinnenrat

der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden

Für diese Wahl gilt die Wahlordnung der Studentinnenschaft vom 16. April 2024.

Die Wahlordnung liegt mindestens beim Studentinnenrat im Raum A 108 aus.

Stelle des Wahlausschusses und der Wahlleiterin ist der Studentinnenrat.

 

Wahltermin

Mittwoch, 29.05.2024 vom 9:00 Uhr bis 15:15 Uhr

Wahlraum

Campus Friedrich-List-Platz: PAB im Zentralgebäude

Campus Pillnitz: Foyer Pillnitzer Platz 1 (für Studierende der Fakultät Landbau/Umwelt/Chemie, außer Chemieingenieurwesen)

 

Für die Wahlen der Vertreterinnen der Fakultäten in den Studentinnenrat sind alle Studentinnen, die im Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates aufgeführt sind, wählbar. Alle Studentinnen der jeweiligen Fakultät, die Mitglied der Studentinnenschaft sind, sind wahlberechtigt.

Für alle acht Fakultäten sind jeweils drei Studentinnen in den Studentinnenrat zu wählen.

In diesem Zusammenhang werden alle Studentinnen aufgefordert, Kandidaturen einzureichen. Die Frist endet am 06.05.2024 um 15:00 Uhr. Die Kandidaturen sind schriftlich fristgerecht bei der Wahlleiterin einzureichen (per Hauspost der HTW Dresden oder im Raum A 108 während der Öffnungszeiten des Servicebüros).

Zu beachten ist, dass nur fristgerecht eingereichte Kandidaturen berücksichtigt werden können und nur diejenigen gewählt werden können, die in einem Wahlvorschlag aufgenommen wurden. Zugelassene Wahlvorschläge werden mindestens durch Aushang im Schaukasten des Studentinnenrates (neben dem Raum Z 134) bekannt gegeben.

Das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates liegt beim Studentinnenrat im Raum A 108 und im Raum Z 247 am 22. und 23.04.2024 jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr zur Einsicht aus. Gegen die Nichteintragung oder falsche Eintragung in das Wählerinnenverzeichnis für die Wahl des Studentinnenrates kann die betroffene Person bis 24.04.2024 schriftlich Einspruch bei der Wahlleiterin der HTW Dresden einlegen.

Gleiches gilt für die Eintragung nicht wahlberechtigter Personen durch die Wahlberechtigten. Die Wahlberechtigten erhalten möglichst bis zur Schließung des Wählerinnenverzeichnisses am 02.05.2024 eine Wahlbenachrichtigung.

Die Möglichkeit der Briefwahl besteht; die Übersendung der entsprechenden Unterlagen ist schriftlich bis spätestens 14.05.2024 um 15:00 Uhr bei der Wahlleiterin der HTW Dresden (Kanzler Alexander E. Müller) zu beantragen. Weitere Informationen zu den Wahlen der Studentinnenschaft sind beim Studentinnenrat (www.stura.htw-dresden.de/wahl) zu finden. Fragen sind an den Wahlausschuss der Studentinnenschaft (wahl@stura.htw-dresden.de) zu richten.

 

Die Wahlausschreibung wurde am 17.04.2024 in Dresden erlassen.

 

 

Stephan Rankl

Wahlleiterin der Studentinnenschaft HTW Dresden

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StuRaktuell - KW 14 2024: Nachwuchs gesucht, Semestereröffnungsparty, Kulturticket, Erstattung der Gebühren des Semestertickets

Was ging die letzten zwei Wochen im StuRa ab? Der Rückblick zur Kalenderwoche 14 2024

 2024-kw14

Nachwuchs gesucht

Die Organisation der StuRa-Veranstaltungen dieses Semesters befindet sich in vollem Gange. Am 03.04.2024 wird eine kurze Informationsveranstaltung abgehalten. Bleibt gespannt auf weitere Details. Am 12.04.2024 lädt der StuRa zu einem Speed-Dating mit anschließendem Grillabend ein. Außerdem steht am 20.04.2024 eine Wanderung durch die Sächsische Schweiz auf dem Programm.

Semestereröffnungsparty

Die letzten Vorbereitungen für die legendäre Semestereröffnungsparty laufen noch. Am 11.04. öffnen sich die Türen des Downtown. Es erwarten euch drei Floors mit unterschiedlichen Musikgenres. Der Vorverkauf startet am 02.04.2024 auf dem HTW Campus.

Kulturticket

Das Projekt Kulturticket nimmt langsam Fahrt im StuRa auf. Es könnte euch die Möglichkeit bieten, kulturelle Einrichtungen kostenlos oder stark reduziert zu besuchen. Wir arbeiten daran, eine Zusammenarbeit mit der TU zu initiieren und Angebote von möglichen Institutionen einzuholen. Das Konzept steht, und nun hängt alles von den nächsten Schritten ab, um zu sehen, ob und wann das Kulturticket eingeführt werden kann.

Erstattung der Gebühren für Chipkarten des Semestertickets

Der StuRa bemüht sich darum, eine Erstattung oder Zahlung für ausgestellte Chipkarten für das Deutschlandticket (als Semesterticket im Sommersemester 2024) zu ermöglichen. Die Anzahl wird vorerst auf 30 Studierende begrenzt. Alternativ zur Erstattung könnte auch eine direkte Zahlung möglich sein. Über die Einführung halten wir euch auf dem Laufenden!

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Änderungen ab 01.04. für Studentische Angestellte: Das sind Eure Rechte!

Höheres Mindestentgelt und eine Mindestvertragslaufzeit für SHK und WHK

 

Gute Neuigkeiten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/WHK)!

Ab dem 01.04.2024 gelten durch die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) folgende Änderungen, die in der Tarifeinigung vom 09.12.2023 errungen werden konnten:

  • höhere Mindestentgelte: 13,25 € pro Stunde für SHK (ohne Abschluss) / 13,83 € für WHK (mit BA/Dipl.)
    ab dem Sommersemester 2025: 13,98 € pro Stunde für SHK (ohne Abschluss) / 14,59 € für WHK (mit BA/Dipl.)
    Diese Stundensätze können theoretisch sogar um bis zu 10 % überschritten werden!
    Die HTW Dresden hat sich dafür entschieden WHK (mit BA/Dipl.) 14,50 € pro Stunde zu zahlen!

 

  • Mindestvertragslaufzeiten: Verträge dürfen nun nur noch mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden.
    Natürlich kann davon abgewichen werden, wenn ihr euch bewusst für eine kürzere Laufzeit entscheidet. Ihr dürft jedoch nicht unter Druck gesetzt werden Verträge mit kürzerer Laufzeit zu unterschreiben! In diesem Fall muss euch gegenüber begründet werden, warum die Laufzeit kürzer ausfällt.


Das sind eure Rechte!
Sollte davon abgewichen werden, werdet aktiv! Der Personalrat der HTW Dresden ist für euch da und streitet notfalls mit euch gemeinsam für eure Rechte. Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft seid ihr nicht automatisch durch den Personalrat vertreten. Dazu ist es notwendig, dass ihr als Studierende die Vertretung durch den Personalrat ausdrücklich bei diesem beantragt. Keine Sorge, das ist auch noch nachträglich nach dem Einstellungsbeginn möglich.

Ebenso könnt ihr euch auch jederzeit an uns wenden unter

Weitere Informationen zu den Änderungen findet ihr bei TVStud Tarifinfo #6 – Zur neuen Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Bis es für studentische Angestellte auch einen Tarifvertrag gibt, ist es wohl leider noch ein weiter Weg. Dafür kämpft die Initiative TVStud.
Die aktuellen Änderungen sind wohl aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.

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Das Deutschlandsemesterticket kommt!

 

Update: Den Link zum Abruf und alle Informationen zum Deutschlandsemesterticket findet ihr hier: www.stura.htw-dresden.de/ticket

 

Nach langem Warten und zahlreichen Verhandlungen steht es endlich fest – das Deutschlandsemesterticket wird ab dem kommenden Sommersemester 2024 verfügbar sein!

Hier findet ihr die wichtigsten Informationen auf einen Blick:

Höherer Beitrag, aber mehr Vorteile!

Der Semesterbeitrag von 301,88 Euro hat sich im Vergleich zum letzten Semester leicht erhöht. Dieser setzt sich aus 176,40 Euro für das eigentliche Semesterticket und 4,98 Euro für MOBIbike zusammen, dem Beitrag fürs Studentenwerk von 97,50 Euro und für den StuRa von 23,00 Euro.

Eine der großen Neuerung ist, dass das Ticket praktisch in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültig ist – mit Ausnahmen einiger Verkehrsmittel. Hier findet ihr bereits alle Informationen zum Geltungsbereich für das Deutschlandsemesterticket. Bitte lest diese sorgfältig durch, da es im Vergleich zu den vergangenen Semestern Änderungen geben kann.
Die Mitnahme von Fahrrad oder Hund ist mit dem Deutschlandsemesterticket leider nicht mehr möglich. Dafür muss ein zusätzliches Ticket des jeweiligen Verkehrsbetriebs gelöst werden. Wir verstehen, dass dies für einige von euch eine unerwünschte Änderung ist. Leider hatten wir hierbei keinerlei Verhandlungsspielraum, da dies durch die Bundesverträge so festgelegt ist.

Wie auch in den vergangenen Semestern bleibt das Deutschlandsemesterticket eine solidarisch finanziertes Ticket. Alle Studierenden sind verpflichtet den Betrag zu zahlen, unabhängig davon, ob und wie ausgiebig das Ticket genutzt wird. Diese Solidarität ermöglicht es, das Ticket zu einem so günstigen Preis anzubieten.

Bedingungen für Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf

Alle Bedingungen für Befreiung, Rückerstattung und Nachkauf des Tickets bleiben unverändert. Beachtet jedoch, dass die Anträge auf Befreiung oder Rückerstattung nur dann genehmigt werden können, wenn ihr euch außerhalb Deutschlands aufhaltet. Dies stellt eine Änderung zur vorherigen Regelung dar, die sich auf den VVO-Bereich beschränkte. Alle Infos zur Beantragung und erforderlichen Nachweisen findet ihr hier.

Rückmeldung und Studi-Ausweis

Die Rückmeldung erfolgt nun ausschließlich per Überweisung. Das Sonderbuchungskennzeichen für den Verwendungszweck findet ihr im QIS-Portal. Vergesst allerdings nicht, euren Studi-Ausweis am Terminal zu aktualisieren, um euch damit weiterhin als Studierende ausweisen zu können und um Zugang zu den Hochschulgebäuden zu behalten.

Digitales Deutschlandsemesterticket

Eine bedeutende Veränderung: Der Aufdruck auf der Rückseite des Studentenausweises ist nicht mehr als Ticket gültig. Das Deutschlandsemesterticket wird digital verfügbar sein – ähnlich wie das bisherige Upgrade auf das Deutschlandticket. Sobald wir Details zum Portal und zur technischen Umsetzung haben, werden wir euch umgehend informieren.


Für alle die aktuell die Upgrade-Variante nutzen: Das Abo läuft bis spätestens 29.02.2024. Danach wird dieses Portal nicht mehr zur Verfügung stehen. 

Wir möchten einen riesigen Dank aussprechen an alle, die sich in den letzten Wochen und Monaten so sehr engagiert haben, um das Deutschlandsemesterticket in so kurzer Zeit umzusetzen: Die Mitarbeitenden der Hochschule, die Verkehrsbetriebe und natürlich unsere Mitglieder!

 

Solltet ihr weitere Fragen haben, meldet euch per Mail bei

 

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Rückblick auf den Corona-Nothilfefond

 

In Zeiten der Unsicherheit und Herausforderungen, die die Corona-Pandemie mit sich brachte, hat der StuRa der HTW Dresden im Jahr 2020 den "Coronanothilfefond" ins Leben gerufen. Insgesamt konnten Spenden von über 50.000 Euro gesammelt werden. Diese Beiträge machten es möglich, vielen Studierenden in ihrer finanziellen Not während der Pandemie unter die Arme zu greifen.

Im vergangenen Jahr wurde der Corona-Nothilfefond nun aufgelöst. Das übrige Geld, mehr als 4.000 Euro, wurde an die Tafel Dresden übergeben.

Wir möchten uns von Herzen bei allen Spenderinnen und Spendern bedanken, die mit ihrer großzügigen Unterstützung den Fonds ermöglicht haben. Es war eine beeindruckende Demonstration von Solidarität und Zusammenhalt in einer Zeit, die für viele von uns besonders herausfordernd war.

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Gemeinsam gegen Rechts: StuRa schließt sich dem Bündnis Dresden Widersetzen an

 

Am 13. Februar 2024 planen Neonazis und Faschisten erneut, die Gedenkveranstaltungen zur Bombardierung Dresdens vor 79 Jahren für ihre rechte Propaganda zu missbrauchen. 

Der genaue Zeitpunkt der rechten Aufmärsche am 13. Februar durch Gruppen wie Neonazis, PEGIDA, AfD und Freie Sachsen ist derzeit noch unklar. Genaue und aktuelle Infos bekommt ihr immer unter #dd1302 und auf den Kanälen von Dresden Widersetzen:

Instagram: @dresdenwiedersetzen
Twitter: @ddwiedersetzen
Telegram: https://t.me/DDNF2020
Linktree: linktr.ee/dresdenwiedersetzen

In einem klaren Bekenntnis gegen rechtsextreme Umtriebe schließt sich der StuRa HTW Dresden dem Bündnis Dresden Wi(e)dersetzen an. Wir sehen es als unsere Verantwortung, aktiv für eine vielfältige und tolerante Stadt einzustehen. Gemeinsam mit Dresden Wi(e)dersetzen wollen wir rechten Aktivitäten, wie sie am 13. Februar befürchtet werden, entschieden entgegentreten. Daher ermutigen wir alle Studierenden dazu, aktiv an den Veranstaltungen teilzunehmen, Informationen zu verbreiten und gemeinsam ein kraftvolles Signal für Toleranz und Vielfalt in Dresden zu setzen.

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Was für die Prüfungszeit wichtig ist!

Semesterbeitrag, Prüfungsabmeldung, Anträge zum Semesterticket: Alles was ihr neben euren Prüfungen noch beachten solltet


Und schon wieder steht die anstrengendste Zeit des Semesters an: die Prüfungsphase. Weil die meisten von uns Studis neben dem ganzen Unikram an nicht viel anderes denken können, haben wir euch hier noch mal alles wichtige zusammengestellt, das ihr trotzdem unbedingt währenddessen im Kopf behalten solltet:

 

Rückmeldung


Leider liegen uns derzeit noch keine Informationen vor, die wir euch bezüglich dieses Themas zur Verfügung stellen können. Das Studentensekretariat wird sich jedoch innerhalb der nächsten Tage per Mail mit euch in Verbindung setzen, um alle Unklarheiten zu klären. Wir bitten euch, den Beitrag vorerst nicht zu überweisen, da es noch zu Änderungen in der Höhe kommen kann. Danke für euer Verständnis und eure Geduld.

Abmeldung von Prüfungsleistungen


An der HTW Dresden ist jede Studierende immer automatisch für alle in diesem Semester anstehenden Prüfungsleistungen sowie alle offenen aus den vorigen Semestern angemeldet. Möchtet ihr eine (oder mehrere) Prüfungsleistungen in diesem Semester nicht mitschreiben, so müsst ihr euch dafür rechtzeitig bis eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin abmelden.
Das geht mittels des Formblattes, welches ihr ausgefüllt per E-Mail an das Prüfungsamt schickt oder ausgedruckt beim Prüfungsamt in den Briefkasten im Gang werft.

 

Befreiung vom Semesterticket


An den Rückmeldezeitraum ist auch das Stellen von Anträgen zur Befreiung vom Semesterticket geknüpft. Seid ihr im kommenden Sommersemester im Ausland, im Praxissemester außerhalb von Dresden, beurlaubt oder anderweitig zur Befreiung berechtigt, könnt ihr einen Antrag beim StuRa stellen. Wird der Antrag genehmigt, verringert sich euer Semesterbeitrag um den Betrag für das Semesterticket. Stellt den Antrag also bitte so zeitig wie möglich, damit die Hochschulverwaltung und wir Zeit zur Bearbeitung noch innerhalb des Rückmeldezeitraums haben. 
Anderenfalls solltet ihr den Semesterbeitrag in voller Höhe bezahlen und einen Antrag auf Rückerstattung bei uns stellen.
Alle wichtigen Infos, Befreiungsgründe und das Antragsformular findet ihr auf unserer Website.


Solltet ihr nun immer noch offene Fragen haben, schreibt uns gern:

 

Wir sind für euch da!


Tipp zu den Prüfungen:
Wer noch Strategien und Tipps zur Bewältigung von Prüfungssituationen sucht, findet diese und vieles weitere in den E-Learning-Modulen des Career Service auf Opal.

weiteres:

Prüfungseinsicht/Kopie der Prüfungsakte
Widerspruch gegen Prüfungsergebnis


Viel Erfolg bei den Prüfungen!

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Das Deutschlandticket für Studierende ab dem Sommersemester 2024 an der HTWD?

Die Meisten von euch haben mit Sicherheit schon mitbekommen, dass es ab dem kommenden Sommersemester ein spezielles Deutschlandticket für Studierende geben soll. Dieses Ticket, das nach einer Einigung von Bund und Ländern in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) entstehen soll, verspricht eine Ermäßigung von 40 Prozent. Das bedeutet, dass ihr für nur 29,40 Euro pro Monat deutschlandweit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen könnt, statt der üblichen 49 Euro. Die Voraussetzung hierfür ist, dass es von allen Studierenden in Anspruch genommen wird, wie es auch beim bisherigen Semesterticket üblich war (Solidarmodell).

Allerdings können wir euch derzeit noch keine endgültige Bestätigung darüber geben, ob das Deutschlandticket bereits ab dem Sommersemester 2024 für uns verfügbar sein wird. Wir setzen alles daran, dass dies Realität wird, können aber noch keine Garantie aussprechen.

 

Warum die Unsicherheit?

 

Die Dresdner Verkehrsbetriebe und unsere Hochschulverwaltung haben bisher noch keine Zusicherung gegeben, ob sie das Deutschlandticket ab dem kommenden Sommersemester technisch umsetzen können. Die Verhandlungen und technischen Überlegungen laufen, aber eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Aktuell haben wir noch keinen einen Vertragsentwurf vorliegen.

 

Unsere Meinung

 

Die Einführung des ermäßigten Deutschlandtickets für 29,40 Euro ist eine erfreuliche Nachricht. Es stellt sicher, dass Studierende künftig deutschlandweit mobil sein können, ohne dabei finanziell übermäßig belastet zu werden. Dies würde verhindern, dass Studierende, wie aktuell mehr für ihr Deutschlandticket zahlen müssten als ihre Professor*innen.

Bei der Forderung nach dem Deutschlandticket möchten wir sicherstellen, dass alle Bedürfnisse rund um das Semesterticket umfassend berücksichtigt werden. Dazu gehören die Forderung nach einer Alternative zur reinen App-Nutzung für das Ticket, die Beibehaltung von Rückerstattungs- und Nachkaufmöglichkeiten sowie die Verfügbarkeit aller aktuellen Angebote als Ergänzung zum "normalen" Deutschlandticket, wie beispielsweise die Fahrradmitnahme und das MOBIcar-sharing.

 

Alternativen für den Notfall

 

Da noch Unsicherheit darüber besteht, ob das Deutschlandticket rechtzeitig eingeführt werden kann, haben wir ein alternatives Angebot vom Verkehrsverbund Oberelbe (VVO) und den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) in Betracht gezogen. Hierbei würde der Preis des Semestertickets (ÖPNV) ab dem Sommersemester 2024 von 142,20 Euro auf 156,00 Euro pro Semester steigen.

Mit diesem Angebot möchten wir sicherstellen, dass, falls das Deutschlandticket nicht sofort verfügbar sein sollte, ihr dennoch uneingeschränkt zur Hochschule und innerhalb Dresdens und dem VVO mobil sein könnt.
Allerdings müssen wir auch hier sagen, dass wir von den DVB noch keine endgültige Zusage für dieses Angebot erhalten haben.

 

Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten und euch umgehend informieren, sobald konkrete Zusagen seitens der Dresdner Verkehrsbetriebe vorliegen!

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