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Änderungen ab 01.04. für Studentische Angestellte: Das sind Eure Rechte!

Höheres Mindestentgelt und eine Mindestvertragslaufzeit für SHK und WHK

 

Gute Neuigkeiten für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte (SHK/WHK)!

Ab dem 01.04.2024 gelten durch die Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) folgende Änderungen, die in der Tarifeinigung vom 09.12.2023 errungen werden konnten:

  • höhere Mindestentgelte: 13,25 € pro Stunde für SHK (ohne Abschluss) / 13,83 € für WHK (mit BA/Dipl.)
    ab dem Sommersemester 2025: 13,98 € pro Stunde für SHK (ohne Abschluss) / 14,59 € für WHK (mit BA/Dipl.)
    Diese Stundensätze können theoretisch sogar um bis zu 10 % überschritten werden!
    Die HTW Dresden hat sich dafür entschieden WHK (mit BA/Dipl.) 14,50 € pro Stunde zu zahlen!

 

  • Mindestvertragslaufzeiten: Verträge dürfen nun nur noch mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten abgeschlossen werden.
    Natürlich kann davon abgewichen werden, wenn ihr euch bewusst für eine kürzere Laufzeit entscheidet. Ihr dürft jedoch nicht unter Druck gesetzt werden Verträge mit kürzerer Laufzeit zu unterschreiben! In diesem Fall muss euch gegenüber begründet werden, warum die Laufzeit kürzer ausfällt.


Das sind eure Rechte!
Sollte davon abgewichen werden, werdet aktiv! Der Personalrat der HTW Dresden ist für euch da und streitet notfalls mit euch gemeinsam für eure Rechte. Als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft seid ihr nicht automatisch durch den Personalrat vertreten. Dazu ist es notwendig, dass ihr als Studierende die Vertretung durch den Personalrat ausdrücklich bei diesem beantragt. Keine Sorge, das ist auch noch nachträglich nach dem Einstellungsbeginn möglich.

Ebenso könnt ihr euch auch jederzeit an uns wenden unter

Weitere Informationen zu den Änderungen findet ihr bei TVStud Tarifinfo #6 – Zur neuen Richtlinie der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL).

Bis es für studentische Angestellte auch einen Tarifvertrag gibt, ist es wohl leider noch ein weiter Weg. Dafür kämpft die Initiative TVStud.
Die aktuellen Änderungen sind wohl aber ein erster Schritt in die richtige Richtung.

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