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Informationen zum Antrag zum Semesterticket

 

Das Semesterticket ist im Semesterbeitrag enthalten und wird im Regelfall jedes Semester beim Zurückmelden bezahlt. Es gibt einige Situationen, in denen man das Semesterticket nicht kaufen muss.

Den dazugehörigen Antrag findest du hier.

Bei Fragen schreibe eine E-Mail an oder ruf im Servicebüro unter 0351 462 32 49 an. Bei Mailkontakt verwende bitte unbedingt deine HTW-Mailadresse, da Mails von externen Providern evtl. nicht bei uns ankommen.

 

Befreiungsgründe

 

Praktikum oder Abschlussarbeit

Wenn du im nächsten Semester dein Praktikum oder deine Abschlussarbeit außerhalb des VVO-Raumes absolvierst, kannst du dich von dem Semesterticket befreien lassen.

Für eine Befreiung musst du den Antrag vor Ablauf des Rückmeldezeitraumes einreichen. Räume genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrages ein. 

Nach Ablauf des Rückmeldezeitraumes und wenn du den vollständigen Semesterbeitrag bereits bezahlt hast, kannst du eine Rückerstattung beantragen. Brauchst du das Semesterticket noch am Anfang des Semesters, stelle den Antrag erst kurz bevor du das Praktikum antrittst oder mit der Abschlussarbeit beginnst.

Wenn du am Ende des Semesters das Semesterticket wieder brauchst, weil du z.B. das Praktikum in Köln gemacht hast, aber die Abschlussarbeit im selben Semester wieder in Dresden schreibst, stelle einen Antrag auf Nachkauf.

 

NACHWEIS

Als Nachweis für ein Praktikum kannst du entweder eine Kopie des Arbeitsvertrages oder alternativ einen formlosen Brief vorlegen. Ansonsten kannst du die 2. Seite des Antrages ausfüllen. Alles muss Unterschrift und Stempel deiner Praktikumsstelle haben.

Bei der Abschlussarbeit gilt das Gleiche mit einer Unterschrift von deinem Betreuer/Prof.

Aus dem Nachweis muss Ort (dein Standort während des Praktikums!) und Zeitraum des Praktikums bzw. der Abschlussarbeit hervorgehen!

 

Auslandssemester

Du studierst nächstes Semester im Ausland? Wenn du den Antrag und den dazugehörigen Nachweis vor Ende des Rückmeldezeitraumes einreichst, kannst du dich befreien lassen. Räume genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrages ein.

Ist der Rückmeldezeitraum schon vorüber und du hast den Semesterbeitrag schon bezahlt, stelle einen Antrag für Rückerstattung.

Bist du vor Ende des Semesters zurück und möchtest das Semesterticket wieder nutzen, stelle einen Antrag auf Nachkauf.

 

NACHWEIS

Annahme der Bewerbung der HTW, Immatrikulationsbestätigung der ausländischen Uni (letter of acceptance), Bestätigung über Aufnahme ins ERASMUS-Programm, o.ä.

(nur 1 Nachweis ist einzureichen)

 

International Business Studierende

Wenn die Studienordnung deines Studiengangs regulär einen Auslandsaufenthalt vorsieht, bist du in diesem Semester automatisch befreit. Dies betrifft beispielsweise IB-Studierende im 5. und 7. Semester.

Wenn dein Auslandssemester nicht, oder zu einem späteren Zeitpunkt, stattfindet, kannst du vor der Rückmeldung eine E-Mail an das Studentensekretariat schreiben mit Bitte um Rückgängigmachen der Befreiung (von deiner HTW-Mailadresse und unter Angabe deiner Matrikelnummer). Dann wird dir das Ticket im System wieder drauf gebucht und du bezahlst es ganz normal bei der Rückmeldung.
Nach der Rückmeldung geht das nicht mehr und du musst beim StuRa einen Antrag auf Nachkauf stellen.

 

Urlaubssemester

Dein Antrag auf ein Urlaubssemester wurde vor Ende des Rückmeldezeitraumes bewilligt, und du brauchst in dem nächsten Semester dein Semesterticket nicht, kannst du einen Antrag auf Befreiung stellen. Dann musst du beim Zurückmelden nicht das Semesterticket bezahlen.

Befindest du dich bereits im Urlaubssemester, kannst du einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Wenn du am Ende des Semesters das Semesterticket wieder brauchst, stelle einen Antrag auf Nachkauf.

 

NACHWEIS

Kopie der Bestätigung des Urlaubssemesters

 

Exmatrikulation

Schließt du während des Semesters dein Studium ab, kannst du dir das bereits gezahlte Semesterticket anteilig zurückerstatten lassen.

 

NACHWEIS

Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung

 

Fern- und Teilzeitstudium

Fern- und Teilzeitstudierende oder Studierende, die ein berufsbegleitendes Studium an der HTW absolvieren sind automatisch vom Semesterticket befreit. Seit dem WS 2015/16 ist es jedoch möglich das Semesterticket dennoch zu erwerben.

Wenn du schon vor Ende des Rückmeldezeitraumes weißt, dass du das Ticket nutzen möchtest, reicht eine entsprechende E-Mail an das Studentensekretariat (von deiner HTW-Mailadresse und unter Angabe deiner Matrikelnummer). Dann wird dir das Ticket im System dazu gebucht und du bezahlst es bei der Rückmeldung. Dieser Vorgang ist möglich für nur ein Semester oder, wenn du willst, auch für das ganze Studium.

Nach der Rückmeldung kannst du das Ticket nur über Antragsstellung beim StuRa erwerben. Das Verfahren ist beschrieben im Kapitel "Vorgehen Nachkauf".

 

Sonstige Gründe

Studierende mit Eigenschaft gemäß § 69 SGB IX sind automatisch vom Semesterticket befreit.

Gasthörer haben keinen Anspruch auf das Semesterticket und können es auch nicht nachkaufen.

Der Besitz eines Autos oder das Befinden des Wohnsitzes außerhalb des VVO-Raumes sind keine Gründe für eine Befreiung oder Erstattung des Semestertickets.

 

 

Antragsverfahren

 

Vorgehen Befreiung

Wichtig: Nach deiner Rückmeldung oder nach Ablauf des Rückmeldezeitraumes kann keine Befreiung mehr stattfinden!

1. Antrag ausfüllen und jeweiligen Nachweis beschaffen. Der Nachweis kann auch noch innerhalb des Rückmeldezeitraumes nachgereicht werden.

2. Beides an uns schicken. Entweder per Post:
    Studentinnen- und Studentenrat HTW Dresden
    Friedrich-List-Platz 1
    01069 Dresden

oder per E-Mail: ticket@stura.htw-dresden.de

oder zu den Geschäftszeiten im Servicebüro (A 108) abgeben.

3. Der StuRa prüft den Antrag und die Gültigkeit des Nachweises.

4. Bei unvollständigen Unterlagen können diese noch innerhalb des Rückmeldezeitraumes nachgereicht werden.

5. Sobald der Antrag genehmigt ist, bringst du ihn zum Studentensekretariat (Z 221), die vermerken dann die Befreiung im System.

6. Nun kannst du dich an den Terminals zurückmelden (du zahlst nur noch den verbleibenden Teil des Semesterbeitrages). Wichtig: Lass trotzdem den Studentenausweis neu bedrucken, da du damit die Gültigkeit verlängerst.

 

Vorgehen Rückerstattung

1. Antrag ausfüllen und jeweiligen Nachweis beschaffen. Der Nachweis kann auch nachgereicht werden (bis spätestens 15.1. bzw. 15.06.), wenn er dir noch nicht vorliegt, kannst du trotzdem die Fristen einhalten (s. Fristen).

2. Sende uns den Antrag (ggf. mit Nachweis) per Post, E-Mail oder gebe ihn persönlich im Servicebüro (A 108) ab.

Sende uns auch deinen Studentenausweis (zusammen mit einem frankierten Umschlag, wenn du ihn zurückgesendet haben willst) zu, da das Ticket darauf vom Studentensekretariat wieder entfernt werden muss!

Den Ausweis musst du uns nicht schicken, wenn

...bei der Rückmeldung keine Ausweisaktualisierung (Neubedruckung) erfolgte.

...du noch in Dresden bist und das Ticket selber am Terminal im Z-Gebäude löschst. Warte aber damit unbedingt auf unsere Bestätigung, dass die Bearbeitung deines Antrages abgeschlossen wurde!

3. Wir bringen den genehmigten Antrag (und ggf. den Studentenausweis) zum Studentensekretariat. Dort wird bestätigt, dass die Löschung (von dir oder von denen) vorgenommen wurde.

4. Anschließend wird dir der Betrag zurückerstattet. Im Sommer erfolgt die Erstattung erst nach Ende der vorlesungsfreien Zeit.

 

Was passiert dann mit meinen Studentenausweis?

1. Wir schicken dir deinen Studentenausweis zurück, wenn auf dem Umschlag eine Briefmarke (Postwertzeichen) im Wert von 0,80 € klebt (Ausland 1,10 €). Wenn du den Ausweis mit Hülle versendest erhöht sich das Gewicht und damit das Porto auf 0,95 € (Ausland 1,70 €).

2. Natürlich kannst du den Studentenausweis auch persönlich abholen. Wir verwahren ihn solange, wie du nicht im Verbundraum bist, für dich.

3. Bei Exmatrikulation veranlassen wir die Zerstörung des Ausweises.

 

Fristen

Wenn der vollständige Antrag und der Studentenausweis bis zum 28.02. bzw. bis zum 31.08. vorliegen, erhältst du eine vollständige Rückerstattung. Danach verringert sich der Betrag für jeden abgeschlossenen und angefangenen Monat um 1/6.

Für die Einhaltung der Fristen genügt es, wenn Antrag und Studentenausweis im StuRa vorliegen. Der Nachweis kann nachgereicht werden.

SommersemesterWintersemesterBetrag in Euro
bis Ende Februar bis Ende August 195,18 (6/6)
bis Ende März bis Ende September 162,65 (5/6)
bis Ende April bis Ende Oktober 130,12 (4/6)
bis Ende Mai bis Ende November   97,59 (3/6)
bis Ende Juni bis Ende Dezember   65,06 (2/6)
bis Ende Juli bis 15. Januar   32,53 (1/6)
bis Ende August danach   00,00 (0/0)

Aus technischen Gründen kann beim Studentensekretariat eine Entwertung des Studentenausweises (Chipkarten) und eine damit verbundene Rückerstattung nur bis spätestens zum 15.06. (SS)/ 15.01. (WS) erfolgen. Der Antrag ist rechtzeitig zu stellen!

 

Vorgehen Nachkauf

Für den Nachkauf sind keine Nachweise zu erbringen.

1. Antrag ausfüllen und aktuelle Immatrikulationsbescheinigung beilegen.

2. Beides dem StuRa per Post, E-Mail oder persönlich (A 108) zukommen lassen.

3. Der Antrag wird geprüft.

SommersemesterWintersemesterBetrag in Euro
bis Ende Februar bis Ende August 195,18 (6/6)
bis Ende März bis Ende September 195,18 (6/6)
bis Ende April bis Ende Oktober 162,65 (5/6)
bis Ende Mai bis Ende November 130,12 (4/6)
bis Ende Juni bis Ende Dezember   97,59 (3/6)
bis Ende Juli bis Ende Januar   65,06 (2/6)
danach danach   32,53 (1/6)

Wie bei der Rückerstattung, ist aus technischen Gründen bei Studentensekretariat nach dem 15.06./15.01. kein Nachkauf mehr möglich.

4. Du wirst gebeten den entsprechenden Betrag, je nach Antragstellungsdatum, zu überweisen

    Kontoinhaber: Studentinnen- und Studentenrat HTW Dresden
    Kreditinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden
    IBAN: DE09 8505 0300 3120 1115 45
    BIC: OSDDDE81XXX

oder bar zu begleichen. Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.

5. Sobald das Geld angekommen ist, kannst du deinen Ausweis am Kartenterminal (Foyer Z-Gebäude) neu bedrucken lassen.

 

Immer noch Fragen?

Genaueres kannst du in unserer Beitragsordnung nachlesen.

Wenn du immer noch Fragen hast, dann schreibe eine E-Mail an  oder ruf im Servicebüro unter 0351 462 32 49 an. Bei Mailkontakt verwende bitte unbedingt deine HTW-Mailadresse, da Mails von externen Providern evtl. nicht bei uns ankommen.

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