Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Referate / Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation / Bereich Semesterticket / Informationen zum Antrag zum Semesterticket (Deutschlandsemesterticket)

Informationen zum Antrag zum Semesterticket (Deutschlandsemesterticket)

 


 

Grundsätzlich handelt es sich beim Beitrag für das Semesterticket um einen Pflichtbeitrag, der von allen Vollzeit-Student:innen gezahlt werden muss. Nur damit ist es möglich ein derart günstiges Ticket anzubieten (Solidarmodell). Auch seit der Einführung des Deutschlandsemestertickets zum Sommersemester 2024 hat sich an diesem Prinzip nichts verändert.

Das Semesterticket ist im Semesterbeitrag enthalten und wird im Regelfall jedes Semester bei der Rückmeldung (Überweisung des Semesterbeitrages) bezahlt. Dabei gibt es Fälle, in denen du dich vom Semesterticket befreien bzw. dieses rückerstatten lassen kannst, etwa wenn du dich studienbedingt ein Semester außerhalb vom Geltungsbereich aufhältst z.B. für ein Auslandssemester oder -praktikum, oder beurlaubt bist. Fern- und Teilzeitstudent:innen sind grundsätzlich vom Semesterticket befreit. Ein Nachkauf vom Ticket ist möglich.

Alle Ausführungen auf dieser Seite basieren auf der jeweils gültigen Fassung der Beitragsordnung der Studentinnenschaft der HTW Dresden.

 

Weitere Informationen zum Semesterticket, dem Geltungsbereich und der Nutzung von MOBIbike findest du hier.

Die aktuelle Höhe und Zusammensetzung des Semesterbeitrages findest du auf den Seiten des Studentensekretariats.
Der Betrag für das Studentenwerk Dresden kann nur direkt dort und nur unter bestimmten Voraussetzungen erstattet werden.
Der Betrag für den StuRa ist grundsätzlich nicht erstattungsfähig.

 

 

Antrag auf Befreiung, (anteilige) Rückerstattung und Nachkauf vom Semesterticket

 

Um einen Antrag zu stellen, fülle das Antragsformular aus und reiche es mit den erforderlichen Nachweisen ein. Welche das sind, erfährst du unter Befreiungsgründe.

Bitte beachte die Hinweise zum jeweiligen Antragsverfahren!

Den Antrag kannst du per E-Mail an (bitte verwende möglichst deine HTW-Mailadresse, da Mails von externen Providern evtl. nicht bei uns ankommen)
oder per Post an:

HTW Dresden
Studentinnenrat
Postfach 120701
01008 Dresden

einreichen.

 

Fragen?

Du erreichst uns per E-Mail an (bitte verwende möglichst deine HTW-Mailadresse, da Mails von externen Providern evtl. nicht bei uns ankommen)

oder telefonisch unter +49 (0)351 462 2211 zu den Sprechzeiten.

 

 

Befreiungsgründe

 

Im Folgenden sind alle Gründe aufgelistet, die für eine Befreiung vom Semesterticket für ein folgendes Semester oder für eine vollständige Rückerstattung im kommenden oder anteilige Rückerstattung im laufenden Semester berechtigen.

Ebenso findest du zum jeweiligen Grund den entsprechend erforderlichen Nachweis, den du zusammen mit deinem Antrag auf Befreiung/Rückerstattung einreichen musst. Nachweise können auch nachgereicht werden, sofern sie zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorliegen.

 

Auslandspraktikum oder Abschlussarbeit im Ausland

Wenn du im nächsten Semester dein Praktikum oder deine Abschlussarbeit außerhalb von Deutschland absolvierst, kannst du dich vom Semesterticket befreien lassen.

Für eine Befreiung musst du den Antrag vor Ablauf des Rückmeldezeitraumes einreichen. Räume genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrages ein. Idealerweise stellst du den Antrag also bereits zum Beginn des Rückmeldezeitraumes.

Nach Ablauf des Rückmeldezeitraumes und wenn du den vollständigen Semesterbeitrag bereits bezahlt hast, kannst du eine Rückerstattung beantragen. Brauchst du das Semesterticket noch am Anfang des Semesters, stelle den Antrag erst kurz bevor du das Praktikum antrittst oder mit der Abschlussarbeit beginnst.

Wenn du am Ende des Semesters das Semesterticket wieder brauchst, weil du bereits eher aus dem Ausland wieder da bist, stelle einen Antrag auf Nachkauf.

 

NACHWEIS

Als Nachweis für ein Praktikum kannst du entweder eine Kopie des Arbeitsvertrages oder alternativ einen formlosen Brief von deinem Praxisunternehmen vorlegen. Alternativ kannst du die 2. Seite des Antragsformulares ausfüllen.
In beiden Fällen muss eine Unterschrift und ein Stempel deiner Praktikumsstelle auf dem jeweiligen Dokument sein.

Aus dem Nachweis müssen Arbeitsort und Zeitraum des Praktikums bzw. der Abschlussarbeit hervorgehen!

Bei der Abschlussarbeit gilt das Gleiche. Statt einer Bestätigung deines Unternehmens kannst du auch eine Unterschrift bzw. Bestätigung von deiner betreuenden Person bzw. deiner:m betreuenden Professor:in vorweisen.

 

Auslandssemester

Du studierst nächstes Semester im Ausland? Wenn du den Antrag und den zugehörigen Nachweis vor Ende des Rückmeldezeitraumes einreichst, kannst du dich befreien lassen. Räume genügend Zeit für die Bearbeitung des Antrages ein. Idealerweise stellst du den Antrag also bereits zum Beginn des Rückmeldezeitraumes.

Ist der Rückmeldezeitraum schon vorüber und du hast den Semesterbeitrag schon bezahlt, stelle einen Antrag auf Rückerstattung.

Bist du vor Ende des Semesters zurück und möchtest das Semesterticket wieder nutzen, stelle einen Antrag auf Nachkauf.

 

NACHWEIS

Als Nachweis kannst du entweder die Annahme der Bewerbung der HTW Dresden, die Immatrikulationsbestätigung der ausländischen Uni (letter of acceptance), die Bestätigung über Aufnahme ins ERASMUS-Programm, oder ein ähnliches offizielles Dokument einreichen. Auch eine Bestätigung durch die Stabsstelle Internationales der HTW Dresden ist möglich, etwa durch Ausfüllen der 2. Seite des Antragsformulars.

 

International Business Student:innen

Aktuell gibt es keine Ausnahmeregelung (mehr) für Student:innen im regulären Auslandssemester bzw. -praktikum!

Wenn die Studienordnung deines Studiengangs regulär einen Auslandsaufenthalt vorsieht, bist du in diesem Semester automatisch befreit. Dies betrifft beispielsweise IB-Studierende im 5. und 7. Semester.

Wenn dein Auslandssemester nicht, oder zu einem späteren Zeitpunkt, stattfindet, kannst du vor der Rückmeldung eine E-Mail an das Studentensekretariat schreiben mit Bitte um Rückgängigmachen der Befreiung (von deiner HTW-Mailadresse und unter Angabe deiner Matrikelnummer). Dann wird dir das Ticket im System wieder drauf gebucht und du bezahlst es ganz normal bei der Rückmeldung.
Nach der Rückmeldung geht das nicht mehr und du musst beim StuRa einen Antrag auf Nachkauf stellen.

 

Urlaubssemester

Wenn dein Antrag auf ein Urlaubssemester vor Ende des Rückmeldezeitraumes bewilligt wurde, und du im nächsten Semester dein Semesterticket nicht brauchst, kannst du einen Antrag auf Befreiung stellen. Dann musst du bei der Rückmeldung das Semesterticket nicht bezahlen.

Befindest du dich bereits im Urlaubssemester, kannst du einen Antrag auf Rückerstattung stellen.

Wenn du am Ende des Semesters das Semesterticket wieder brauchst, stelle einen Antrag auf Nachkauf.

 

NACHWEIS

Als Nachweis benötigen wir die Kopie der Bestätigung des Urlaubssemesters oder deine Immatrikulationsbescheinigung, auf der die Beurlaubung ausgewiesen ist.

 

Exmatrikulation

Schließt du während des laufenden Semesters dein Studium ab, kannst du dir das bereits gezahlte Semesterticket anteilig zurückerstatten lassen.

 

NACHWEIS

Als Nachweis reiche bitte die Kopie deiner Exmatrikulationsbescheinigung ein.

 

Fern- und Teilzeitstudium

Fern- und Teilzeitstudent:innen oder Student:innen, die ein berufsbegleitendes Studium an der HTW absolvieren, sind automatisch vom Semesterticket befreit. Es ist jedoch möglich das Semesterticket dennoch zu erwerben.

Wenn du schon vor Ende des Rückmeldezeitraumes weißt, dass du das Ticket im nächsten Semester nutzen möchtest, reicht eine entsprechende E-Mail an das Studentensekretariat (von deiner HTW-Mailadresse und unter Angabe deiner Matrikelnummer). Dann wird dir das Ticket im System dazu gebucht und du bezahlst es bei der Rückmeldung. Dieser Vorgang ist möglich für nur ein Semester oder, wenn du willst, auch für das ganze Studium.

Nach der Rückmeldung, wenn du den Semesterbeitrag bereits gezahlt hast, stelle einen Antrag auf Nachkauf.

 

Sonstige Gründe

Student:innen mit Eigenschaft gemäß § 69 SGB IX sind automatisch vom Semesterticket befreit.

Gasthörer:innen haben keinen Anspruch auf das Semesterticket und können es auch nicht nachkaufen.

 

Der Besitz eines Autos oder eines anderen Tickets (auch eines Deutschlandtickets) sind keine Gründe für eine Befreiung oder Erstattung des Semestertickets!

 

 

Antragsverfahren

 

Das Deutschlandsemesterticket wird vorrangig als digitales Ticket ausgestellt, kann also taggenau von uns aktiviert oder deaktiviert werden.
Solltest du über ein Ticket im Kartenformat verfügen, gib das bitte direkt bei Antragsstellung mit an!

Stellst du einen Antrag auf Rückerstattung, muss uns das Ticket bis zum jeweiligen Monatsende (siehe Fristen) vorliegen! Du kannst uns dein Ticket per Post zusenden oder in einen Umschlag legen, an den StuRa adressieren und in den Briefkasten der Hochschule vorn am Z-Gebäude werfen.

 

Befreiung

Beachte: Nach erfolgter Rückmeldung oder nach Ablauf des Rückmeldezeitraumes kann keine Befreiung mehr erfolgen!

Bitte reiche den Antrag auf Befreiung rechtzeitig, idealerweise bereits zu Beginn des Rückmeldezeitraumes, ein! Die Bearbeitung des Antrages dauert etwa eine Woche. Anschließend musst du dich noch innerhalb des Zeitraumes zurückmelden, also den verbleibenden Semesterbeitrag zahlen.

1. Fülle den Antrag aus, beschaffe den entsprechenden Nachweis und reiche beides beim StuRa ein. Den Nachweis kannst du auch noch innerhalb des Rückmeldezeitraumes nachreichen.

2. Wir prüfen den Antrag und die Gültigkeit des Nachweises.

3. Wir übersenden den Antrag an das Studentensekretariat, die den Vermerk für die Befreiung im System vornehmen.

4. Sobald du die Bestätigung von uns hast, kannst du dich per Überweisung zurückmelden. Du zahlst nur noch den verbleibenden Teil des Semesterbeitrages. Wichtig: Aktualisiere trotzdem deinen Studi-Ausweis am Kartenterminal im Foyer des Z-Gebäudes, da du damit die Gültigkeit verlängerst.

 

Rückerstattung

Eine Rückerstattung des Betrages für das Semesterticket ist grundsätzlich nur für vollständige Monate möglich. Unten findest du die Fristen für die Antragstellung.

 

1. Fülle den Antrag aus, beschaffe den entsprechenden Nachweis sowie deine Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester und reiche alle drei beim StuRa unter Beachtung der Fristen ein.

2. Wir prüfen den Antrag und die Gültigkeit des Nachweises.

3. Wir ändern den Status deines Semestertickets im System.

4. Wir überweisen den Betrag auf dein Konto. Bitte habe dabei etwas Geduld. Wir schicken die Überweisungen meist monatsweise gesammelt raus, weshalb es etwas dauern kann bis das Geld bei dir ist.

 

Fristen

Wir behalten uns eine Bearbeitungszeit von drei Tagen vor.

Unten stehende Fristen gelten für den Fall, dass dein Antrag vollständig vorliegt inkl. gültigem Nachweis.
Es kann vorkommen, dass wir Nachforderungen stellen müssen, etwa weil Angaben fehlen oder der vorgelegte Nachweis nicht ausreichend ist. Stelle deinen Antrag entsprechend rechtzeitig!

Wenn der vollständige Antrag inkl. gültigem Nachweis bis zum 25.02. bzw. bis zum 28.08. vorliegt, erhältst du eine vollständige Rückerstattung.
Danach verringert sich der Betrag für jeden abgeschlossenen und angefangenen Monat um jeweils ein Sechstel.

SommersemesterWintersemesterBetrag in Euro
bis 25. Februar bis 28. August 181,38 (6/6)
bis 28. März bis 27. September 151,15 (5/6)
bis 27. April bis 28. Oktober 120,92 (4/6)
bis 28. Mai bis 27. November   90,69 (3/6)
bis 27. Juni bis 28. Dezember   60,46 (2/6)
bis 28. Juli bis 28. Januar   30,23 (1/6)
danach danach   00,00 (0/0)

 

Nachkauf

1. Fülle den Antrag aus und reiche ihn zusammen mit deiner gültigen Immatrikulationsbescheinigung beim StuRa ein.

2. Wir prüfen den Antrag.

3. Du wirst gebeten den entsprechenden Betrag zu überweisen an:

    Kontoinhaber: Studentinnen- und Studentenrat HTW Dresden
    Kreditinstitut: Ostsächsische Sparkasse Dresden
    IBAN: DE09 8505 0300 3120 1115 45
    BIC: OSDDDE81XXX

Bitte gib im Verwendungszweck deinen Namen und deine s-Nummer an.

Der Betrag ergibt sich wie folgt:

SommersemesterWintersemesterBetrag in Euro
bis Ende Februar bis Ende August 181,38 (6/6)
bis Ende März bis Ende September 181,38 (6/6)
bis Ende April bis Ende Oktober 151,15 (5/6)
bis Ende Mai bis Ende November 120,92 (4/6)
bis Ende Juni bis Ende Dezember   90,69 (3/6)
bis Ende Juli bis Ende Januar   60,46 (2/6)
danach danach   30,23 (1/6)

4. Sobald das Geld angekommen ist, ändern wir den Status deines Semestertickets im System bzw. lassen ihm vom Studentensekretariat ändern.

 

 

 

Immer noch Fragen? :)

Genaueres kannst du in unserer Beitragsordnung nachlesen.

Schreib uns eine E-Mail an (bitte verwende möglichst deine HTW-Mailadresse, da Mails von externen Providern evtl. nicht bei uns ankommen)

oder ruf uns an unter +49 (0)351 462 2211 zu den Sprechzeiten.

 

Artikelaktionen

Versenden
Drucken