Beitragsordnung grundsätzlich machen (2025)
Antrag
(Antragsdatum) AntragstellerIn
(2025-05-26) Assistenz zur Geschäftsführung
Antragstext
Der StuRa möge beschließen eine Beitragsordnung zu erlassen, die ausschließlich die grundsätzlichen und notwendigen Gegenstände zum Inhalt hat. Alles weitere, etwa Details zum Verfahren für die Befreiung, Rückerstattung oder den Nachkauf vom Semesterticket, soll an anderer Stelle geregelt werden.
Begründung zum Antrag
alt (ungeprüft) Beginn
Eingangs sei erwähnt, dass der StuRa "eigentlich" (vermeintlich) diesen Beschluss schon gefasst hat. Die Ordnung war Anlage vom Beschluss (2020-11-05) Zuständige ordentlich verordnen lassen!. Anscheinend ging das aber "ausfertigungstechnisch" unter. Konkret wurde bei einer anderen Änderung der Beitragsordnung wieder die vorherige ("herkömmliche") Fassung der Beitragsordnung verwendet (und folglich auch dem Rektorat) zur Genehmigung vorgelegt. Naja!
Hintergrund vom Beschluss (2020-11-50) Zuständige ordentlich verordnen lassen! war es ja, dass "Kleinigkeiten" (also nicht grundsätzliche Änderungen) nicht das Plenum belasten sollen und eine angemessener Weg der Befassung gefunden wurde. Dabei diente die Beitragsordnung und ihre Aufgliederung sogar als Exempel, das statuiert wurde. Naja!
alt (ungeprüft) Ende
Seitens der Hochschule wurde die Kritik geäußert, dass die Höhe des Beitrages klar in einer Ordnung benannt werden muss. (Bisher wurde durch den StuRa angenommen, dass das Ausweisen des Betrages im Haushaltsplan bei der Vorlage des Haushaltsplanes beim Rektorat (gemäß § 30 Absatz 3 Satz 5 SächHSFG) klarstellend genug ist.) Um der Forderung der Hochschule nachzukommen erlässt der StuRa schlicht eine Haushaltsordnung. (Praktisch handelt es sich um den Modus, den auch der Landtag mit den Haushalsgesetzen anwendet.) Es kommt damit zu einer Feststellung der Beträge in einer Ordnung. Im Übrigen macht das für den StuRa nahezu keinen Unterschied zum bisherigen Verfahren. (Die Mehrheit, das Verfahren zur Bekanntgabe bei Rektorat und solche Aufwände bleiben gleich. Der Haushaltsplan ist nur nicht alleinstehend, sondern eine Anlage.)
Kostenposition im Haushaltsplan (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
alt (ungeprüft) Beginn
Erlass einer weiteren Beitragsordnung, die dem früheren Charakter der Beitragsordnung entspricht, die einfach außer Kraft tritt, wenn die Beitragsordnung dieses Beschlusses durch das Rektorat genehmigt wurde
Die Beitragsordnung soll, samt passend ergänzender Verordnungen (mindestens zum Semesterticket), dem Rektorat zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Rektorat soll im Rahmen der Genehmigung entscheiden, ob und welche weiteren Inhalte der Beitragsordnung durch das Rektorat genehmigungswürdig sind. (Beispielsweise erscheint vorstellbar, dass das Rektorat die Änderung der Höhe des Beitrages durch die einzelnen Beträge genehmigen möchte, um sicherzustellen selbst alle Stellen der Hochschulverwaltung entsprechend informieren zu können, welcher Beitrag eingezogen werden muss.)
alt (ungeprüft) Beginn
Anlagen
Beschluss Beitragsordnung grundsätzlich machen (2024)
Beschluss Beitragsordnung grundsätzlich machen (2021)
Entwurf für eine Beitragsordnung der Studentinnenschaft der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (studentische Beitragsordnung - BO) vom 3. Juni 2025
initiale studentische Semesterticketverordnung HTW Dresden
"initiale" Haushaltsordnung der Studentinnenschaft 2025
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
19. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 4
Beschlussdatum
2025-0m-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
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Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Ausfertigung
2025-mm-dd | 2025-mm-dd |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium |
Zuständigkeit Antragsverwaltung |
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