Einführung einer Antragsfrist im Referatskollegium
Antrag
(Antragsdatum) Antragstellerin
(2025-05-22) Präsidium
Antragstext
Begründung zum Antrag
Der hitzigen Stimmung, vor allem im Referatskollegium, möchte das Präsidium mit einer Antragsfrist entgegenwirken. Wenn die Menschen sich länger auf Anträge vorbereiten können, bietet sich die Möglichkeit, Probleme schon persönlich vor der Sitzung zu klären, sodass keine "Bloßstellung" während der Sitzung stattfinden muss.
Wir (das Präsidium) möchten die Antragsfrist jedoch nicht so weit fassen wie beim Plenum, wir denken, dass der Donnerstag vor der Sitzung 23:59 Uhr vollkommen genügt.
Kostenposition im Haushalt (2025)
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Aufnahme in die StuRa-GO (siehe Anlagen)
Anlagen
Entwurf StuRa-GO (vom Ausschuss Strukturelles)
Änderungsanträge
möglicher Änderungsantrag (Präsidium)
Ergänze im Antragstext: "Der StuRa möge beschließen, den Geltungsbereich der StuRa-GO um das Referatskollegium zu erweitern."
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
7. Sitzung Ausschuss Strukturelles 2024/2025
20. Sitzung Plenum 2024/2025
Tagesordnungspunkt 3
Beschlussdatum
20yy-mm-dd
Beschlussfähigkeit
X (anwesende Stimmberechtigte) von Y (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | n |
---|---|
Nein | n |
Enthaltung | n |
angenommen/abgelehnt
Ausfertigung
20yy-mm-dd | 20yy-mm-dd |
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Marius Hoffmann | Elisa Range |
Mitglied im Präsidium | Zuständigkeit Antragsverwaltung Zuständigkeit Beschlussverwaltung |
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Wir (Ausschuss Strukturelles) haben einen Vorschlag für eine Ordnungsänderung ausgearbeitet: https://www.stura.htw-dresden.de/members/SteffenViebrock/geschaeftsordnung-des-studentinnenrates
"Keep it simple. Die aktuelle StuRa-GO ist ohnehin eine Krücke. Der Ausschuss würde eines Tages eher den Aufwand in eine vereinigte Geschäftsordnung investieren und hier die denkbar einfachste Lösung wählen. Dem aktuellen Vorschlag folgend würde es bedeuten, dass alle regeln, die vom Präsidium ohnehin sinngemäß und in Ermangelung anderer Festlegungen auf das RK angewandt werden, nun auch offiziell für dieses gelten."