Beitragsordnung grundsätzlich machen
Antrag
AntragstellerIn
Antragsdatum
2021-05-10
Antragstext
Der StuRa möge beschließen eine Beitragsordnung zu erlassen, die ausschließlich die grundsätzlichen und notwendigen Gegenstände zum Inhalt hat. Alles weitere, etwa Details zum Verfahren für die Befreiung, Rückerstattung oder den Nachkauf vom Semesterticket, soll an anderer Stelle geregelt werden.
Begründung zum Antrag
Eingangs sei erwähnt, dass der StuRa "eigentlich" (vermeintlich) diesen Beschluss schon gefasst hat. Die Ordnung war Anlage vom Beschluss (2020-11-05) Zuständige ordentlich verordnen lassen!. Anscheinend ging das aber "ausfertigungstechnisch" unter. Konkret wurde bei einer anderen Änderung der Beitragsordnung wieder die vorherige ("herkömmliche") Fassung der Beitragsordnung verwendet (und folglich auch dem Rektorat) zur Genehmigung vorgelegt. Naja!
Hintergrund vom Beschluss (2020-11-50) Zuständige ordentlich verordnen lassen! war es ja, dass "Kleinigkeiten" (also nicht grundsätzliche Änderungen) nicht das Plenum belasten sollen und eine angemessener Weg der Befassung gefunden wurde. Dabei diente die Beitragsordnung und ihre Aufgliederung sogar als Exempel, das statuiert wurde. Naja!
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
Erlass einer weiteren Beitragsordnung, die dem früheren Charakter der Beitragsordnung entspricht, die einfach außer Kraft tritt, wenn die Beitragsordnung dieses Beschlusses durch das Rektorat genehmigt wurde
Die Beitragsordnung soll, samt passend ergänzender Verordnungen (mindestens zum Semesterticket), dem Rektorat zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Rektorat soll im Rahmen der Genehmigung entscheiden, ob und welche weiteren Inhalte der Beitragsordnung durch das Rektorat genehmigungswürdig sind. (Beispielsweise erscheint vorstellbar, dass das Rektorat die Änderung der Höhe des Beitrages durch die einzelnen Beträge genehmigen möchte, um sicherzustellen selbst alle Stellen der Hochschulverwaltung entsprechend informieren zu können, welcher Beitrag eingezogen werden muss.)
Anlagen
studentische Beitragsordnung HTW Dresden
initiale studentische Ticketverordnung HTW Dresden
Änderungsanträge
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
7. Sitzung Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 5
Beschlussdatum
2021-05-18
Beschlussfähigkeit
8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 8 |
---|---|
Nein | 0 |
Enthaltung | 0 |
angenommen
Beschluss
Beschlusstext
siehe Antrag
Ausfertigung
2021-05-18
Präsidium
Johann Boxberger