Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2021 / 7. Sitzung Plenum 2021 / Beitragsordnung grundsätzlich machen

Beitragsordnung grundsätzlich machen

2021-07-04: ersatzweise Beitragsordnung erlassen, um sie so grundsätzlich zu machen, also unwesentliche Änderungen keine "grundsätzliche" Änderung mehr nötig machen

 

Antrag

AntragstellerIn

Ausschuss Finanzielles

Antragsdatum

2021-05-10

Antragstext

Der StuRa möge beschließen eine Beitragsordnung zu erlassen, die ausschließlich die grundsätzlichen und notwendigen Gegenstände zum Inhalt hat. Alles weitere, etwa Details zum Verfahren für die Befreiung, Rückerstattung oder den Nachkauf vom Semesterticket, soll an anderer Stelle geregelt werden.

Begründung zum Antrag

Eingangs sei erwähnt, dass der StuRa "eigentlich" (vermeintlich) diesen Beschluss schon gefasst hat. Die Ordnung war Anlage vom Beschluss (2020-11-05) Zuständige ordentlich verordnen lassen!. Anscheinend ging das aber "ausfertigungstechnisch" unter. Konkret wurde bei einer anderen Änderung der Beitragsordnung wieder die vorherige ("herkömmliche") Fassung der Beitragsordnung verwendet (und folglich auch dem Rektorat) zur Genehmigung vorgelegt. Naja!

Hintergrund vom Beschluss (2020-11-50) Zuständige ordentlich verordnen lassen! war es ja, dass "Kleinigkeiten" (also nicht grundsätzliche Änderungen) nicht das Plenum belasten sollen und eine angemessener Weg der Befassung gefunden wurde. Dabei diente die Beitragsordnung und ihre Aufgliederung sogar als Exempel, das statuiert wurde. Naja!

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Erlass einer weiteren Beitragsordnung, die dem früheren Charakter der Beitragsordnung entspricht, die einfach außer Kraft tritt, wenn die Beitragsordnung dieses Beschlusses durch das Rektorat genehmigt wurde

Die Beitragsordnung soll, samt passend ergänzender Verordnungen (mindestens zum Semesterticket), dem Rektorat zur Genehmigung vorgelegt werden. Das Rektorat soll im Rahmen der Genehmigung entscheiden, ob und welche weiteren Inhalte der Beitragsordnung durch das Rektorat genehmigungswürdig sind. (Beispielsweise erscheint vorstellbar, dass das Rektorat die Änderung der Höhe des Beitrages durch die einzelnen Beträge genehmigen möchte, um sicherzustellen selbst alle Stellen der Hochschulverwaltung entsprechend informieren zu können, welcher Beitrag eingezogen werden muss.)

Anlagen

studentische Beitragsordnung HTW Dresden

initiale studentische Ticketverordnung HTW Dresden

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

7. Sitzung Plenum 2021
Tagesordnungspunkt 5

Beschlussdatum

2021-05-18

Beschlussfähigkeit

8 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 8
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antrag

Ausfertigung

2021-05-18
Präsidium
Johann Boxberger

Artikelaktionen

Versenden
Drucken