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Verpflichtung zur Verwendung gendersensibler Sprache

2020-w1-16: Verpflichtung zur Verwendung gendersensibler Sprache

 

Antrag

AntragstellerIn

Referat Hochschulpolitik

Bereich Geschlechtergerechtigkeit

Antragsdatum

2020-02-24

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die folgende Form X, Y oder Z gendersensibler Sprache verbindlich für jeglichen schriftlichen Verkehr zu nutzen. 

X. Generisches Femininum

Y. Gender*Innen vgl. Leitfaden Hansestadt Lübeck

Z. Kanzla statt Kanzler*In

Begründung zum Antrag

Im StuRa herrscht schon lange Konsens darüber, eine gendersensible Sprache zu benutzen. Da damit das Ob schon geklärt ist, sollte der StuRa sich dem längst überfälligen Wie zuwenden. Damit soll sicher gestellt werden, dass den Mitgliedern des StuRa ein Leitfaden an die Hand  gegeben werden kann, welcher die einheitliche Form zu gendern erklärt und illustriert, wie die Genderung nach der Form XYZ funktioniert. 
Damit kommt er gem. §24 Sächs.HSFG seinen Pflichten der politischen Bildung nach, erzeugt damit Aufmerksamkeit in den patriarchalen Strukturen unserer Sprache, kritisiert diese, nimmt Position dazu und kommt seiner Vorbildfunktion als Teilkörperschaft des öffentlichen Rechts nach.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der Beschluss  wird mit andauernder Wirkung in die Kontinuitätsordnung aufgenommen.

Anlagen

Nach Vorbild der Hansestadt Lübeck

Als Vorbereitung für den Fall, dass man diesen Antrag nicht versteht (allgemeine Genderdebatten werden vom Präsidium nicht zugelassen, weil überflüssig)

Änderungsanträge

keine

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG in Verbindung mit § Beschlüsse Absatz 2 Satz 3 StuRa-GO (besondere Beschlussfähigkeit unabhängig von der Anzahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder wegen vorangegangener Beschlussunfähigkeit)

Behandlung

1. Sitzung Plenum Winter 2020
Tagesordnungspunkt 2
vertagt aufgrund fehlender Beschlussfähigkeit

3. Sitzung Plenum 2020
keine Behandlung wegen der Absage der Sitzung (aufgrund der Quarantäne wegen COVID-19)

1. außerordentliche Sitzung Plenum 2020
Tagesordnungspunkt 2
Antrag vom Antragsstellenden zurückgezogen

Ausfertigung

2020-11-27
Präsidium

Unterzeichnung

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