Geschäftsordnung des Studentinnenrates
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Geschäftsordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden
(StuRa-Geschäftsordnung – StuRa-GO) - als Teil der Ordnung der Studentinnenschaft der HTW Dresden
Vom 26. August 2025
Aufgrund von § Verfahren der Grundordnung des Studentinnenrates der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (StuRa-GrundO) vom 3. Juni 2025 hat der Studentinnenrat der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden diese Ordnung als Satzung erlassen.
§ Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für
§ Abgrenzung
Der StuRa hat nicht die Geschäftsordnung
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des deutschen Bundestages;
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des Sächsischen Landtages;
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des Senates HTW Dresden.
§ Anträge zur Sitzung
Mindestens folgende Anträge zur Geschäftsordnung sollen mit jeweiliger Mehrheit zu einer Sitzung zulässig sein:
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Dringliche Verständnisfrage (z. B. zu verwendeten Abkürzungen, zum Zusammenhang von Aussagen oder der Auswirkung auf den Antrag) [ohne weitere Abstimmung]
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Einmalige sofortige Richtigstellung (wenn auf eine deiner Aussagen Bezug genommen wird und sie falsch dargestellt wird) [ohne weitere Abstimmung]
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Anzweiflung der eben getroffenen Entscheidung der Sitzungsleitung [Mehrheit der Anwesenden]
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Bestellung einer anderen Redeleitung (Ablösung der aktuellen Redeleitung) [Mehrheit der Anwesenden]
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Änderung der Reihenfolge zur Abarbeitung der Tagesordnung [Mehrheit der Anwesenden]
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Nichtbehandlung eines Tagesordnungspunktes oder eines einzelnen Antrages [Mehrheit der Anwesenden]
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Vertagung eines Tagesordnungspunktes [Mehrheit der Anwesenden]
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Überweisung eines Antrages an ein anderes beschlussfassendes Gremium [Mehrheit der Anwesenden]
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Ausschluss der Öffentlichkeit § Sitzungen Absatz Öffentlichkeit von Sitzungen [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Aufhebung des Ausschlusses der Öffentlichkeit § Sitzungen Absatz Öffentlichkeit von Sitzungen [Mehrheit der Anwesenden]
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Einreichen eines neuen Antrages [ohne weitere Abstimmung]
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Einreichen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]
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Übernehmen eines Änderungsantrages [ohne weitere Abstimmung]
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Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen Tagesordnungspunkt [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Aufhebung der Beschränkung der Redezeit für nachfolgende Redebeiträge zum aktuellen Tagesordnungspunkt [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Schließung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]
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Wiedereröffnung der Redeliste [Mehrheit der Anwesenden]
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Schließung der Debatte (und sofortige Beschlussfassung) [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Meinungsbild zu einer Fragestellung des aktuellen Tagesordnungspunktes unter allen Anwesenden oder ausschließlich unter den Stimmberechtigten für die Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]
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Geheime Abstimmung einer nachfolgenden Beschlussfassung [ohne weitere Abstimmung]
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Kurzweilige Sitzungspause [ohne weitere Abstimmung]
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Sitzungspause über 10 Minuten hinaus [Mehrheit von zwei Drittel der Anwesenden]
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Neuauszählung der eben abgegebenen Stimmen [ohne weitere Abstimmung]
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Feststellung der Beschlussfähigkeit [ohne weitere Abstimmung]
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Fortführung der Sitzung über das grundsätzliche Ende der Sitzung gemäß § Sitzungen Absatz Ende der Sitzungen hinaus [Mehrheit der Anwesenden]
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Schließung der Sitzung [Mehrheit der Anwesenden]
§ Fristen
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dem Präsidium für die Erstellung eines Entwurfes der Tagesordnung eingereicht werden.
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Der Entwurf der Tagesordnung soll durch das Präsidium mindestens 2 Tage vor der Sitzung bekannt gegeben werden.
§ Sitzungen
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Sitzungen finden grundsätzlich alle 2 Wochen
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in der Vorlesungszeit, jedoch nicht bei Unterbrechungen der Lehrveranstaltungen, in der Gremienblockzeit und
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in der vorlesungsfreien Zeit, jedoch nicht im Prüfungsabschnitt,
gemäß Studienjahresablaufplan der Hochschule statt.
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1Sitzungen finden grundsätzlich öffentlich statt.
2Die Öffentlichkeit kann ausgeschlossen werden.
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um 22:00 Uhr oder
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nach 5 Stunden.
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§ Beschlüsse
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1Das Komitee ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Stimmen anwesend sind.
2Das Präsidium kann vorsehen, dass das Komitee Beschlüsse im Umlaufverfahren fassen kann.
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1Das Komitee ist zu Anträgen der Geschäftsordnung immer beschlussfähig.
2Beschlüsse zu Anträgen der Geschäftsordnung werden grundsätzlich mit der Mehrheit der anwesenden Stimmen gefasst.
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1Die Anzahl der Stimmen beim Referatskollegium ist die Anzahl der Referate mit einer Leitung.
2Die Vertretung eines Referates ist grundsätzlich die Leitung des Referates.
3Der Vorstand kann durch Beschluss für nicht besetzte Referate ein Mitglied des StuRa als kommissarische Leitung des Referates bestellen.
4Die Leitung des Referates kann durch einen Beschluss ein Mitglied als Vertretung des Referates beim Referatskollegium bestellen.
5Die Leitung des Referates kann durch eine Meldung beim Präsidium ein Mitglied des StuRa als Vertretung des Referates für eine bestimmte Sitzung des Referatskollegiums bestellen.
6Die Stimme des Referates ruht auf Antrag der Vertretung eines Referates für eine bestimmte Sitzung des Referatskollegiums.
7Die Änderung zur Vertretung eines Referates im Referatskollegium muss dem Präsidium grundsätzlich vor Beginn der Sitzung des Referatskollegiums bekannt sein.
§ Zuordnung
Diese Ordnung ist dem Ausschuss Strukturelles zugeordnet.
§ Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit der Beschlussfassung in Kraft.