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Teilnahme 63. MV fzs

2020-w1-001: Übernahme der Reisekosten für die Teilnahme an der 63. Mitgliederversammlung (MV) vom freien zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)

  Ist durch 2020-w1-008: Teilnahme 63. MV fzs durch weitere Personen aufgehoben

Antrag

AntragstellerIn

Referat Hochschulpolitik
(Jens Fritze)

Antragsdatum

24.01.2020

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, die Reisekosten für die Fahrt zur 63. Mitgliederversammlung des freien zusammenschluss von student*innenschaften bereitzustellen.

Begründung zum Antrag

Da der Studentinnen- und Studentenrat noch Mitglied im fzs ist, sollten wir dementsprechend auch unser Stimmrecht zur Mitgliederversammlung geltend machen. Abgesehen davon, kommen wir damit auch unseren Pflichten gemäß § 24 SächsHSFG nach. Ferner ist zu beachten, dass wir erstmals in unserer Geschichte quotiert und auch mit genderqueeren Menschen anreisen, was bedeutet, dass wir Einblick und auch Mitsprachen in allen vorhandenen Plenen haben. Des Weiteren wird die Delegation unterstützt durch fzs-Erfahrenen, die auch Vertreter*innen im LandessprecherInnenrat sind und diese dementsprechend mit vertreten können.

Kostenposition im Haushaltsplan

Teilnahme Konferenzen

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Anlagen

Reisekostenkalkulation Teilnahme 63. MV fzs

Ordner 63. MV fzs

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Referate Absatz 2 Nummer 1 StuRa-GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Finanzanträgen durch das Referatskollegium)

Behandlung

4. Sitzung Referatskollegium 2020
Tagesordnungspunkt 2

Beschlussdatum

2020-01-27

Beschlussfähigkeit

11 von 11

Ergebnis

Ja 11
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss mit bis zu 6 Personen an der 63. Mitgliederversammlung vom freien zusammenschluss von student*innenschaften teilzunehmen.

Ausfertigung

28.01.2020
Präsidium
Jens Fritze

Unterzeichnung

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