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Stellungnahme (Unterstützung Beitritt) Mitgliedschaft HTW Dresden adh

23/24-08-14: Stellungnahme (Unterstützung vom Beitritt) der Mitgliedschaft unserer HTW Dresden beim allgemeinen deutschen Hochschulsportverband (adh)

 

Antrag

Antragstellerin

Stephen Goldmann
Hannes Günther (als kan@ für das Referat Sport)

Antragsdatum

2024-01-17

Antragstext

Der StuRa möge beschließen den Beitritt der HTW Dresden beim allgemeinen deutschen Hochschulsportverband (adh) zu unterstützen.

Begründung zum Antrag

tldr.: Die HS möchte gern Mitglied beim adh werden. Damit sie das kann, braucht sie die Unterstützung von der Studentinnenschaft. Abstimmen und fertig werden.

Der adh vertritt die Mitgliedshochschulen auf der bundespolitischen Ebene in Sportangelegenheiten. Er richtet Wettkämpfe auf nationaler Ebene aus. Er wird 2025 auch die world university games, also die olympischen Spiele der Studierende, im Rhein-Ruhr-Gebiet ausrichten.

Die HTW Dresden könnte vom Wettkampf- und vom Bildungsprogramm des adh profitieren. Insbesondere Studierende haben hier die Möglichkeit auch über den Wettkampfsport hinaus, sich weiterzubilden und aktiv die sportpolitische Hochschullandschaft kennenzulernen bzw. sich einzubringen.

Die Mitgliedschaft im ADH bringt auch den Vorteil mit sich, dass die HTW Dresden als Mitglied Sportler:innen zu offiziellen bundesweiten Wettkämpfen schicken kann und gemeinsam mit anderen Mitgliedshochschulen aus Dresden - z.B. mit der TU Dresden - ein Team zusammenstellen kann, welches dann Dresden vertritt.

Die Mitgliedschaft kostet die Hochschule 0,24076 € pro Studentin pro Semester.

Weitere Infos zum ADH und der Mitgliedschaft sind in der Anlage zu finden.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

KontO!

Mitteilung der Befürwortung gegenüber dem adh durch eine geeignete Stelle (das Präsidium?, weil der Vorstand unbesetzt ist)
(Formular siehe Anlage, kann an die HS gegeben werden)

Anlagen

Ordner Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband
Vorschlag Anpassung KontO

Füge am Ende vom Teil Zusammenarbeit KontO einen § Mitgliedschaft Hochschule

 

§ Mitgliedschaft Hochschule

 

  1. 1Die HTW Dresden kann Mitglied von Organisationen (Vereinen, Zusammenschlüssen und ähnlichen) sein.

    2Mit der Mitgliedschaft sollen die Interessen der Studentinnenschaft vertreten und oder gefördert werden.

    3Mit der Mitgliedschaft können Verbindlichkeiten für die HTW Dresden durch Beiträge für die Organisationen oder andere übliche finanzielle Förderungen verbunden sein.

  2. Die Hochschule soll Mitglied folgender Organisationen sein:

    • Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh)

  3. Die Hochschule soll nicht Mitglied folgender Organisationen sein:

    • Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

    • (Microsoft Landesvertrag Sachsen für) Campus Sachsen

 

ein.

Stellungnahme Ausschuss Inhaltliches

Jo! (Wenn sich die letzten Jahre wer mit Strukturellen Angelegenheiten zum Hochschulsport an unserer Hochschule auseinandergesetzt hätte, hätte es vermutlich gar schon eine Forderung gegeben, dass unsere Hochschule (auch) Mitglied vom adh sein soll. Etwa bei Strukturen wie der LHS ist sie es ja (zum Glück) bereits.)

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

8. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 11

Beschlussdatum

2024-01-23

Beschlussfähigkeit

5 (anwesende Stimmberechtigte) von 7 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 3
Nein 0
Enthaltung 1

abgelehnt

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss nicht den Beitritt der HTW Dresden beim allgemeinen deutschen Hochschulsportverband (adh) zu unterstützen.

Ausfertigung

2024-04-01 2024-04-01

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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