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"Benehmen" Ansprechperson bei der Stelle zur Beschwerde nach AGG für Studentinnen 2024

23/24-08-06: "Benehmen" Ansprechperson bei der Stelle zur Beschwerde nach AGG für Studentinnen 2024

 

Antrag

Antragstellerin

Assistenz zur Geschäftsführung

Antragsdatum

2024-01-15

Antragstext

Der StuRa möge beschließen das (nicht eingeforderte) Benehmen für die Ansprechperson bei der Stelle zur Beschwerde für Studentinnen nach AGG (§ 5 Abs. 5 SächsHSG) für Carolin Schaufel herzustellen.

Begründung zum Antrag

Carolin Schaufel scheint wohl ohnehin schon als Ansprechperson durch das Rektorat festgelegt wurden zu sein.

Ein Mitglied des StuRa, das beim Rektorat als schon länger beim StuRa besonderes engagiert wahrgenommen wird, wurde wegen einer Meinung des StuRa gefragt.

Auch als (seit Monaten) im Dezember 2023 das Gespräch mit dem Rektorat geführt wurde, wurde nach der Meinung des StuRa gefragt.

Der StuRa lud Carolin Schaufel, die von der Hochschulleitung zur Besetzung der Stelle als Ansprechperson immer benannt wurde, zu einem Gespräch ein. Das Gespräch fand unmittelbar (als vorangestelller Tagesordnungspunkt (zur Information)) vor der 7. Sitzung Plenum 2023/2024 statt.

Carolin Schaufel wirkte - entsprechend der Ankündigung des eingangs erwähnten einzelnen Mitgliedes des StuRa - als geeignet. Sie meldete sich - vermutlich als einige Angestellte der Hochschule - von selbst für die Übernahme der Funktion (Ansprechperson Beschwerdestelle AGG).

Carolin Schaufel berichtete, dass sie bereits für die Funktion - auch für Studentinnen - neu bestellt sei. Grund dafür ist, dass die Funktion - auch ohne die neue Reglung aus dem HSG - bereits seit Jahren bestand und mit ihr nun auch besetzt sei.

Carolin Schaufel scheint sich - wie wohl kein Mensch sonst an der Hochschule - auseinandergesetzt zu haben. Sie wirkt auch motiviert sich mit der Bewältigung des Aufwandes zur Schaffung einer entsprechenden Stelle an unserer Hochschule zu widmen und entsprechend einzelnene Verfahren (der Beschwerde gemäß AGG) betreuen zu wollen und zu können.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Bekanntgabe vom Beschluss beim Rektorat

(Behandlung von möglichen Verbesserungsvorschlägen für ein derartiges Verfahren)

(Behandlung von möglichen Verbesserungsvorschlägen zur Ausgestaltung der gesetzlich zu schaffenden Stelle)

Anlagen

§ 5 Abs. 5 SächsHSG
"AGG" auf der Website HTW Dresden

(Website) HTW Dresden
Hochschule
Die HTW Dresden
Hochschulgesundheit
Angebote und Ansprechpartner*innen
Konfliktmanagement

Aktuelle Angebote

Wo immer Menschen mit ihren individuellen Charaktereigenschaften aufeinandertreffen, können Konflikte entstehen. So sind Spannungen, Differenzen und Konflikte in Unternehmen und Organisationen auch eher der Regelfall. Konflikte können notwendig und sogar produktiv sein, wenn sie ernst genommen werden und alle beteiligten Personen einen aktiven Umgang damit finden.
Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragten (für Beschäftigte)
Beschwerdestelle nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 13 AGG) (für Studierende und Beschäftigte)

(Website) HTW Dresden
Hochschule
Die HTW Dresden
Chancengleichheit
Gleichstellung
Ansprechpersonen und Beratung

Beratung durch die Gleichstellungsbeauftragten der HTW Dresden
 …
Die Gleichstellungsbeauftragten der Fakultäten und die zentrale Gleichstellungsbeauftragte beraten zu folgenden Themen:
Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

"Gleichbehandlungsgesetz" auf der Website HTW Dresden

( (nicht öffentlicher Teil) Website) HTW Dresden (intern) (übergreifende Themen) Beschwerdestelle gegen Diskriminierung

https://www.htw-dresden.de/intern/uebergreifende-themen/beschwerdestelle-gegen-diskriminierung

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 55 Absatz 2 SächsHSG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

Behandlung

8. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 9.1

Beschlussdatum

2024-01-23

Beschlussfähigkeit

6 (anwesende Stimmberechtigte) von 7 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 4
Nein 0
Enthaltung 1

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, das (nicht eingeforderte) Benehmen für die Ansprechperson bei der Stelle zur Beschwerde für Studentinnen nach AGG (§ 5 Abs. 5 SächsHSG) für Caronin Schaufel herzustellen.

Ausfertigung

2024-04-01 2024-04-01

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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