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Mitwirkung im kommenden Plenum ist 1 k€ wert!

23/24-12-13: Die Mitwirkung eines stimmberechtigten Mitgliedes im kommenden Plenum (vom StuRa 2024/2025) ist allen Studentinnen 1 k€ wert!

 

Antrag

Antragstellerin

(Vorstand) Assistenz zur Geschäftsführung

Antragsdatum

2024-03-25

Antragstext

Der StuRa möge beschließen allen stimmberechtigten Mitglieder, die im Plenum der Legislatur 2024/2025 gewählt werden, pauschal der Aufwand für die Mitwirkung zu Sitzungen mit 1 k€ (1.000 €) entschädigt werden soll.

Begründung zum Antrag

Diejenigen, die sich Gedanken um die (aktuell leider unzureichende) Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied - also als Mitglied, das sich zur Wahl für die Vertretung anderer Studentinnen gestellt hat und durch diese dann auch "gewählt" wurde - für die kommende Legislatur machen, kommen gelegentlich am Thema Sitzungsgeld vorbei.

Eigentlich hat da kein Mensch Bock drauf, da die Arbeit im StuRa ja ehrenamtlich sein sollte. Ehrenamtlich meint aber auch, dass Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, gar sollte. Anstatt kleiner Beträge, die schon als unangenehm empfunden werden, häufig zu zahlen, soll ein großer Betrag von Anfang an in den Raum gestellt werden.

Praktisch handelt es sich bei 1.000 € bei über 20 Sitzungen im Jahr - also der Dauer einer Legislatur - um weniger als 50 € je Sitzung. (Zur Darstellung der Verhältnismäßigkeit: Das entspricht weniger als 4 Stunden vergleichsweiser Vergütung als SHK.)
Wie lange dauert eine Sitzung (vom Komitee Plenum)? Braucht es Zeit zur Vor- und Nachbereitung? Sollte sich ein Mitglied im Plenum auch in Ausschüssen des StuRa, die zur Vorbereitung von Sitzungen und entsprechenden Beratungen für das Plenum dienen, mitwirkend einbringen?

Besteht die Gefahr, dass der StuRa wegen der Ansage nun mit Kandidaturen und Wahlwerbung für einzelne Personen überhäuft wird? Ja, vielleicht! Der StuRa wird lernen damit umzugehen. Spätestens die die stimmberechtigten Mitglieder der Legislatur 2024/2025 werden das dann können.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

MitO (zu fehlender Mitwirkung) anwenden!

Anlagen

§ stimmberechtigte Mitglieder Abs. 2 Nr. MitO

Fehlende Mitwirkung bei einem stimmberechtigten Mitglied ergibt sich aus dem Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund zum Ende der Amtszeit.

Änderungsanträge

Änderungsantrag 1

Füge der Begründung zum Antrag den Halbsatz

...entschädigt werden soll, sofern sie bei mehr als der Hälfte aller Sitzungen des Plenums anwesend waren.

hinzu.

(durch) Antragstellerin
Übernommen!

Änderungsantrag 2

Füge dem Antragstext den Satz

FLINTA* (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender) Personen soll den 1,5-fachen Betrag erhalten, sofern sie an mehr als der Hälfte aller Sitzungen des Plenums anwesend waren.

hinzu.

Abstimmung
1/3/5 (J/N/E)
Abgelehnt!

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)

Behandlung

12. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 6

Beschlussdatum

2024-04-02

Beschlussfähigkeit

9 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 4
Nein 2
Enthaltung 3

abgelehnt

Beschluss

kein Beschluss

Ausfertigung

2024-04-03 2024-04-03

 

 

 

 

Johann Boxberger Oliver-Michael Fischer
Zuständigkeit AntragsverwaltungMitglied im Präsidium

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