Mitwirkung im kommenden Plenum ist 1 k€ wert!
Antrag
Antragstellerin
(Vorstand) Assistenz zur Geschäftsführung
Antragsdatum
2024-03-25
Antragstext
Der StuRa möge beschließen allen stimmberechtigten Mitglieder, die im Plenum der Legislatur 2024/2025 gewählt werden, pauschal der Aufwand für die Mitwirkung zu Sitzungen mit 1 k€ (1.000 €) entschädigt werden soll.
Begründung zum Antrag
Diejenigen, die sich Gedanken um die (aktuell leider unzureichende) Mitwirkung als stimmberechtigtes Mitglied - also als Mitglied, das sich zur Wahl für die Vertretung anderer Studentinnen gestellt hat und durch diese dann auch "gewählt" wurde - für die kommende Legislatur machen, kommen gelegentlich am Thema Sitzungsgeld vorbei.
Eigentlich hat da kein Mensch Bock drauf, da die Arbeit im StuRa ja ehrenamtlich sein sollte. Ehrenamtlich meint aber auch, dass Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann, gar sollte. Anstatt kleiner Beträge, die schon als unangenehm empfunden werden, häufig zu zahlen, soll ein großer Betrag von Anfang an in den Raum gestellt werden.
Praktisch handelt es sich bei 1.000 € bei über 20 Sitzungen im Jahr - also der Dauer einer Legislatur - um weniger als 50 € je Sitzung. (Zur Darstellung der Verhältnismäßigkeit: Das entspricht weniger als 4 Stunden vergleichsweiser Vergütung als SHK.)
Wie lange dauert eine Sitzung (vom Komitee Plenum)? Braucht es Zeit zur Vor- und Nachbereitung? Sollte sich ein Mitglied im Plenum auch in Ausschüssen des StuRa, die zur Vorbereitung von Sitzungen und entsprechenden Beratungen für das Plenum dienen, mitwirkend einbringen?
Besteht die Gefahr, dass der StuRa wegen der Ansage nun mit Kandidaturen und Wahlwerbung für einzelne Personen überhäuft wird? Ja, vielleicht! Der StuRa wird lernen damit umzugehen. Spätestens die die stimmberechtigten Mitglieder der Legislatur 2024/2025 werden das dann können.
Kostenposition im Haushaltsplan
ohne finanzielle Mittel
Vorschlag zum weiteren Verfahren
MitO (zu fehlender Mitwirkung) anwenden!
Anlagen
§ stimmberechtigte Mitglieder Abs. 2 Nr. MitO
Fehlende Mitwirkung bei einem stimmberechtigten Mitglied ergibt sich aus dem Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen der gesamten Legislatur ohne wichtigen Grund zum Ende der Amtszeit.
Änderungsanträge
Änderungsantrag 1
Füge der Begründung zum Antrag den Halbsatz
...entschädigt werden soll, sofern sie bei mehr als der Hälfte aller Sitzungen des Plenums anwesend waren.
hinzu.
(durch) Antragstellerin
Übernommen!
Änderungsantrag 2
Füge dem Antragstext den Satz
FLINTA* (Frauen, Lesben, intergeschlechtliche, nichtbinäre, transgeschlechtliche und agender) Personen soll den 1,5-fachen Betrag erhalten, sofern sie an mehr als der Hälfte aller Sitzungen des Plenums anwesend waren.
hinzu.
Abstimmung
1/3/5 (J/N/E)
Abgelehnt!
Abstimmung
erforderliche Mehrheit
Zustimmung der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gemäß § Ordnungen Satz 2 GrundO (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse zu Ordnungen)
Behandlung
12. Sitzung Plenum 2023/2024
Tagesordnungspunkt 6
Beschlussdatum
2024-04-02
Beschlussfähigkeit
9 (anwesende Stimmberechtigte) von 10 (gegenwärtig Stimmberechtigten)
Ergebnis
Ja | 4 |
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Nein | 2 |
Enthaltung | 3 |
abgelehnt
Beschluss
kein Beschluss
Ausfertigung
2024-04-03 | 2024-04-03 |
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Johann Boxberger | Oliver-Michael Fischer |
Zuständigkeit Antragsverwaltung | Mitglied im Präsidium |
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