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Beitritt Finanzvereinbarung (FinV) KSS 2021/22

2021-08-0008: Beitritt zur Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) 2021/22

 

Antrag

AntragstellerIn

Vertretung in der KSS

(Maximilian Franke)

Antragsdatum

2021-05-24

Antragstext

Der StuRa (HTW Dresden) möge beschließen, der Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) - wie zur Sitzung des LSR am 27.03.2021 beschlossen - beizutreten.

Begründung zum Antrag

Die FinV dient der Aufgabenerfüllung der KSS. Da sie keine Teilkörperschaft des öffentlichen Rechtes ist, steht es ihnen nicht zu, Beiträge zu erheben. Im Sächsischen Hochschulgesetz steht hingegen, dass die Studierendenschaften zusammenarbeiten sollen.

Im Vergleich zu den Vorjahren gibt es eine Beitragserhöhung von 0,25 Euro auf 0,30 Euro je Student*in. Die KSS möchte gerne in dieser Legislaturen mehr Veranstaltungen (wie z. B. Gremien-Workshops, How-to-KSS-Workshop, etc.) durchführen, welche natürlich sich auch vorrangig an die Aktiven in den einzelnen Studierendenschaften richten.

Der anfallende Beitrag berechnet sich in diesem Falle aus der Anzahl der im Wintersemesters 2019/2020 immatrikulierten Student*innen. Bei 0,30 Euro je Student*in beläuft sich somit der Gesamtbetrag bei aktuell 4.578 immatrikulierten Student*innen (gemäß dem statistischen Bericht "Studierende an den Hochschulen im Freistaat Sachsen 2019" des Statistischen Landesamtes des Freistaates Sachsen) auf 1.373,40 € (im Haushaltsplan 2021 des StuRa HTW Dresden sind für die KSS 2.000,00 € eingeplant) für das aktuelle Haushaltsjahr der KSS (Beginn 01.04.2021). Weitere Rahmenbedingungen können direkt der FinV entnommen werden. Die Anzahl der immatrikulierten Student*innen kann durch Nennung der Austritte gegenüber der Beauftragung Finanzen der KSS angepasst werden. Dies kann auf Antrag erfolgen. Näheres ist bis jetzt noch nicht bekannt.

Grundsätzlich würde gemäß § Vertretung in der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften Absatz 3 Nummer 2 StuRa-GrundO die Vertretung in der KSS den Beitritt oder auch Nichtbeitritt zur FinV beschließen. Da dieses Komitee aber zur Zeit nicht beschlussfähig ist, soll der Beitritt im Plenum (als nächsthöheres Komitee) abgestimmt werden.

Kostenposition im Haushaltsplan

Konferenz Sächsischer Studierendenschaften

Vorschlag zum weiteren Verfahren

Der Beauftragung Finanzen der KSS wird der Beitritt mitgeteilt, sodass dieser eine Rechnung an den StuRa schreiben kann, welche dann durch den StuRa beglichen wird.

Anlagen

FinV der KSS (mit den Anlagen Mittelverwendung und Grundsatzbeschluss) in den Anlagen der Sitzungsunterlagen der 03. LSR-Sitzung am 27.03.2021

Änderungsanträge

[in der Regel vom Präsidium auszufüllen]

[Alles nachfolgende füllt das Präsidium aus.]

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 54 Absatz 2 SächsHSFG (allgemeine Mehrheit für Beschlüsse, soweit Ordnungen nichts anderes bestimmen)

 

Behandlung

8. Sitzung StuRa 2021
Tagesordnungspunkt 7

Beschlussdatum

2021-06-01

Beschlussfähigkeit

7 (anwesende Stimmberechtigte) von 9 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 7
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

Der StuRa beschloss, der Finanzvereinbarung (FinV) der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften (KSS) - wie zur Sitzung des LSR am 27.03.2021 beschlossen - beizutreten.

Ausfertigung

2021-06-02
Präsidium (oder andere Funktion)
Johann Boxberger

Unterzeichnung

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Florian Fuhlroth
Florian Fuhlroth sagt
28.05.2021 22:36

Der Verein bekommt sowieso kaum mehr ordentlich was auf die Reihe und hat sich während der Pandemie komplett ins AUS geschoßen. Das Plenum sollte sich bevor der Finanzvereinbarung beigetreten wird, ernsthaft mit der Arbeit der KSS der letzten Jahre auseinandersetzen...