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Beitragsordnung

2012-025: Verabschiedung der Beitragsordnung

Antrag

Antragstext

Der StuRa möge die vorliegende Beitragsordnung der Studentinnen- und Studentenschaft beschließen.

Begründung zum Antrag

Bei Änderungen einer Ordnung und besonders der Beitragsordnung empfiehlt es sich dies mittels einer Änderungsordnung vorzunehmen. In einer solchen Änderungsordnung werden lediglich die Änderungen der eigentlichen Ordnung dargestellt und beschlossen. Dadurch muss vom Rektorat nicht wieder die gesamt Ordnung genehmigt werden sondern lediglich die Änderungsordnung. In der Vergangenheit hat bei der Nummerierung dieser Änderungsordnungen Schlamperei Einzug gehalten, weshalb die Nummerierung der bisherigen Änderungsordnungen zur Beitragsordnung fehlerhaft ist. Daher empfiehlt es sich die Beitragsordnung komplett neu zu beschließen obwohl die darin enthaltenen Änderungen nicht sonderlich Umfangreich sind. Zukünftig bitte wieder Änderungsordnungen beschließen!

Kurze Änderungszusammenfassung:

  • Beiträge gemäß Beschluss angepasst
  • Gendering wie in anderen Ordnungen der Studischaft
  • Nachweisfristen für Rückerstattungen auf 10. Januar/Juni vorgezogen
  • Redaktionelle Änderungen

Anlagen

Verweis zum Dokument

http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php/Beitragsordnung/Dokument

Verweis zu den Änderungen seit der letzten gültigen Fassung

http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php?title=Beitragsordnung%2FDokument&diff=18265&oldid=17076

Abstimmung

Behandlung

2. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 9

Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSG

3. Sitzung des StuRa 2012
Vertagung wegen fehlender Durchführung der Sitzung
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG

4. Sitzung des StuRa 2012
Tagesordnungspunkt 1
Beschlussfähigkeit gemäß § 54 Abs. 1 Satz 3 SächsHSG

Ergebnis

keine Gegenrede

angenommen

Beschluss

siehe Antrag

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