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Finanzielle Unterstützung für das Hochschulkino Popcorn gemäß Haushaltsplan mit andauernder Wirkung

2015-10-206: Finanzielle Unterstützung für das Hochschulkino Popcorn gemäß Haushaltsplan mit andauernder Wirkung

Antrag

AntragstellerIn

Marianna Brosig (Bereich Kino)

Antragsdatum

24.09.2015

Antragstext

Der StuRa möge beschließen, dass die Ausgaben und Einnahmen der Kinoveranstaltungen entsprechend dem Haushaltsplan mit andauernder Wirkung genehmigt werden.

Die Ausgaben für WS 14/15 und SS 15 müssen noch beschlossen/genehmigt werden.

Begründung zum Antrag

Ein dauerhafter Beschluss führt dazu, dass die Angestellten des StuRas und das Referat Kultur nicht jedes Semester einen neuen Beschluss beantragen müssen, um die Ausgaben und Einnahmen abzusegnen.

 

Abstimmung

Behandlung

10. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 7
Vertagung gemäß § 54 Abs. 1 Satz 2 SächsHSFG

11. Sitzung StuRa 2015
Tagesordnungspunkt 7

Ergebnis

Ja n
Nein n
Enthaltung n

ohne Gegenrede angenommen

Beschluss

siehe Antrag

Finanzen

Dieser Abschnitt ist vom Bereich Haushalt des Referates Finanzen auszufüllen.

Kostenstelle

Konten
Soll
Haben


Unterzeichnung und Ausfertigung

Datum der Ausfertigung
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