Sie sind hier: Startseite / Studentinnenrat / Plenum / Sitzungen / 2022/2023 / 4. Sitzung / Anträge / Gliederung/Umfang bestehender Stellen StuRa 2022/2023

Gliederung/Umfang bestehender Stellen StuRa 2022/2023

22/23-04-018: Anpassung der Gliederung und Umfang von bestehenden Stellen des StuRa für die Legislatur 2022/2023

 

Antrag

AntragstellerIn

Vorstand

Referat Personal

Antragsdatum

2022-09-22

Antragstext

Der StuRa möge beschließen die bestehenden Stellen für Verwaltungsangestellte für die Legislatur 2022/2023 entsprechend der Anlagen

  • Beim Vorstand sollen die verschiedenen Stellen zur Verwaltung der zu erledigenden Aufgaben des StuRa zusammengeführt werden und mehrerer dieser gleichwertiger Stellen geschaffen werden.
  • Beim Präsidium soll bei der Antrags- und Beschlussverwaltung mit Ausfertigung zwischen Vor- und Nachbereitung von Sitzungen abgegrenzt werden.
  • Beim Referat Personal und beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation sollen die verschiedenen Stellen zur Verwaltung von Mitgliedern zusammengeführt werden.
  • Beim Referat Person sollen die verschiedenen Stellen zu Ausschreibungen zusammengeführt werden.
  • Beim Präsidium soll der Aufwand für die Protokollierung geringer sein.
  • Beim Präsidium soll der Aufwand für die Assistenz Sitzungsleitung geringer sein.
  • Beim Referat Personal und beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation sollen die verschiedenen Stellen zur Verwaltung von Mitgliedern zusammengeführt werden.
  • Beim Referat Person sollen die verschiedenen Stellen zu Ausschreibungen zusammengeführt werden.
  • Beim StuRa soll es noch vorübergehend weiter die vorübergehende Stelle Assistenz der Geschäftsführung geben.

anzupassen (hinsichtlich Gliederung und Umfang), aber im Wesentlichen fortzuführen.

Begründung zum Antrag

Ende 2022-09 laufen alle Verträge für die mittelfristigen Verwaltungsangestellten aus. Aus den Erfahrungen der letzten Monate (diskutiert in Arbeitstreffen Stellenplan 1 und 2 sowie 1. Sitzung Personal) soll nun entschieden werden, welche Stelle wie angepasst werden müssen, um bestmöglich die geplanten Verwaltungsaufgaben erledigen zu können.

Schon jetzt bei dem ersten Übergang einer Legislatur ist offensichtlich, dass der Übergang länger als einen Monat dauern sollte, um angemessen Zeit für das Verfahren zu haben. Für die eventuelle Anpassung der Gliederung von Stellen, Anpassung und Erstellung sowie Verbreitung von Ausschreibungen, Prüfung von Bewerbungsunterlagen und Vorstellungsgespräche und Abschluss von neuen Arbeitsverträgen soll daher zusätzlich ein Monat eingeräumt werden. (Die Legislatur beginnt Anfang September, die Arbeitsverträge sollen bis Ende Oktober laufen, um erst ab Anfang November die neuen Stellen besetzen zu müssen.) Die Verwaltungsangestellten der vorherigen Legislatur sollen somit noch die ersten zwei Monate der folgenden Legislatur bestehen bleiben. Die Begründung der AnstelleVO zu § Befristung der Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte ist dahingehend anzupassen.

Kostenposition im Haushaltsplan

ohne finanzielle Mittel

Vorschlag zum weiteren Verfahren

AnstelleVO (Angestelltenverordnung der Studentinnenschaft) anpassen

Stellenausschreibungen anpassen lassen (Bereich Angestellte mit Zuständigkeit Stellenausschreibung)

(absehbar nicht weiter besetzte) Stellen unverzüglich ausschreiben

Anlagen

Beim Vorstand sollen die verschiedenen Stellen zur Verwaltung der zu erledigenden Aufgaben des StuRa zusammengeführt werden und mehrerer dieser gleichwertiger Stellen geschaffen werden.

Ersetze im § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte unter dem Punkt beim Vorstand die Punkte

    • 40 Stunden je Monat Zuständigkeit Verwaltung von zu erledigenden Aufgaben

    • 20 Stunden je Monat Zuständigkeit Ermittlung von zu erledigenden Aufgaben

durch die Punkte

    • 40 Stunden je Monat Zuständigkeit Ermittlung, Verwaltung und Betreuung zu erledigende Aufgaben 1

    • 40 Stunden je Monat Zuständigkeit Ermittlung, Verwaltung und Betreuung zu erledigende Aufgaben 2

    • 40 Stunden je Monat Zuständigkeit Ermittlung, Verwaltung und Betreuung zu erledigende Aufgaben 3

.

Damit werden 60 Stunden je Monat beim Vorstand mehr verwendet.

Begründung

Die Stellen Zuständigkeit Verwaltung zu erledigende Aufgaben und Zuständigkeit Ermittlung zu erledigende Aufgaben werden zusammengeführt und um die Betreuung zu erledigende Aufgaben erweitert. Es hat sich gezeigt, dass die Aufgabenbereiche sich stark überschneiden und teilweise ohnehin die Aufgaben der jeweils anderen Stelle übernommen wurde.

Die Erweiterung der Stellen ergibt sich aus dem hohen anfallenden Workload, der sich zum Teil auch durch die Übertragung zusätzlicher Verwaltungsaufgaben im Bereich des Vorstandes ergibt. Um auch weiterhin den Anforderungen der AnstelleVO zu genügen, werden drei Stellen im Umfang von jeweils 40 Stunden pro Monat geschaffen.

Eine nähere Differenzierung der Stellen erscheint nicht praktikabel durch die Vielfältigkeit der anfallenden Aufgaben im Vorstand.

Beim Präsidium soll bei der Antrags- und Beschlussverwaltung mit Ausfertigung zwischen Vor- und Nachbereitung von Sitzungen abgegrenzt werden.

Ersetze in § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte unter dem Punkt beim Präsidium den Punkt

40 Stunden je Monat Zuständigkeit Antrags- und Beschlussverwaltung (ABV)

durch den Punkt

40 Stunden je Monat Zuständigkeit Antragsverwaltung

und ersetze den Punkt

10 Stunden je Monat Zuständigkeit Ausfertigung

durch den Punkt

10 Stunden je Monat Zuständigkeit Beschlussverwaltung

.

Damit werden 0 Stunden je Monat beim Präsidium mehr oder weniger verwendet.

Begründung

Die Zuständigkeit Ausfertigung hatte zuletzt zu wenig Arbeit zu erledigen, die Zuständigkeit ABV eher zu viel. Daher wird der Anteil der Beschlussverwaltung (nach der Sitzung) im Rahmen der ABV um verteilt.

Beim Präsidium soll der Aufwand für die Protokollierung geringer sein.

Ersetze in § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte unter dem Punkt beim Präsidium beim Punkt Zuständigkeit Protokollierung

40 Stunden je Monat

durch

20 Stunden je Monat

.

Damit werden 20 Stunden je Monat beim Präsidium weniger verwendet.

Begründung

Kürzung der Stelle, da weniger Arbeitszeit benötigt als ursprünglich angenommen

Beim Präsidium soll der Aufwand für die Assistenz Sitzungsleitung geringer sein.

Ersetze in § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte unter dem Punkt beim Präsidium beim Punkt Zuständigkeit Assistenz Sitzungsleitung

10 Stunden je Monat

durch den Punkt

20 Stunden je Monat

.

Damit werden 10 Stunden je Monat beim Präsidium weniger verwendet.

Begründung

Erweiterung der Stelle, um die Vorbereitung von Wahlen und weitere Aufgaben

Beim Referat Personal und beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation sollen die verschiedenen Stellen zur Verwaltung von Mitgliedern zusammengeführt werden.

Streiche in § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte  unter dem Punkt beim Referat Personal den Punkt

10 Stunden je Monat Zuständigkeit Darstellung Stellenplan (Organigramm)

und den Punkt

10 Stunden je Monat Zuständigkeit Assistenz Bescheinigung Mitwirkung

, und ersetze in § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte unter dem Punkt beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation den Punkt

20 Stunden je Monat Zuständigkeit Betreuung Mitgliederverwaltung online

und den Punkt

20 Stunden je Monat Zuständigkeit Betreuung Mitgliederverwaltung offline

durch dem Punkt

20 Stunden je Monat Zuständigkeit Betreuung Mitgliederverwaltung

.

Damit werden

  • 20 Stunden je Monat beim Referat Personal weniger
  • 20 Stunden je Monat beim Referat studentische Selbstverwaltung & Organisation weniger

verwendet.

Begründung

Die Aufteilung der einzelnen Aufgaben hat sich als nicht praktikabel erwiesen, auch da der Umfang der bisherigen Stellen viel zu überdimensioniert war. Alle Stellen, die mit der Verwaltung von Mitgliedern im weitesten Sinne betraut waren, werden also zusammen gedampft. Die Bescheinigung der Mitwirkung und Überarbeitung der Organigramms geschieht in Absprache mit dem Referat Personal; die Stelle unterliegt weiterhin der Weisungsbefugnis der Leitung des Referates studentische Selbstverwaltung & Organisation.

Beim Referat Person sollen die verschiedenen Stellen zu Ausschreibungen zusammengeführt werden.

Ersetze in § einzelne Stellen für mittelfristige Verwaltungsangestellte unter dem Punkt beim Referat Personal den Punkt

20 Stunden je Monat Zuständigkeit Amtsausschreibung

und den Punkt

10 Stunden je Monat Zuständigkeit Stellenausschreibung

durch den Punkt

20 Stunden je Monat Zuständigkeit Ausschreibung

.

Damit werden 10 Stunden je Monat beim Referat Personal weniger verwendet.

Begründung

Die Aufteilung der Aufgaben hat sich - insbesondere nach der erfolgten Umsetzung des Personalkonzeptes und einmaliger Erstellung aller Stellenausschreibungen - als nicht mehr praktikabel erwiesen. Auch da Amts- und Stellenausschreibungen in ihrer Form und ihrem Inhalt ähnlich sind, werden die Stellen zusammen gedampft.

Beim StuRa soll es noch vorübergehend weiter die vorübergehende Stelle Assistenz der Geschäftsführung geben.

Ersetze in § vorübergehende Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2022

bis Ablauf September 2022

durch

bis 15. November 2022

und ersetze in § befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022/2023

ab Ablauf September 2022

durch

nach dem Ablauf der Stelle gemäß § vorübergehende Stelle Assistenz der Geschäftsführung 2022 und nach dem Ablauf der Stelle gemäß § vorübergehende Stelle Einarbeitung Sachbearbeitung Finanzen und Dokumentation Finanzwesen 2022

und ersetze in § befristete Stelle Organisation Erneuerung Infrastruktur IT 2022/2023

bis Ablauf September 2023

durch

für die Dauer von 12 Monaten

.

Begründung

Die Assistenz der Geschäftsführung wird für diesen erweiterten Zeitraum benötigt, um alle Problematiken, die durch die Neueinstellung der mittelfristigen Verwaltungsangestellten verursacht werden bzw. aufgrund dem erhöhten Arbeitsaufwand dafür von anderen Stellen nicht ausgeführt werden können, abgefedert werden kann. Das Aufgabengebiet ist für diesen Zeitraum entsprechend weit gefächert. Die Stelle ist entsprechend befristet und dient ausschließlich diesem Zweck. Eine ausschließliche Fokussierung auf konkrete Aufgaben und Themenfelder ist anders als in der 17. Sitzung 2021/2022 besprochen, für diesen Zeitraum nicht angedacht.

Änderungsanträge

Abstimmung

erforderliche Mehrheit

Zustimmung der Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gemäß (§ Verfahren Absatz [Dauerhaftes] 2 Satz [dauerhafte Verfahren] 1 in Verbindung mit) § Vorstand Absatz [Zuständigkeiten] 2 Nummer [Zuständigkeit Entscheidungen Verordnungen] 5 StuRa-GrundO (besondere Mehrheit für Beschlüsse zu Verordnungen durch den Vorstand)

Behandlung

2. Sitzung Vorstand 2022/2023
Tagesordnungspunkt 4.1

Beschlussdatum

2022-09-23

Beschlussfähigkeit

2 (anwesende Stimmberechtigte) von 2 (gegenwärtig Stimmberechtigten)

Ergebnis

Ja 2
Nein 0
Enthaltung 0

angenommen

Beschluss

Beschlusstext

siehe Antragstext

Ausfertigung

2022-10-12
Präsidium
Elisa Range

 

 

Unterzeichnung

Artikelaktionen

Versenden
Drucken